Marinenachricht 19/2012, Royal Canal, Richmond Harbour, 5 - Tage Regel
Marinenachricht 19/2012, Royal Canal, Richmond Harbour, 5 - Tage Regel
Hallo Forumfreunde,
alle Schiffsführer und Benutzer des Royal Canal werden daran erinnert, daß die Vorschrift No. 24/1988 durchgeführt wird: Kanalsatzung, 1986 Zusatzverordnung (21, 1 (d)) gültig ab dem 17.03.2012 im Hafenbereich an allen befestigten Anlegestellen. Dies Durchführung soll die Hafeneinfahrt für aus- und einfahrende Schiffe freihalten. Schiffe sollten nur unmittelbar am Anleger und nicht in Zweier- und Dreierpäckchen liegen. Ausweichanlegestellen gibt es jewils am Shannon und weiter östlich am Royal Canal. Falsch liegende Boote werden aus dem Hafen entfernt, gleichfalls nicht registrierte Boote. Bootsführer werden gebeten die Durchführung zu unterstützen, um die Nutzbarkeit des Hafens besser zu ermöglichen.
Gruß aus Unterfranken
Quelle: Waterways Ireland
Re: Marinenachricht 19/2012, Royal Canal, Richmond Harbour, 5 - Tage Regel
Zitat: Jochen Pechthold Hallo Forumfreunde,
alle Schiffsführer und Benutzer des Royal Canal werden daran erinnert, daß die Vorschrift No. 24/1988 durchgeführt wird: Kanalsatzung, 1986 Zusatzverordnung (21, 1 (d)) gültig ab dem 17.03.2012 im Hafenbereich an allen befestigten Anlegestellen. Dies Durchführung soll die Hafeneinfahrt für aus- und einfahrende Schiffe freihalten. Schiffe sollten nur unmittelbar am Anleger und nicht in Zweier- und Dreierpäckchen liegen. Ausweichanlegestellen gibt es jewils am Shannon und weiter östlich am Royal Canal. Falsch liegende Boote werden aus dem Hafen entfernt, gleichfalls nicht registrierte Boote. Bootsführer werden gebeten die Durchführung zu unterstützen, um die Nutzbarkeit des Hafens besser zu ermöglichen.
Gruß aus Unterfranken
Quelle: Waterways Ireland
Lieber JP,
da schauen wir mal ob sich WI durchsetzen kann, die Iren haben nämlich einen ziemlich harten Dickschädel?
Best wishes
Re: Marinenachricht 19/2012, Royal Canal, Richmond Harbour, 5 - Tage Regel
Hallo Rüdiger,
ehrlich gesagt glaub ich es nicht, vor allem wegen den vielen aufgegebenen Booten (Wracks), hier dürfte wohl in den meisten Fällen kein Eigner mehr feststellbar sein.