die Winteranlegesaison für öffentliche Häfen /Anlegestellen endet am Donnerstag, den 31.03.2011, danach gilt die Shannon Navigation Zusatzverordung 17 (3), das heißt: Boote dürfen im gleichen Hafen nicht länger als 5 aufeinanderfolgende Tage oder nicht mehr als 7 Tage pro Monat liegen.
die Winteranlegesaison für öffentliche Häfen /Anlegestellen endet am Donnerstag, den 31.03.2011, danach gilt die Shannon Navigation Zusatzverordung 17 (3), das heißt: Boote dürfen im gleichen Hafen nicht länger als 5 aufeinanderfolgende Tage oder nicht mehr als 7 Tage pro Monat liegen.