Bootsurlaub-Waterway-Holidays-Observer - Recht im Net und Internetfallen

Recht im Net/Internetfallen, Bestellbutton und Call by Call, Tarifansage

Recht im Net/Internetfallen, Bestellbutton und Call by Call, Tarifansage

Recht im Net/Internetfallen, Bestellbutton und Call by Call, Tarifansage

Liebe Mitglieder,

Seit heute dem 1.8.12 ist ein Vertrag im Internet nur dann gültig, wenn er mit dem „Bestellbutton“ bestätigt wurde.

Bei den „Billignummern“ Call by Call muss ab heute eine Tarifansage erfolgen, sonst dürfen keine Kosten anfallen.