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Fluggastrechteverordnung

Fluggastrechteverordnung

Fluggastrechteverordnung

Liebe Leser,

bei einer Verspätung von 3 Stunden haben Sie bereits Anspruch auf eine Entschädigung. Die Airlines weigern sich aber bis dato meist diese Entschädigung zu zahlen. Das verantwortliche Luftfahrtbundesamt hat bis jetzt nur 4 Bußgeldbescheide erlassen. Bis dato wat die Einschaltung eines Anwaltes immer notwendig, wenn Sie nicht in die Röhre gucken wollten. Lesen Sie hier mehr:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/fluggastrechte105.html

http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html