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Verdacht auf Tierquälerei?

Verdacht auf Tierquälerei?

Verdacht auf Tierquälerei? Liebe Leser, So titelt das BOOTE.-Magazin in seiner Ausgabe 4/09 auf Seite 135 einen Leserbrief zur Reportage: „Marlin Cup“, Boote 2/09. Ich zitiere daraus: …..Ach ja, die Regeln besagen ja auch, dass die gefangenen Tiere nicht getötet, sondern nach dem Fotografieren wieder freigelassen werden, wie schön! Wollen Sie ihren Lesern wirklich einreden, dass die Tiere eine Überlebenschance haben- mit von Haken und stunden-langer Schlepperei zerrissenem Mund und Rachen, mit unsäglichem Stress und quälenden Schmerzen, weil sich die Wunden entzünden und ein Fressen nicht mehr möglich ist? Aber es handelt sich ja „nur“ um Fische. So lange Menschen denken, dass die Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, das Menschen nicht denken. Zitat Ende. Vor ein paar Tagen las ich in einem Forum, indem ein „Italiener“ sich prüstete, dass er 62 (in Worten zweiundsechzig) Hechte gefangen hatte, natürlich wurden alle wieder freigelassen, wurde berichtet. Also ich habe nichts gegen den Angelsport und Jägerei, aber es sollten schon Waidmänner, die sind auch Heger, sein, die mit den Tieren human umgehen, aber müssen es gleich 62 Hechte sein? Ist das wirklich notwendig? Gilt da nicht auch das o.a. Zitat? Humaner Umgang heißt auch, keine Handschuhe verwenden, nur nasse Hände, keine Drillinge verwenden, nur Haken ohne Widerhaken etc., wie „Boga Grip“ und Kornzange, so wie es eben im Shannon Guide steht. Go well JRS

Re: Verdacht auf Tierquälerei?

Hallo Forumfreunde,

als Fliegenfischer verwende ich nur Einzelhaken, wobei der Widerhaken an der Spitze umgebogen bzw. abgefeilt wurde. Dadurch ist das Lösen des gefangenen Fisches vom Haken sehr problemlos und der Stichkanal wird beim lösen des Hakens nicht aufgerissen. Somit besteht eine größere und schneller Heilungschance für die Wunde.

Drillinge an Wobblern oder Blinkern mit Widerhaken sind oft nur schwer lösbar bzw. muß bei Kiemenverletzungen ( Fisch blutet) das Tier getötet werden, da es sonst nach dem Zurücksetzen ins Wasser langsam verendet.

Fischereierlaubnisscheine werden in Deutschland unter dem Grundgedanken der Entnahme von Fischen für den persönlichen Verbrauch bzw. Verzehr nach bestandener Prüfung ausgestellt. Untermaßige Fische bzw. Fischarten mit Schonzeit sollen schonend zurückgesetzt werden.

Catch und Release erscheint mir sehr zweifelhaft als Angelsport, da es eigentlich nur mehr um das Fangen von Fischen oder besser gesagt von möglichst vielen Fischen geht, um sie nachher wieder freizulassen.

Gruß aus Unterfranken



Re: Verdacht auf Tierquälerei?

Verdacht auf Tierquälerei?
Liebe Leser,
Fischgerechtigkeit ist waidgerechtes Sportfischen, eine Wortprägung von Franz Menzbach und weiter erörtert in der Schrift „Fischgerechtigkeit“ (München 1960).
Unter F. versteht Menzbach das Gewissen und die moralische Verpflichtung des Menschen gegenüber dem Fisch der Kreatur, auch einem Geschöpf Gottes. Er fordert die Überwindung der „Grausamkeitslehre der Natur“ durch die Kultur. Menzbachs Forderungen haben vielerorts Eingang in die Angelpraxis gefunden. Dazu gehören die Verpflichtung organisierter Angler zum sofortigen Betäuben und Töten gefangener Fische, falls ein Zurücksetzen nicht mehr möglich bzw. verantwortbar ist, die Verpflichtung zur Verwertung von Beutefischen und die Anwendung humaner Fangmethoden. Fische lässt man nicht einfach liegen und ersticken oder wirft sie dann wieder ins Wasser.

Auch die Verbannung von lebenden Ködern, insbesondere das Stellfischen, setzt sich allmählich durch (Verbot in der Schweiz 1978). Auch die Verwendung widerhakenloser Angelhaken und größerer textiler Hälternetze beim Wettangeln sind Beispiele für die Duschsetzung der F.

Was nun das touristische und werbewirksame „Catch and Release“ angeht, erfordert diese Methode wirklich die moralische und humane Gesinnung des Anglers heraus, denn einen verletzten Fisch kann man nicht wieder zurücksetzen, da er dann kläglich verendet. Wie schon von Jochen Pechthold, einem erfahrenen Mann mit Fischerprüfung, ausführlich beschrieben.

Ein gefangener und wirklich verletzter Fisch ist kurz und schmerzlos zu töten. Er muss gut ausbluten. Eine Betäubung erfolgt mit dem Fischtöter. Er wird hinterher sofort abgeknickt. Ein gut ausgebluteter Fisch hält sich frisch und ist ein Genuss. Ein wirksames Ausbluten erfolgt durch Kiemen und Schwanzstich.

Und wie schon erwähnt, muss man auch nicht 62 Hechte in einem Urlaub fangen und dann auch noch so unsportlich mit „Wobbler“ und Drilling etc. und dies auch noch vor den Augen von Kindern. Also das ist für mich schon Tierquälerei. Von Fischgerechtigkeit zumindest ist es schon sehr weit entfernt. Aber es sind ja nur Fische?

Hoffentlich verwenden Sie zumindest eine Berkley Greifzange oder ein Tailing und keine Drillinge und keine Widerhaken? Eine Angellösezange habe Sie sicher auch dabei?
Und die Leute die heute noch ein brutales Gaff verwenden gehören so wie so……….!?!
Denken Sie mal darüber nach?
So long
JRS

NB.: Schon im Standardwerk des Angelsports von „Esch“ steht:
Die Kunst des Fischfangs, wie ihn die Natur anbietet, liegt im sportlichen Angeln.
Der Aufenthalt in der Natur aber lässt uns eine Bewunderung empfinden, die uns stärkt und erquickt.
Angeln bewirkt in uns eine Größe, die das Quälen der Kreatur nicht zulässt.
Der edle waidmännische Grundsatz und der gilt auch hier immer noch, aber ganz speziell für verletzte Fische: „Töte den gefangenen Fisch schnell und schmerzlos“!