Stadtelternrat Chemnitz - Freies Forum

Grundschulnetz und seine Folgen

Grundschulnetz und seine Folgen

Hallo zusammen,

laut Aussage des Kreiselternrates Chemnitz wird das neue Grundschulnetz dazu führen, dass zwischen 10-15 Grundschulen in Chemnitz zu machen werden. Wir werden Klassengrößen von 28 Kindern bekommen und dazu lange Schulwege.

Der Stadtrat hat diesen Entwurf vor 1,5 Jahren (ich glaube ohne Gegenstimmen) abgeschmettert, wieso jetzt nicht auch?

Die Hintergründe wird man wohl nie erfahren - es wird aber gemunkelt, dass da wohl Absprachen gelaufen sind - "Grundschul-Reform" gegen "Fördermittel Körperbehindertenschule" ....

Freie Presse
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/CHEMNITZ/7580352.php

Für folgende Maßnahmen har die Stadt Geld eingeplant, die Realisierung hängt aber von der Gewährung von Fördermitteln ab:
-Sanierung des Gebäudes des Chemnitzer Schulmodells(1,6 Mio.Euro);
-Neubau der Körperbehindertenschule (12,6 Millionen Euro);
-Heim für körper- und mehrfach behinderte Kinder (7 Mio. Euro).


Also was nun. Wer was dagegen unternehmen will, sollte sich unbedingt an dem Bürgerbegehren beteiligen und Unterschriften sammeln.

LG
Oliver

Re: Grundschulnetz und seine Folgen

Die Stadtverwaltung (Bürgermeister Brehm) hat die Auslegung der Unterschriftenlisten, sowie das Sammeln in allen kommunalen Einrichtungen (Schulen und Kitas) verboten. Alle Angestellten der Stadt müssen sich solidarisch mit den Stadtrats/Verwaltungs-Entscheidungen geben und dürfen keine Unterstützungen gegen eine dieser Entscheidungen (Bürgerbegehren) geben.

Also sind die Eltern aus den Einrichtungen rausgeworfen.

Danke Herr Brehm - ob dass mal nicht ein Eigentor geworden ist.

Freie Presse 12.02.2011

Schützenhilfe für Bürgerbegehren

 Chemnitzer Eltern erhalten bei ihrem Widerstand gegen das neue Grundschulnetz jetzt Unterstützung von zwei Parteien.


Nach den Grünen werben jetzt auch die Linken um Unterstützungs-Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen die größeren Grundschulbezirke. In einer gemeinsamen Erklärung machen Stadtvorstand und Fraktionsspitze die Schulpolitik der schwarz-gelben Regierung in Sachsen für die Misere in der Stadt verantwortlich. "Das Schulgesetz und dessen restriktive Anwendung zwingt die Stadt zu Überlegungen, wie den Forderungen nach Mindestschülerzahlen für eine Schule entsprochen werden kann", heißt es darin.

Nach dem Grundsatz "Kurze Wege für kurze Beine" hatten die Chemnitzer ihr Grundschulnetz trotz zurückgehender Schülerzahlen jahrelang erhalten. Allerdings erfüllen sie mit einem Durchschnitt von rund 19,6 Schülern je Klasse nicht den Richtwert des Gesetzgebers von 25. Um mögliche Schließungen zu verhindern und wieder mehr Fördergeld zu erhalten, haben die Stadträte daher im Januar die Bildung größerer Grundschulbezirke beschlossen. Innerhalb eines Schulbezirkes können Kinder an andere Schulen verpflichtet werden, um dort eine erste Klasse mit der vorgeschriebenen Zahl von mindestens 15 Schülern bilden zu können. Diesen Kindern drohen aber längere Schulwege.

Kreiselternrat (KER) und Stadtelternrat sammeln nun Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das neue Schulnetz: Der Stadtrat, so ihre Sorge, habe sich gegen ein rechtssicheres System entschieden, als er dem Land die Klassenbildung übertrug. Das Gremium fordert die Rückkehr zum alten Netz. Nur damit gebe es Rechtssicherheit, dass auch an jeder Schule eine erste Klasse eröffnet wird.

Unterdessen hat die Stadtverwaltung die Angestellten in städtischen Tagesstätten und Schulen angewiesen, keine Aktionen in den kommunalen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zuzulassen. Das bestätigte Bürgermeister Berthold Brehm auf Anfrage. Es verstoße gegen das Gebot der Neutralität, Listenvordrucke für das Bürgerbegehren in den städtischen Häusern auszulegen, sagte er. Dass die Stadt ihr Hausrecht so massiv wahrnehme, zeige, wie groß möglicherweise die Angst ist, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens in der Öffentlichkeit Fuß fasst", reagierte KER-Chefin Annett Bartl. Sie kündigte an, dass die Elternräte ihre Rechte jetzt erst recht wahrnehmen. Im Klartext heiße das: "Das Informationsrecht erlaubt, in Aushängen über das Anliegen zu informieren. Unterschriften werden wir nicht in den Einrichtungen sammeln, Eltern können die Listen aber selbst weitergeben."