DLF-Opfer - DLF / DHB

Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo,

der Bettelbrief doch die Kündigung zurück zu nehmen.
Darin lauert das Grauen. 4 Jahre gewartet und plötzlich von den Kündigungen überrascht.
Dann einen schenllen Brief mit kurzer Zeit für die Antwort um Anleger unter Druck zu setzen (Der Brief hätte auch schon vor 2 Monaten kommen können), da war die Lage die gleiche.
Im Schreiben das Formblatt: Auf Rückantwort von KC wird verzichtet.

Ich hatte Schlechtes erwartet und wurde da nicht entäuscht, denn es kommt mindenstens soi übel als von mir erwartet.

Siehe anderer Beitrag von mir von heute:
http://www.carookee.de/forum/DLF-Opfer/3/DLF_9417_und_9725.29403973-0-01105

Der Angekündigte Wertverlust kostet mich im 5 Stelligen Bereich, das lasse ich nicht zu. Es wäre in den letzten 4 Jahren Zeit gewesen, Maßnahmen zu ergreifen. Das umgekehrte geschah. Die Liquidität ist niedriger als vor 4 Jahren.
Geschäftsberichte 2012 sind auch nicht fertiggestellt! Es werden hier die Anlegerrechte mit Füßen getreten.

Ziele eine Klage könnte sein:
Einberufung einer Gesellschafterversammlung
vor allem: Absetzung der Verwaltungsspitze (die Angestellten können nichts dafür) wegen dieser grober Fahrlässigkeit und Einsetzen einer Verwaltungsspitze die nicht an den Fondgeschäften selbst verdient (sondern gegen Gehalt arbeitet) und einen sinnvollen Ausstieg erarbeite.
Evtl. Klage gegen die Geschäftsführung, wegen Fahrlässigen verhaltens.


Genaues muss mein auf Wirtschaftsrecht spezialisierter Anwalt klären.

Wenn Sich jemand meiner Klage anschließen will, dann bitte per PN an mich wenden.

Gruß
Woodruff

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Geahnt hatte ich es ja und es kommt genau so, siehe thread von vor 4 Monaten:
http://www.carookee.de/forum/DLF-Opfer/3/Zerschlagungspreis_bei_K_ndigung.29948484-0-01105

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Können die tatsächlich die Vertragsbedingungen im Nachhinein ändern?

Hallo zusammen,
hier Ausschnitte eines Schreibens von mir an Herrn Fink :
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DLF 9417 und 9722 Kündigung 31.12.2013

ich halte mehrere der o.a. DLF-Beteiligungen, die alle zum 31.12.2013 wirksam gekündigt wurden.

Wie Sie selbst schreiben, war der letzte Kündigungstermin für den 31.12.13 der 30.06.13. Viele Kündigungen waren schon viel früher eingegangen, so auch meine. die schon im März 2011 gekündigt wurden. Spätestens am 30.06.13 war Ihnen also die endgültige Größenordnung der Kündigungen der einzelnen DLF-Beteiligungen bekannt. Es wäre demnach dann schon die Möglichkeit gegeben, die notwendige Liquiditätsbeschaffung an zu gehen und nicht je nach Ausgang Ihrer „auf den letzten Drücker“ angesetzten Kündigungsrücknahmeaktion in 2014.

Für mich als Anleger erhebt sich nun folgende Frage: Wenn ich die Kündigung auf den 31.12.14 verschiebe, die Anzahl der verschobenen Kündigungen jedoch nicht ausreicht, um die beschriebene kurzfristige Veräußerung mit den entsprechenden Nachteilen zu vermeiden, würden dann zum Stichtag 31.12.14 diese Nachteile nicht ebenfalls auf mich zu kommen? Und wären dann nicht noch weitere Nachteile zu erwarten, durch die dann fehlenden Mieteinnahmen, die den Jahresabschluß 2014 nach unten drücken?

Kann eine Kündigung verschoben werden, unter dem Vorbehalt, dass eine ausreichende Anzahl Anleger ebenfalls ihre Kündigung verschieben, damit die beschriebenen Nachteile ausgeschlossen werden? Diese Anzahl sollte bis spätestens am 20.12.13 fest stehen.

Wann würden die zum 31.12.14 gekündigten Abfinungsguthaben ausgezahlt?

Die 20 Jahresfrist ist für DLF 9417 erst 2015 abgelaufen. Für den 9722 wäre es 2016. Ihr in Punkt 4 (Fortsetzung / Planung) letzter Absatz geschriebener Hinweis gibt vor, dass bei einer Verschiebung der Kündigung auf den 31.12.14 der 10 %ige Abschlag entfällt. Ist das eine bindende Zusage oder wird hier stillschweigend vorausgesetzt, dass nur die Kündigung zurückgenommen wird, ohne eine neue Kündigung vor den 20 Jahresterminen aus zu sprechen?

Können einzelne Anleger eine Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft verlangen? Und ist dieses Verlangen bindend?
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Ergänzend zu meinem Schreiben vom 1.12.13 habe ich nach genauerem Studium des Gesellschaftsvertrages noch folgende Fragen bzw. Anmerkungen zu Ihrem Scheiben vom 29.11.13 speziell zu Punkt 3 und 4:

1. Betr. 3. 2. Abschnitt.
Der von Sachverständigen ermittelte Immobilienwert ist für das Abfindungsguthaben nicht von Bedeutung. Ob weiter im Bestand gehalten oder kurzfristig veräußert wird, interessiert hier ebenfalls nicht.
§ 23.GV (Gesellschaftsvertrag) regelt ganz klar wie der Immobilienwert zu ermitteln ist. Nämlich auf Grund der auf den 31.12.2013 zu erstellenden Handelsbilanz und den darin nachgewiesenen in 2013 zugeflossenen Jahresnettomieten multipliziert mit dem Jahresmietfaktor der Immobilie zum Kaufzeitpunkt.
Dabei ist es für den zum 31.12.2013 ausgeschiedenen Gesellschafter völlig unerheblich, wie ein eventueller Veräußerungspreis einer Immobilie später zu Stande kommt.

2. Betr. 3. 3. Abschnitt
Wie die Gesellschaft Liquidität beschafft, liegt nicht in der Entscheidung des ausscheidenden Gesellschafters. Da dieser nicht den Verkauf von Vermögenswerten und Auflösung von Liquiditätsreserven verlangen kann, ist er auch nicht an eventuellen Verlusten durch voreilige Verkäufe zu beteiligen, die nach seinem Ausscheiden getätigt werden. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit das Auseinandersetzungsguthaben in verzinsten Raten auszuzahlen. Wenn sie davon nicht Gebrauch machen will, liegt dies ebenfalls nicht in der Verantwortung des ausscheidenden Gesellschafters.
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3. Betr. 3. letzter Abschnitt
Der für den 31.12.2012 ermittelte Immobilienwert ist hier ebenfalls nicht relevant, sondern der auf den 31.12.2013 zu ermittelnde.
Was, bitte schön, ist unter „Berücksichtigung anderer Faktoren“ zu verstehen?
Wieso wirken sich künftige Reorganisierungsmaßnahmen auf den Wert des Kommanditanteils an der DLF-Immobilienportfolio zum Stichtag 31.12.2013 aus?

4. Betr. 4. Letzter Abschnitt
Hier wird suggeriert, dass die Rücknahme bzw. Verschiebung der Kündigung zum Wegfall des 10% Abschlags führt. Die 20 Jahresfrist ist für DLF 9417 aber erst 2015 abgelaufen. Für den 9722 wäre es je nach Vertragsabschluss 2016 oder später.
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Über Antworten der KC werde ich ggF. kurzfristig informieren.

Grüße und Nerven behalten!

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Nachdem wir ausgestiegen sind, habe ich das edle Schreiben natürlich nicht mehr bekommen, frage mich aber, ob es wirklich ein "Bettelbrief" zum Verbleib im DLF ist.

Motivation des Handelns von Meister Fink ist und war stets, aus den DLFs auch noch das letzte für sich herauszuholen. Fassen wir mal zusammen, was er die letzten Jahre erreicht hat:
Er hat sich weitgehend aus der Haftung befreit. Die Treuhänderin ATC (inkl. deren Haftung) haben die Anleger (zwar nicht für 20 Mio. Cash + 10 Mio. Anteile, aber für 21 Mio. € Cash) erworben (BV 2009). Und mit der BV 2011 hat er – gut getarnt unter seinem AG- und Börsengang-Beschluss – den DLF-Anlegern seine Firmen KC-Bla-und-Blubb verkauft. Dafür gab es für ihn nicht nur ein paar Milliönchen bar (20 Mio.) auf die Kralle, er dürfte jetzt auch dank dieses Deals größter Anteilseigner am DLF-Kuchen sein (für knapp 70 Mio. €). s.u. Und das alles, nachdem er seinen Anlegern ein Kündigungsverbot aufgedrückt hat.

Ob tatsächlich noch irgendwann eine AG und ein Börsengang folgen werden, sei dahingestellt. Meister Fink wäre aber nicht Meister Fink, wenn nicht auch seine neuen DLF-Anteile möglichst viel abwerfen sollen. Seit Monaten steht fest, dass es zunächst einmal taktische Abwertungen geben wird. Denn: Wenn er für 70 Mio. Öcken DLF-Anteile erhält, dann gibt's natürlich bei einer Abwertung der DLFs erstens mehr Anteile für ihn und zweitens, wenn seine Anleger unter Wert aussteigen (müssen), bleibt später auch noch mehr für ihn übrig. Fehlende Geschäftsberichte, verzögerte Umsetzung, … runden das Bild ab. Die Zeit des Kündigungsmoratoriums hat Meister Fink also gut genutzt, nicht im Sinne seiner Anleger, aber um sich und die Seinen gut zu positionieren.

Klagen machen beim DLF aus meiner Sicht nur noch Sinn, wenn kündigende Anleger sich gegen die zu geringe Höhe des Auseinandersetzungsguthabens wenden wollen. Sich hier untereinander abzustimmen, denselben Anwalt beauftragen etc. dürfte sinnvoll sein. Als vorbereitende Maßnahme würde ich empfehlen, die fehlenden Jahresabschlüsse anzufordern (nötigenfalls einklagen). Noch besser wäre, auch gleich Einsicht in die Bücher zu nehmen und hierzu Fachleute mitzunehmen. s. § 166 HGB http://dejure.org/gesetze/HGB/166.html. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse dürften hingegen sonstige Maßnahmen (Gesellschafterversammlung etc.) vermutlich nur noch Geld- und Zeitverschwendung bedeuten.

Gruß
Britta


Zur Erinnerung:
http://www.carookee.net/forum/DLF-Opfer/2/Sonderbeschlussvorlage_1_2011_Worum_geht_39_s_Was_tun.28367433;0;01105

Nachdem die Anleger ihre Treuhänderin für 21 Mio. € bar – statt 20 Mio. € bar + 10 Mio. € in Anteilen – vor Jahren schon kaufen mussten, folgt nun der weitere Zukauf der übrigen Gesellschaften: KCV, KCB und Concipio. (Die KC Holding bleibt bei Fink). Das ist für mich der umstrittenste Punkt.

Dabei fließen wieder 20 Mio. € in bar und 69,5 Mio. € in Form von Anteilen der DLF-Gesellschaften sowie der IP/Balandis. Anstelle der DLF-Anteile können auch ausschließlich Balandis-Aktien an Fink/KC-Holding "gezahlt" werden. Spätestens damit dürfte sich Fink den größten Anteil am Balandis-Kuchen gesichert haben. Geht man hier von einem Wert iHv 360 Mio. € der IP/Balandis (dies entspricht ca. dem verbliebenen Eigenkapital, das aus den DLFs in die IP geflossen ist), dann sind die ca. 70 Mio. € Anteile, bei denen nicht klar ist, wie die DLFs/IP in Zukunft tatsächlich noch so bewertet werden, nicht gerade von Pappe.

Bei Fink scheint der Glaube an das Gelingen der Aktion wohl größer zu sein als bei den übrigen Teilnehmern (ATC, Concipio). Diese lassen sich ausschließlich in bar auszahlen, Fink hauptsächlich in Anteilen/Aktien. Gelingt die Aktion, ist Fink jedenfalls einmal mehr auf die Füße gefallen. Sein Anteil von derzeit um die – lasst mich nicht lügen – voll haftenden 0,X % (?) wird sich dann vervielfachen – geschätzt auf irgendwas zwischen 5 und 25 % (?) - ohne Haftung.

Dass man mit dieser heißen Konstruktion Grunderwerbssteuern sparen kann, glaubt Fink wohl selber nicht. Dieser Deal würde wohl auch erheblich mehr Ausgaben produzieren als Steuern eingespart werden könnten.

Und dass eine Balandis-AG diese Unternehmen unbedingt benötigt, sehe ich ebenfalls nicht. Der einzige Vorteil für Anleger besteht wohl darin, dass sich gegenüber dem jetzigen Zustand die Gebühren dieser Unternehmen ermäßigen werden. Dagegen steht ein Kaufpreis für KCB/V und Concipio, der für Anleger nicht auf die Angemessenheit überprüfbar ist.

Geradezu grotesk ist natürlich die Vorstellung, dass insb. ATC und KCB (ggfs. auch KCV) als phG und Treuhänderin womöglich nicht frei von Haftungsrisiken sind und damit dann auch noch ihre Altlasten in die Balandis umlenken dürften.

Ärgerlich an diesem Punkt ist, dass hierüber im "Block" abgestimmt wird und dieser Punkt nicht mit einem separaten Nein bedacht werden kann. Allein dieser Punkt spräche eigentlich schon jetzt für eine Ablehnung des Gesamtkonzepts.


http://www.carookee.net/forum/DLF-Opfer/2/29911401#29911401
Zur Balandis/KC Fondsanteile-GmbH. Sind das/hier Meister Finks neue DLF-Anteile?

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo Britta,

lange nichts mehr gehört.
Ich werde mit meiner Klage gegen die Abfindungshöhe vorgehen.
Den DLF 9417 trifft es besonders hat, dort sollen es -44% des Restwertes sein!
Die anderen kommen glimpflicher davon.
Allerdings ist alles noch zu frisch.


Gruß
Woodruff

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Hallo,

ich gehöre auch zu den Geschädigten. Den "Bettelbrief" habe ich auch erhalten. Eigentlich möchte ich die Geschichte nur noch abschließen. Mich würde interessieren, wie Ihr Euch entscheidet bzw. entschieden habt. Noch ein Jahr halten, oder Kündigung aufrecht erhalten? Für 2012 liegt das Abfindungsguthaben lt. Stuttgart bei ca. 16%.

Liebe Grüße

paulchen

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

also ich werde meinen Eltern raten, bei Ihrer Kündigung zu bleiben. So wird es auch geschehen.
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Wer sagt ( außer Hr. Fink ), das es 2014 besser wird. Vielleicht auf seinem Konto, aber bei den ganzen Betrogenen wohl kaum.

Gruss
Steffen

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Ich denke auch so. Ich möchte die Sache auch endlich abschließen. Als ich heute dort angerufen habe, bin ich kaum durchgekommen. Anscheinend war ich nicht die Einzige, die ein paar Auskünfte haben wollte. Wenn man überhaupt noch Geld bekommt, ist das eigentlich zu versteuern?

Gruß
Paulchen

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

nettes hallo,
mit bedauern verfolge ich die Sachlage hier, ja wir haben auch Anteile beim DLF 94/17 nur mit so einer Klage hab ich kein Erfolg bis jetzt gehabt, wurde von Anwälten voll über den Tisch gezogen und zum Schluß noch verloren, was uns blieb war eine hohe Rechnung auf eigene Kosten. Deshalb haben wir noch nicht gekündigt und sind bissel hin und her gerissen. was wir nur machen sollen, haben eigentlich unser Geld voll abgeschrieben . denn Steuerlich kommt och nix mehr bei raus. Verlustzuweisungen werden nicht versendet, geschweige denn irgend welche Infos. wir staunen nur ,wo andere hier im Forum Infos herhaben, ah es wird sein unsere summe -Einlage ist zu gering. aber der AWD schickt weiter seine Späer raus, würde mich freuen auf info

Re: Bettelbrief von KC, Ankündigung massiver Verluste

Zitat: lobedaer
nettes hallo,
mit bedauern verfolge ich die Sachlage hier, ja wir haben auch Anteile beim DLF 94/17 nur mit so einer Klage hab ich kein Erfolg bis jetzt gehabt, wurde von Anwälten voll über den Tisch gezogen und zum Schluß noch verloren, was uns blieb war eine hohe Rechnung auf eigene Kosten. Deshalb haben wir noch nicht gekündigt und sind bissel hin und her gerissen. was wir nur machen sollen, haben eigentlich unser Geld voll abgeschrieben . denn Steuerlich kommt och nix mehr bei raus. Verlustzuweisungen werden nicht versendet, geschweige denn irgend welche Infos. wir staunen nur ,wo andere hier im Forum Infos herhaben, ah es wird sein unsere summe -Einlage ist zu gering. aber der AWD schickt weiter seine Späer raus, würde mich freuen auf infoHallo,
Du kannst in Stuttgart anrufen. Sie sagen Dir allerdings das Gleiche, was auch in dem Schreiben steht. Dieses Schreiben hast Du allerdings nur, wenn Du zum 31.12.2013 gekündigt hast. Klagen ist schwierig. Mein Anwalt hat vor Jahren die Bank verklagt, worüber die Anlage finanziert wurde. Den Prozess haben wir gewonnen. Die Zinsen waren viel zu hoch, und die Bank musste eine Menge Geld zurück zahlen. Alles andere ist wohl ziemlich wasserdicht. Jetzt möchte ich nur noch so viel Geld wie möglich zurück haben.

Gruß

paulchen