Zu dem Beispiel, welches Sie zitiert haben, wäre es interessant, weitere Informationen zu erhalten. Im Internet findet man nur die von Ihnen angegebenen Details. Die aus meiner Sicht wichtigsten Fragen wären:
1.) Wurden die rechtlichen Schritte, die zu diesem Urteil geführt haben, noch vor der Verjährung eingeleitet oder danach (ich tippe auf Ersteres).
2.) Wurde nach Verkündigung des Urteils Berufung eingelegt und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die höhere Instanz bzw. wurde dann wieder - nach bekanntem Muster - ein "Schweigegeld" vereinbart?
Habe heute per Email die Abweisung der Klage durch den AWD bzw seine Anwältin erhalten. War ja zu erwarten.
Ja, ich bin selbst schuld, weil zu blöd und zu gierig, und der AWD hat ganz sicher richtig beraten und auf die Risiken bis zum Totalverlust hingewiesen und blablabla....wie komme ich bloß auf Falschberatung und überhaupt....wer Lesen kann (132 Seiten-Prospekt des DLF) ist klar im Vorteil!
Muss erst mal Rücksprache mit meinem Anwalt nehmen.
Morgen muss ich mir erst mal den Herrn Anwalt vornehmen. Er hat seit Mittwoch nicht zurückgerufen. Mag ja sein, dass er sich selbst erst einarbeiten muss, aber eine Mail....ich bin dran....wäre nicht schlecht gewesen.
http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/3668/95/Der Link hat sich verändert: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/458-DLF-Dreilaenderfonds-Anleger-erhaelt-vollen-Schadenersatz