Volle Souveränität für Deutschland: Verfassung, Friedensverträge und Abzug aller Atomwaffen
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Die demokratisch gewählte Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird alle erforderlichen Maßnahmen in Gang setzen, damit das deutsche Volk seine volle Souveränität im Sinne des Völkerrechts erhält. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
1.Ablösung des Provisoriums Grundgesetze durch eine von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung (vgl. GG, Art. 146).
2.Abschluss von Friedensverträgen mit den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs.
3.Schließung der US-Militärbasen in Deutschland und Abzug aller Atomwaffen vom Territorium der Bundesrepublik Deutschland.
Begründung:
70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 25 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist es nicht akzeptabel, das die deutsche Regierung völkerrechtlich gesehen noch immer nichts anderes ist, als ein Verwaltungsgremium für einen Wirtschaftsraum. Die innerhalb der im Zuge der deutschen Einheit definierten Grenzen lebenden Deutschen haben das Recht, künftig eine Regierung zu wählen, die in allen Angelegenheiten der Staatsführung frei und souverän agieren kann.
Zu 1.
In einem demokratischen Land sollte es das Recht des Souveräns also des Volkes sein, sich eine rechtmäßige Verfassung zu geben. Dieses Recht steht auch dem deutschen Volk zu. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz, das ursprünglich der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem besetzten Land diente, von einer ordentlichen Verfassung abgelöst wird wie es das GG vorsieht und wie es 1990 den Deutschen versprochen wurde. Die Verabschiedung dieser Verfassung geschieht dann unter Mitwirkung aller Deutschen, auch derer, denen bei der Niederschrift des Grundgesetzes mitzuwirken versagt war (Präambel) also den Bürgern der ehemaligen DDR.
Zu 2.
Der 1990/91 geschlossene Zwei-plus-vier-Vertrag ist eine juristische Mogelpackung. Auch wenn er in vielen Kommentaren und politischen Statements als quasi Friedensvertrag angepriesen wird, erfüllt er die völkerrechtlichen Anforderungen eines solchen nicht. Beispielsweise wurden im Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen, darunter auch das Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags (!). Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschafft und gelten offiziell bis heute.
Es ist also höchste Zeit für Friedensverträge im Sinne des Völkerrechts zwischen Deutschland und den vier Siegermächten, denn sonst beißt sich die Katze ewig in den Schwanz (siehe oben). Nur mit ordentlichen Friedensverträgen wird Deutschland ein wirklich souveränes Land sein. Erst dann werden wir endgültig frei sein vom Besatzungsstatus, den vor allem die Amerikaner nach wie vor ausgiebig nutzen.
Zu 3.
Das 1955 pro forma aufgehobene Besatzungsstatut wirkt aufgrund einer Reihe von Nebenvereinbarungen und teils geheimen Staatsverträgen hauptsächlich mit den USA de facto weiter fort. Mit der Folge, dass die US-Militärbasen auf deutschem Boden als exterritoriale Gebiete gelten, die keinem Deutschen zugänglich sind, und in denen ausschließlich amerikanisches Recht herrscht. Deshalb dürfen die US-Militärs von hier aus (es ist ja amerikanisches Gelände und nicht deutsches) ihre Kampfdrohnen auf Ziele irgendwo im Nahen Osten oder in Afrika lenken, hier lagern sie auch ihre Atomwaffen. Das alles brauchen wir nicht mehr! Und mit den Hunderten von Millionen Euro, mit denen der deutsche Steuerzahler für die Besatzungskosten aufzukommen hat, könnten wirklich wichtige Projekte in den Bereichen Bildung, Soziales und Infrastruktur finanziert werden.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
München, 03.03.2015 (aktiv bis 02.06.2015)
LG
Arkasha