Hartz IV demnächst wieder vor dem Bundesverfassungsgericht
Hallo @ll,
das Sozialgericht Berlin stufte die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig ein und machte damit den Weg frei zu einer erneuten Verfassungsklage.
Die Berliner Sozialrichter waren der Ansicht, dass die Höhe der Regelsätze gegen das deutsche Grundgesetz verstößt, da bei der Berechnung der Regelsätze Posten heraus gerechnet wurden, welche ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe - z. B. Schnittblumen, Geschenke - nicht gewährleisten. Nach Ansicht der Berliner Sozialrichter müssten die Regelsätze um 36,-- Euro / Monat aufgestockt werden.
Da bin ich mal gespannt, was dabei heraus kommt. Allerdings gehört meiner Ansicht nach Hartz IV ganz gestrichen und durch eine wesentlich gerechtere und fairere Sozialleistung ersetzt. Es ist ein Unding, dass bei Hartz IV die Lebensleistung eines Menschen in keinster Weise berücksichtigt wird; dazu kommt noch diese diskriminierende Sanktionspraxis und die Schikanen. Allein die Tatsache, dass Steuerzahler Niedriglohnarbeitsplätze zwangssubventionieren, damit entsprechende Arbeitgeber noch mehr Maximalprofit einfahren können bzw. immer mehr Menschen von ihrer Erwerbsarbeit nicht mehr leben können ist in einem immer noch reichen Land wie Deutschland schlicht unwürdig und ignoriert somit Artikel 1 des Grundgesetzes.
Liebe Grüße,
Eva
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Humanität besteht darin, dass niemals ein Mensch einem Zweck geopfert wird (Albert Schweitzer)