Dilla´s & Eva´s grenzwissenschaftl. & polit. Forum - M 2009

Bundestag: Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden

Bundestag: Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden

Autor: Daniel Neun , Montag, 15. Juni 2009, 17:17

Am Freitag trifft das Berliner Bundesparlament, unter Stillschweigen sämtlicher Parteien sowie der etablierten Presse, eine ganze Reihe umfangreicher Beschlüsse zum weiterem Abbau unserer staatlichen Souveränität, faktischen Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung, Missachtung der Verfassung, Implementierung von EU-Vollmachten, sowie einer forcierterten Durchleuchtung der Bevölkerung. U.a. wird Polizeieinheiten aus EU-Staaten in Deutschland der Status einer "Hilfspolizei" unter Oberbefehl des Bundesinnenministeriums, sowie der Schusswaffengebrauch auf deutschem Boden erlaubt.

Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:

"(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht."

Damit wird der am 23. Juni 2008 vom Rat der Europäischen Union angenommene Beschluss (Ratsbeschluss Prüm) in das deutsche Recht umgesetzt. Der EU-Rat folgte damals dem Beschluss der Justiz- und Innenminister der EU-Staaten vom 15. Februar 2007.

Der "Prümer Vertrag" (2) erlaubt den Unterzeichnerstaaten praktisch den vollständigen Abbau der eigenen staatlichen Souveränität. In "dringenden Eilfällen" können bewaffnete Organe des einen Staates ohne weitere Genehmigung im anderen operieren, DNA-Daten, Fingerabdrücke und Verkehrskennzeichen der Bevölkerung vollständig getauscht, sowie "weitere Formen der Zusammenarbeit" für "gemeinsame Polizeieinsätze, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen" und ganz allgemein "Zusammenarbeit auf Ersuchen" auf exekutiver Arbeitsebene beschlossen werden. Verfassungen, Parlament und Justiz werden vollständig umgangen.

Faktisch bedeutet das die alltägliche operative Möglichkeit zur Aushebelung der Freiheits- und Bürgerrechte, der Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung ohne sie offiziell abzuschaffen, sowie die Errichtung eines eugenischen Polizeistaats voranzutreiben, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auf EU-Ebene. Derzeit haben die Regierungen von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Finnland, Slowenien und Ungarn den Vertrag unterschrieben. Alle anderen EU-Staaten steht es offen beizutreten, zwischen Irland und der britischen Monarchie wurde aufgrund der Kolonialherrschaft Londons über die Iren stillschweigend eine Sondervereinbarung eingebaut.

Diese Entwicklung ist im Kontext einer Vielzahl von Verfassungsänderungen, Gesetzen, Verordnungen und Massnahmen der Berliner Chunta zu sehen.

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