Sinnvoll ist es auch für private Homepages ein Impressum mit Anschrift und E-Mail-Adresse anzulegen. Damit schützt Ihr Euch vor Forderungen dubioser Abmahnvereine. Fehlt das Impressum, ist das nach dem Teledienstgesetz (TDG) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50000 Euro bestraft werden kann. Missverständlich ist, dass der in diesem Gesetz verwendete Begriff geschäftsmäßig" nicht identisch ist mit gewerbsmäßig". Er gilt bereits dann, wenn ein Internet-Angebot auf Dauer angelegt wird. Und genau das gilt wohl für die meisten Internetseiten. Auch Eure????
Re: Impressumpflicht
Diese Impressumpflicht gilt jedoch nicht für Privatleute, die z.B. nur Familienfotos auf die Seite stellen!! Denn im TDG steht, dass diese Impressumpflicht nur für Personen gilt, die Geschäfte im Internet machen. Wer im Internet Handel treibt, muss außerdem die Vorschriften über den so genannten Fernabsatz beachten.
Re: Impressumpflicht
Aber Achtung: Solltet Ihr z.B. Euren alten Rechner auf Eurer Seite zum Verkauf anbieten, ist schon ein Impressum erforderlich- denn Ihr habt mit der Absicht gehandelt Gewinn zu erzielen!!!!!!!
Re: Impressumpflicht
Solltet Ihr Probleme damit haben Eure Anschrift aus Datenschutzgründen im Internet auf Eurer Seite zu veröffentlichen, seid Euch einem bewusst. Eure Anschrift und sonstige Daten sind schon lange publik!!! Ihr könnt zu jeder beliebigen Domain unter http://www.denic.de/servlet/Whois den jeweiligen Webmaster einsehen. Also einfach Impressum auf die Seite!!!
Re: Impressumpflicht
Alleine schon eine Bannerwerbung (um seine Seite selbst bekannt zu machen oder um Kosten beim Provider zu sparen) reicht schon aus um eine Impressumspflicht zu begründen!!! Auch ein Forum reicht bereits aus!!!!!!!! ---Das Forum sollte auch mindestens 1 mal pro Woche auf Beleidigungen u.s.w. durchgesehen werden.
Re: Impressumpflicht
Solltet Ihr eine solche Abmahnung in Eurem Briefkasten finden ist es ratsam erst einmal nicht zu zahlen!!!! Denn nicht jeder der da abmahnt ist auch dazu befugt!!!!! Die Abmahnenden müssen zugelassen sein!!!!! Am Besten zu einem Rechtsanwalt mit diesem Schreiben, da die Rechtslage bzgl. des Impressums doch noch recht unsicher ist.