Tipp 2 "muss ein Haftungsausschluss sein" vom 19.11.2002
Zum Thema Haftungsausschluss / Disclaimer habe ich mich auf einer eigenen Seite umfassend ausgelassen.
Nachtrag zu diesem Thema:
Das Urteil ist zwar formuliert, aber niemals rechtskräftig geworden, da es zu einer außergerichtlichen Einigung kam. In dem Fall hatte der Beklagte absichtlich Links zu beleidigenden Inhalten zusammengetragen, die das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzten. Interessanterweise befand das Gericht, dass die Klarstellung auf der Website des Beklagten, dass er keine Verantwortung für die von ihm angebrachten Links übernehme, ihn nicht vor Schadensersatzforderungen schützte. Ausschlaggebend war, dass er die ehrverletzenden Links bewusst und absichtlich gesetzt hatte - da hilft auch ein Disclaimer nichts, der das Gegenteil behauptet.
Es kommt also darauf an, ob man wissentlich zur Verbreitung strafbarer Inhalte beiträgt oder nicht und ob man sich diese zu eigen macht. Nur ist es wiederum nicht eindeutig, was »sich zu eigen machen« bedeutet. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler verweist auf einige Urteile, in denen »ausdrücklich oder stillschweigend die Auffassung vertreten [wurde], dass derjenige, der bewusst auf fremde Webseiten linkt, sich die fremden Inhalte zu eigen macht und für diese Inhalte haftet als wären es seine eigenen«.
Daher finden Sie, trotz des Unsinns, sich von der eigenen Meinung zu distanzieren, auch bei uns (hier) einen Hinweis, dass wir keine Verantwortung für die verlinkten Seiten übernehmen - wie übrigens auch im Impressum von Dr. Web (www.drweb.de).
Die Meta-Suchmaschine MetaGer definiert Disclaimer so: »Ein Hinweis, der notwendig sein kann, um Internet-Nutzer, die von dem, was sie tun, nichts - aber auch gar nichts - verstehen, [...] auf Selbstverständlichkeiten aufmerksam zu machen«. Aus der Perspektive solcher Nutzer urteilt möglicherweise auch der eine oder andere Richter.