Ebbes Asyl - PC und Internet

Internet-Klau

Internet-Klau

Zitat: croissant
brandheiß und ganz aktuell. (Meldung von t-online)



Bilderklau im Internet einen Riegel vor.
Wer zukünftig das Urheberrecht im Internet
missachtet, muss mit Zahlung von Schadenersatz rechnen, besagt ein am
Freitag veröffentlichtes Urteil. Neben Fotos dürfte dieser Rechtsspruch
alle Inhalte wie auch Texte betreffen.



Wer auf seiner Internetseite
auch fremde Inhalte veröffentlicht, kann unter bestimmten Umständen zur
Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) am Freitag entschieden. Mit dem Urteil betonen die Karlsruher
Richter die Verantwortung von Internetseitenbetreibern, bei fremden
Inhalten genau zu prüfen, ob und in welcher Form sie veröffentlicht
werden (Urteil vom 12. November 2009 - Az.: I ZR 166/07).