Erzieher und Eltern Forum - Kinderwunsch und Schwangerschaft

Vorsorge in der Schwangerschaft

Vorsorge in der Schwangerschaft

Vorsorge in der Schwangerschaft

Mit dem Testergebnis vom Arzt ist es offiziell: In weniger als neun Monaten bringen Sie ein Kind zur Welt. Damit das Ungeborene ein gesundes Kind wird, sehen die Mutterschaftsrichtlinien die intensive medizinische Betreuung von Schwangeren vor.

Die Geburtsmedizin ist heute in der Lage, fast jedes Risiko frühzeitig zu erkennen und  darauf zu reagieren.

Erfreulicher Nebeneffekt dieser Untersuchungen: Die Eltern haben schon vor der Geburt das Vergnügen, mit Ihrem Baby Bekanntschaft zu schließen und eine intensive Bindung aufzubauen.
 
In Deutschland gibt es Mutterschaftsrichtlinien, die Anzahl und Umfang der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Kontrolluntersuchungen festschreiben. Die obligatorische Praxisgebühr von 10 Euro entfällt für die Vorsorgeuntersuchungen. In der Regel wird die medizinische Schwangerschaftsvorsorge von niedergelassenen Gynäkologen geleistet. Im Idealfall findet die Betreuung in enger Zusammenarbeit von Frauenarzt und Hebamme statt.

Für eine normal verlaufende Schwangerschaft ist ein gutes Dutzend Besuche beim Arzt vorgesehen. Dieses engmaschige Netz gewährleistet, dass Risiken rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls notwendige Behandlungen eingeleitet werden können.

Die Erstuntersuchung

Ist Ihre Schwangerschaft bestätigt, wird sich Ihr Arzt erst mal gründlich mit Ihnen unterhalten und in der so genannten Anamnese Ihre medizinische Vorgeschichte erkunden. Bringen Sie dafür viel Zeit mit.

Seien Sie darauf vorbereitet, dass Ihnen neben Fragen zu Ihrer Gesundheit, eventuell vorausgegangenen Schwangerschaften und Krankheiten in der Familie auch allgemeine Fragen zur Lebenssituation gestellt werden: ob Sie rauchen, wie viel Alkohol Sie trinken, wie Sie sich ernähren, wie Ihre Partnerschaftssituation aussieht oder ob Sie Stressfaktoren ausgesetzt sind.

Weiterhin werden Ihr Gewicht, Ihre Körpergröße und Beckengröße gemessen, der Blutdruck notiert, eine gynäkologische Untersuchung sowie einige Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt. Bereits jetzt wird der Geburtstermin ermittelt!

Bei der Erstuntersuchung wird zu guter Letzt auch der Mutterpass ausgestellt, in dem alle Untersuchungen protokolliert werden und der von nun an Ihr ständiger Begleiter sein sollte.

Weitere Routineuntersuchungen

Von nun an kontrolliert der Arzt in immer kürzeren Abständen den Verlauf der Schwangerschaft. Bei jedem Termin werden die Lage des Kindes, seine Herztöne und Bewegungen überprüft, der Bauchumfang der Mutter gemessen, ihr Blutdruck, Urin, Gewicht und das Wachstum der Gebärmutter gecheckt. Gegebenenfalls wird auch eine Vaginaluntersuchung vorgenommen. Außerdem achtet der Arzt auf Wasseransammlungen in den Beinen und Krampfadern.

Ab der 28. Schwangerschaftswoche werden in einem Cardiotokogramm die Herztöne des Kindes und eventuell auftretende Kontraktionen der Gebärmutter über einen Zeitraum von 20 bis 30 Minuten aufgezeichnet.

Bei normalem Schwangerschaftsverlauf sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, mit denen der Arzt die Entwicklung des Kindes verfolgt: Während die erste (durchgeführt in der 9. bis 12. Woche) die Intaktheit der Schwangerschaft bestätigt, widmet sich der Arzt bei der zweiten (19. bis 22. Woche) vor allem der Entwicklung von Wirbelsäule, Organen, Gliedmaßen und misst Kopf und Bauch. Beim letzten Ultraschall (29. bis 32. Woche) werden die Lage des Kindes und sein Wachstum kontrolliert.

Schwangerschaftsfürsorge extra

Wollen Sie es noch genauer wissen, können Sie sich zusätzlichen Untersuchungen unterziehen, die unter dem Kürzel IGel laufen. Das steht für Individuelle Gesundheitsleistungen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden, außer wenn Krankheitssymptome oder Risiken vorliegen.

So können Sie z.B. weitere Ultraschalluntersuchungen vereinbaren, auch wenn sie aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind. Aber zusätzliche Ultraschalltermine sind natürlich nicht nur dazu da, das Wachsen und Gedeihen Ihres ungeborenen Babys zu bewundern und die Bindung zwischen Eltern und Kind zu verstärken. Sinnvoll ist z.B., die Dicke der Nackenfalte des Kindes zu messen. In der Regel wird dies in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche mit einem Spezialultraschallgerät gemacht. So kann festgestellt werden, ob ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung vorliegt. Ist die Nackenfalte dicker als drei Millimeter, kann das unter Umständen auf ein Down-Syndrom hinweisen. Für Frauen mit Risikofaktoren – schon Schwangere über 35 Jahre zählen dazu – wird diese Untersuchung als Kassenleistung angeboten.

Mit der Doppler-Sonographie, einer weiteren Spezial-Ultraschalluntersuchung, wird die Durchblutung der Gebärmutter (22. bis 24. Schwangerschaftswoche) oder die Durchblutung der Nabelschnur (34. bis 36. Schwangerschaftswoche) gemessen. Das ist wichtig, weil ein verminderter Blutfluss zu Wachstumsrückstand führen und sich schädigend auf das Kind auswirken kann. Auch hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – etwa bei zu geringer Fruchtwassermenge, bei auffälligen Herztönen des Ungeborenen oder wenn in einer vorangegangenen Schwangerschaft das Kind Mangelerscheinungen zeigte.

Mittels einer Blutanalyse der Schwangeren, des Triple-Tests (ab der 15. Schwangerschaftswoche), wird das Risiko abgeschätzt, ob das Baby eine Chromosomenstörung hat und mit einem offenen Rücken (Spina bifida) oder mit Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Der Risikofaktor wird aus den Testergebnissen, dem Alter der Schwangeren und dem Stadium der Schwangerschaft errechnet. Der Test ist heute allerdings umstritten, weil falsche Ergebnisse immer wieder Schwangere unnötig beunruhigten. Außerdem muss das Ergebnis noch durch eine Reihe zusätzlicher Tests abgestützt werden.

Mit Hilfe des ToxoplasmoseTests wird erkannt, ob die werdende Mutter Antikörper gegen diese Infektion entwickelt hat. Toxoplasmose wird hauptsächlich durch Katzenkot, aber auch durch den Genuss von rohem oder ungenügend gebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Salat, Gemüse oder Obst übertragen. Sie verläuft zwar meist ohne Symptome, kann aber bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft zu Missbildungen, Gehirnschäden oder Erblindung des Ungeborenen führen. Eine Wiederholung der Untersuchung um die 30. Schwangerschaftswoche herum bietet sich an, wenn die Schwangere seit der Erstuntersuchung keine Antikörper gebildet hat.

Etwa fünf Prozent der Schwangeren leiden an Schwangerschaftsdiabetes, einer Krankheit, die – bleibt sie unbemerkt – viel Schaden anrichten kann: Die werdende Mutter trägt ein erhöhtes Risiko zur Fehlgeburt, zur Präeklampsie, zu einer erhöhten Fruchtwassermenge und zu Harnwegsinfektionen in sich. Fürs Baby besteht das Risiko einer Placenta-Insuffizienz (Erschöpfung des Mutterkuchens) mit Wachstumsstillstand, eines überhöhten Geburtsgewichts und der Unterzuckerung nach der Geburt. Der Blutzuckerbelastungstest wird normalerweise zwischen der 20. und 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Auch der Test zur Ermittlung des Säuregehalts der Scheide wird von den Kassen nicht bezahlt – allerdings kann man ihn problemlos selbst durchführen. Mit einem Testhandschuh (erhältlich in der Apotheke) wird der ph-Wert des Scheidensekrets überprüft. Abweichungen deuten auf eine Infektion hin – Genaueres kann dann aber nur der Arzt herausfinden.

Was tun, wenn ihr Kind vielleicht behindert ist?

Die größte Angst werdender Eltern: dass einer der Tests ergibt, dass ihr Kind vielleicht nicht gesund zur Welt kommt.

Haben Nackenfaltendickemessung oder Triple-Test auffällige Ergebnisse erbracht, wird Ihr Arzt mit Ihnen weitere Diagnose-Möglichkeiten besprechen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sich überlegen, was es für Sie bedeutet, wenn weiterführende Tests den Verdacht bestätigen. Sich das Leben mit einem behinderten Kind vorzustellen ist schwer – es dürfte jeder Schwangeren jedoch mindestens ebenso schwer, wenn nicht schwerer fallen, einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zu ziehen. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen, aber wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich an genetische Beratungsstellen wenden. Die ihrem Wohnort nächsten nennt Ihnen Ihr Arzt oder das örtliche Gesundheitsamt.

Als weiterführende Tests nach auffälligen Befunden bieten sich die Chorionzottenbiopsie (ab der 11. Schwangerschaftswoche) sowie die Amniozentese (ab der 14.) an. Bei beiden Untersuchungen wird der Schwangeren mit einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke Gewebe entnommen, beide sind jedoch auch mit einem (allerdings minimalen) Fehlgeburtsrisiko verbunden. Bei der ersten Methode wird Gewebe aus den Chorionzotten entnommen (aus denen sich später die Plazenta entwickelt), bei der zweiten Fruchtwasser aus der Gebärmutter.

Gerade die letzten Details mögen fast bedrohlich klingen, deshalb sei noch einmal klar gesagt: Das Risiko einer wirklichen Behinderung ist gering – diese Informationen sollen nur den Ausnahmefall einbeziehen. Denn in der Regel reichen die gesetzlich vorgeschriebenen und von den Kassen getragenen Vorsorgeuntersuchungen aus – noch unsere Mütter hätten von einer solchen Versorgung nur träumen können. Und wenn Sie nach neun Monaten endlich Ihr Baby in den Armen halten, sind alle Sorgen aus der Schwangerschaft bald schon vergessen.

Die wichtigsten Termine im Überblick

4.–8. Woche  Erstuntersuchung: Anamnese, Allgemeinuntersuchung,
gynäkologische Untersuchung, Bluttests, Urintests
9.–12. Woche 1. Ultraschall
ab 11. Woche Chorionzottenbiopsie*
12.–14. Woche  Nackenfaltendickemessung*
ab 14. Woche  Amniozentese*
ab 15. Woche Triple-Test*
19.–22. Woche 2. Ultraschall
20.–24. Woche Blutzuckerbelastungstest*
22.–24. Woche Doppler-Sonographie (Durchblutungsmessung der Gebärmutter)*
26.–29. Woche  3-D- oder 4-D-Ultraschall*
ab 28. Woche CTG (Cardiotokogramm)
29.–32. Woche 3. Ultraschall
29.–32. Woche  Test auf Hepatitis B
30. Woche  Toxoplasmosetest zur Kontrolle (wenn erster Bluttest negativ)*
34.–36. Woche Doppler-Sonographie (Durchblutungsmessung der Nabelschnur)*
36. Woche B-Streptokokken-Test*
monatlich zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bei Bedarf

* dies wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt!

Gruß, Svenni

Viel schöner bist du, wenn du lachst,
als wenn du eine Schnute machst!