da Lorenz ja schon mal gefragt hat, wie das im 5. Semester so abläuft und Ruben dann nochmal bei mir nachgefragt hat, schreib ich mal kurz was für alle zusammen und ich fänds schön, wenn das nicht gelöscht oder ins Archiv gestellt wird, weils wichtig ist und viel Arbeit war.
Im Hauptstudium kommen zu den Pflichtvorlesungen (MaWi I-III, Methoden, Numerische Methoden in der Materialwissenschaft, Konstruktions- und Funktionsstoffe, siehe Stundentafel) und den Praktika, noch Wahl-Pflicht-Fächer, die belegt werden müssen. Diese gliedern sich in 1. Wahlpflichtfach, fachübergreifend aus Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (4SWS), 2. Wahlpflichtfach, fachübergreifend vornehmlich aus natur- und ingenieurswissenschaftlichen Fächern (12 SWS), und dem 3. Wahlpflichtfach aus dem Fachbereich Materialwissenschaft (12 SWS). Im 5. und 6. Semester belegt man normalerweise Vorlesungen die zu Punkt 1 und 2 gehören, im 7. und 8. Semester dann die Vorlesungen innerhalb der MaWi (3).
Zu den Vorlesungen, die ihr zu Punkt 1 belegen könnt, gehört alles, was nicht natur- oder ingenieurwissenschaftlich ist, also z.B. Geschichte, Recht, BWL, Philosophie, Psychologie oder Sprachen. Es ist egal, ob ihr die 4 SWS jetzt in einem Semester absitzt, oder euch 2 dafür Zeit lasst, hauptsache, ihr bekommt am Ende einen Sitzschein ausgehändigt, den ihr (nach dem Kopieren!!) im Dekanatssekretariat abgebt, damit es in eure Akte gelegt wird.
Für die Vorlesungen, die zu 2 gehören, gibt es eine Vorschlagsliste vom FB, die ihr hier findet: Vorschläge externes Nebenfach. Unten auf der Seite ist in dem kurzen Abschnitt ein Link hinter dem Wort Katalog versteckt, der mögliche Kombinationen beinhaltet. Das heißt aber nicht, dass nicht auch andere Kombinationen mit Fächern, die gar nicht in der Liste stehen, möglich sind. Sicherheitshalber solltet ihr vorher beim Vorsitzenden des Diplomprüfungsausschusses (momentan Prof. Rauh) eure gewählte Kombination genehmigen lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die 12 SWS entweder in die Kombination 6 SWS + 6 SWS aufgeteilt werden oder komplett in 12 SWS abgeleistet werden. Es gibt wohl auch noch die inoffizielle Möglichkeit, die SWS in 4 SWS + 8 SWS zu splitten, da braucht man allerdings eine sehr gute Begründung für. Am Ende der Vorlesungen müsst ihr euch über die 12 SWS prüfen lassen. Die Gesamtnote des externen Nebenfachs geht zu 1/7 in die Diplomnote ein.
Im 7. und 8. Semester sucht ihr euch dann die internen Nebenfächer (3) raus, auch hier gibt es eine Liste. (Wichtig ist, dass ihr euch genau das Vorlesungsverzeichnis anschaut, denn die Liste ist nicht immer unbedingt aktuell). Es sind wieder 12 SWS, die ihr aufteilt in 6 SWS pro Fach. Als Fach wird in diesem Zusammenhang alles angenommen, was irgendwie mit einem zusammenhängenden Oberbegriff gesehen werden kann. Z.B.: Mechanische Werkstoffeigenschaften metallischer Werkstoffe, Mechanische Eigenschaften keramischer Werkstoffe und Synthese keramischer Werkstoffe werden zu "Eigenschaften von metallischen und keramischen Werkstoffen". Solange man einen Überbegriff für die Vorlesungen und Prüfer für die abschließenden Prüfungen findet, kann man sich die Kombination wieder von Herrn Rauh genehmigen lassen. Nach dem Abschluss jedes Faches, müsst ihr euch darüber prüfen lassen. Die Noten beider Fächer zusammen machen 1/7 der Diplomnote aus (Damit sind das 2/7 der Gesamtnote durch die Nebenfächer. Methoden, MaWi, Funktions-Konstruktionswerkstoffe zählt auch jeweils 1/7, die letzten 2/7 sind die Diplomarbeitsnote).
So, wenn noch Fragen sind, fragt einfach!
Liebe Grüße, Sanne
PS: Fast vergessen: Hört euch am Anfang ruhig ein paar Vorlesungen mehr an und entscheidet dann, welche Vorlesungen was für euch sein könnten. Nur vom Namen im VV kann man oft nicht beurteilen, obs ne gute oder schlechte Vorlesung ist.
Re: Infos fürs 5. Semester
mann, mann, mann...sanne, was würden wir nur ohne dich tun?!?
tausend dank schon mal so weit, jetzt steht man wenixtens nicht mehr so ganz im dunkeln
ruhm und ehre sei dir...MfG.rubenB.2k6
Re: Infos fürs 5. Semester
Schön gemacht . Danke. Sobald die neue Homepage fertig ist, wird es dort wohl irgendwie direkt erscheinen...
Achso, die Prüfungskommission hat sich auf der letzten Sitzung nicht gerade begeistert über die 4+8 Kombination geäußert. Insbesondere Prof. Rauh schien sehr abgeneigt irgendwelchen solchen Kombinationen die Zustimmung zu erteilen. Naja....
Und laut Prüfungsordnung (oder ähnlichem) sollte es sogar ein Fach mit 12 SWS sein. Gibt's sowas überhaupt?
Re: Infos fürs 5. Semester
Gibt es zu dieser gesamten Thematik auch noch im 5. eine Infoveranstaltung, dass man weiß dass man alles richtig macht, oder ist es wie immer: Das Chaos regiert und es klappt jedes Jahr trotzdem wieder?
Setz ich mich dann einfach in die von mir ausgesucht Vorlesung rein oder muss ich mich dann sinniger Weise auch irgendwo anmelden???
Get Low!
Re: Infos fürs 5. Semester
Das Chaos regiert, so wie immer... was denkst du denn?! ;)
Du setzt dich überall da rein, wo du hin willst. Normalerweise muss man sich in Vorlesungen nicht vorher eintragen, aber für den Sitzschein zum Beispiel, gehen in den Vorlesungen Listen rum, in denen man sich einträgt, um die Anwesenheit auch zu bestätigen. Es kann natürlich immer mal passieren, dass ein Dozent ne Liste von den Hörern haben will, aber das sollte ja kein Problem sein, wenn du in die Vorlesung gehst...
Gruß, Sanne
Re: Infos fürs 5. Semester
Ist ja alles noch garnicht akut für mich, aber ich komme da oben nur auf 6/7 einer Diplomnote, mit 2/7 Wahlfach extern + 2/7 Wahlfach MaWi + 2/7 Note Diplomarbeit.
Was mach' ich denn da falsch?
Re: Infos fürs 5. Semester
Du hast die Methoden überlesen, die sind nochmal 1/7
Re: Infos fürs 5. Semester
Ja, richtig... Alles ergibt einen Sinn... ^^
Danke xD
Hauptstudium Fristen
ich hab noch ne Frage:
Ich hab grad mal probiert mich schlau zu machen, was Prüfungsfristen im Hauptstudium angeht. 100%ige Klarheit habe ich dabei nicht bekommen, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Wenn ich jetzt nach Ende des Sommersemesters meine erste Diplomprüfung mit einem Nebenfach ablege. Muss ich dann innerhalb von 2 Jahren ab diesem Datum alle meine Diplomprüfungen (+ Diplomarbeit?) ablegen? Oder wird die Frist erst mit den Prüfungen nach dem 8. Semester ausgelöst?
nach meinem bisherigen Studium der Ordnungen tippe ich, dass die Prüfung von Konstruktions- und Funktionswerkstoffe bzw. die 2-Jahresfrist auslösen und ich nach diesem Zeitraum mein Diplom haben muss.
Folgendes bringt mich dazu: Studienordnung §6B Absatz 2 bzw. 4 Zitat: http://www.tu-darmstadt.de/fb/ms/ls_d4.tud Weiter sei besonders auf die Einhaltung der Vierwochenfrist und der Zweijahresfrist hingewiesen, die in der Diplomprüfungsordnung der TU Darmstadt festgelegt ist. ... Sowohl die Prüfungen in den beiden Wahlpflichtfächern als auch die Prüfung im Fach Methoden der Materialwissenschaft können studienbegleitend als ganzes oder einzeln vor die mündliche Diplomprüfung vorgezogen werden.In den Allgemeinen Prüfungsbedingungen (http://www.tu-darmstadt.de/pvw/dez_ii/apb_endfassung.pdf) habe ich nichts weiter erklärendes gefunden.
Aber in der (glaub ich veralteten) Diplomprüfungsordnung steht: Zitat: http://www.tu-darmstadt.de/pvw/abt_i/ref_ib/dpo-at.pdf §32 Befristung der Prüfungen (1) Jede Diplomvorprüfung und jede Diplomprüfung muss einschließlich der geforderten Studienleistungen und etwaiger Wiederholungsprüfungen (§§ 30, 31) spätestens zwei Jahre nach Beginn abgeschlossen sein. Die Frist beginnt mit der Ablegung der ersten Prüfung in einem Prüfungsfach. Studienbegleitende Prüfungen lösen die Frist nicht aus. (2) Diplomprüfungen, die vor dem achten Semester abgelegt werden, lösen die Prüfungsfrist nicht aus.Sehe ich es richtig, dass die 4-Wochenfrist bedeutet, dass man sich 4 Wochen vor der Prüfung angemeldet haben muss?
Und welche siebtel zur Gesamtnote wie dazuzählen ist mir auch noch nciht ganz klar (mir fehlt eins oder ich hab eins zu viel: je 1/7 für Nebenfach außerhalb, Nebenfach innerhalb, Methoden und Funktions- und Konstruktionswerkstoffe + 2/7 für Diplomarbeit), aber mir auch eigentlihc momentan egal. Ist schon spät
Re: Infos fürs 5. Semester
bei den vd-prüfungen gibts jedenfalls keine zweijahresfrist, also zumindest ned bei den mawis.