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Behälterdruckminderer an 11kg Gasflasche - Geht das?

Behälterdruckminderer an 11kg Gasflasche - Geht das?

Hallo!

Ich möchte mehrere Gastro-Hockerkocher (Gasdurchsatz je ca. 1kg/h) gleichzeitig betreiben und habe noch einen dicken GOK-Behälterdruckminderer (pd=50mbar / Mg=12kg/h) PS 25bar "E", SAV 100 mbar, mit PRV herum liegen, den ich gerne dafür verwenden möchte - sofern das geht.

Ich würde nun gerne wissen, ob ich diesen Regler an einer 2x11kg Doppelflaschenanlage betreiben kann, oder ob etwas technisch dagegen sprechen würde - z.B abweichender Eingangsdruck von Gasbehältern und Gasflaschen oder dergleichen.

Über Antworten würde ich mich freuen!


"Bildung ist etwas Wunderbares - Bedauerlich ist nur, dass wahre Bildung nicht gelehrt werden kann" . Frei nach Oscar Wilde

Re: Behälterdruckminderer an 11kg Gasflasche - Geht das?

Hallo
es sollte gehen . Du solltest nur ein Doppelabsperrblock dazwischen setzen.
So kann man eine Flasche wechseln ohne den Betrieb einstellen zu müssen.
Ganz wichtig ist das er noch TÜV hat.

Aber sende mir mal bitte die Typennummer zu.
Ich guck mir den dan mal an.

Gruß DerGasbrenner



Re: Behälterdruckminderer an 11kg Gasflasche - Geht das?

Hallo Gasbrenner,

Danke für Deine schnelle Antwort. Die Typennummer des Reglers lautet 0528 / 50 Propan / Butan / GOK Art.Nr 05 290 -01 / DIN 4811 T.5

Daß ein Druckregler auch Tüv haben muss, ist mir neu. Daran sind doch bis auf die Membran gar keine Verschleißteile, oder? Woran erkenne ich denn, ob der noch Tüv hat und wo kann ich die Verordnung dazu nachlesen. Ich möchte sowas nämlich immer ganz genau wissen...

Schönen Gruß

Seeschwalbe


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Re: Behälterdruckminderer an 11kg Gasflasche - Geht das?

Hallo!

Die Frage nach dem Tüv habe ich schon selbst herausgefunden. Für alle die, die es interessiert: Prüfungspflichtige Geräte und die Prüfintervalle sind in der "Betriebssicherheitsverordnung" (BetrSichV) samt des prüfberechtigten Personenkreises aufgeführt. Das Thema Tüv für Gasdruckanlagen findet man im Anhang II, Abschnitt 4, Punkt 5.3.

Hier der Link dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/BJNR004910015.html#BJNR004910015BJNG000300000

Der Prüfintervall für Gas-Gerätschaften beträgt demnach 10 Jahre. Da mein Regler von 2009 ist, habe ich also noch drei Jahre bis zur nächsten Prüfung.

Schönen Gruß

Ingo


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