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Sonntagsfahrverbot

Re: Sonntagsfahrverbot

Andi

» 10. März 2010 20:00 «
Hallo Lothar,
wenn du von Steuervorteilen sprichst hast du recht. Aber wenn du, oder ich Tricksen würden müßten wir immer Angst vor einer Entdeckung oder Überprüfung haben. Hast du? Also meine Doka ist seit 26 Jahren ein LKW ohne das ich irgendwas an ihr verändert hätte. Alles ganz legal und nicht getrickst. Tricksen tun die die Geld an der Steuer vorbei schleusen wollen, oder sich in irgendwelchen Grauzonen bewegen. So sehe ich das. Weder du noch ich machen was ungestzliches oder?

Ohne Mampf kein Kampf

Herzlichen Gruß
Andi



LG Barny

"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind.
Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."

Re: Sonntagsfahrverbot

gulaschkanone22
» 10. März 2010 20:55 «
Hallo Andi
zuerst sagtest du mein Bulli, das ist in meiner ecke die bezeichnung für den VW Bus nicht für die DoKa, kein weiterer kommentar dazu


LG Barny

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Re: Sonntagsfahrverbot

Andi

» 14. März 2010 09:56 «
Hallo Lothar,
eigentlich ist das völlig egal ob Bulli oder Doka. Sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt ist das Fahrzeug ein LKW. Ganz ohne Tricks



Schönen Gruß aus OWL
Andi


LG Barny

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Re: Sonntagsfahrverbot

gulaschkanone22
» 14. März 2010 12:07 «
na du kannst ja auch net von erbsensuppe reden und dann gulasch auf den teller machen zwischen einer doka und einem bulli liegen sehr große unterschiede, weil den bulli würdest du nur unter tricks ecet als lkw zugelassen bekommen und glaube mir ich weiss wovon ich rede, habe lange bis sehr lange mit dem finanzamt wegen lkw oder nicht zu tun gehabt und habe es für kollegen noch immer


LG Barny

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Re: Sonntagsfahrverbot

landfeldkueche

» 16. März 2010 09:02 «
Zum Sonntagsfahrverbot.Es gilt das alle LKW mit Anhänger (egal ob Golf1 oder 40Tonner) dem Sonntagsfahrverbot unterliegen.Aber keine Regel ohne Ausnahme.Am besten bei der Straßenverkehrsbehörde einen Termin machen die ganze Sache vorstellen und um eine Ausnahmegenemigung bzw.ein Schreiben bitten wo drin steht das man Sonntags fahren darf.Dann gibts keine Probleme.Gerade Pick-ups,Bullis usw.werden gern mal angehalten.Es ist dann auch egal was für'n Hänger.



LG Barny

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Re: Sonntagsfahrverbot

kochi

 » 16. März 2010 11:02 «
grüß euch gott liebe leut,
kein sonntagsfahrverbot für mich.
mein bulli,bus hat 2,7t. der anhänger hat auch 2,7t.
es kommt auf die zulassung an.
mein bus ist als pkw zugelassen.
also bei einer lkw zulassung sonntagsfahrverbot !!!

gruß guido

_ !

LG Barny


Zuletzt bearbeitet: 16. März 2010 20:58 von Administrator


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Re: Sonntagsfahrverbot

tommy

» 18. April 2010 13:29 «
Es gibt noch eine Möglichkeit:
Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragen
(Schausteller:z.B.von Flohmarkt zu Flohmarkt)
Tommy


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