Zugelassene Gewerbeküche
Und da ist sie schon, meine erste Frage.
Was ist ,per Definition, eine zugelassene Gewerbeküche ??
Wäre,z.B. , eine angemietete 1-Raum-Wohnung, ausgestattet mit:
Zwei Kochherden
Waschbecken
Kühlschrank
Gefrietruhe
2-3 Tische ( für die Zubereitung )
2-3 Regale ( zur Aufbewahrung )
geeignet um als o.g. Küche abgenommen zu werden ? Oder müßen da noch andere Kriterien beachtet werden ?
Und nun noch eine andere Frage, wir haben jetzt :
den Reisegewerbeschein
die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
das Polizeiliche Führungszeugnis
_-den Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
- den Auszug des Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht beantragt,
Für das Gesundheitszeugnis haben wir einen Termin beim Amtsarzt.
Was fehlt uns noch ? Welches Amt müßen wir mit unserer Gegenwart noch beglücken ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten !!!!
Sabine & Gero