Wir sind Rafael und Paul und wollen in Berlin anfangen.
Bis auf die rote Karte und rote Kennzeichen haben wir bislang nichts für unsere rote Küche.
Wir bekommen eine Vorbereitungsküche gestellt.
Könnt ihr uns bitte sagen was wir alles noch beantragen müssen, worauf müssen wir am Anfang besonders achten und welche Formulare gilt es stehts auszufüllen wie Kühlketten, Hygiene &&& ...
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe und Auskünfte im Vorraus !!!
Rafael und Paul
Re: Wir starten auch durch ... in Berlin
Lest euch doch erst einmal hier durch. Dann wird sicher die Hälfte eurer Fragen schon geklärt sein. Einfach irgendwo aufzuschlagen und dann alles auf dem silbernen Tablett präsentiert bekommen wollen funktioniert ja meist eher nicht. Wir haben auch noch anderes zu tun..
Re: Wir starten auch durch ... in Berlin
Danke Tante Emma für den ersten herzlichen Empfang
;-)
Re: Wir starten auch durch ... in Berlin
Hallo Rafael und Paul - Herzlich Willkommen im Forum!
Hier sind die drei Dinge, ohne die gar nichts in Sachen Feldküche läuft. Die müsst Ihr zu allererst erledigen:
im Rathaus ein Gewerbe nach "Kleinunternehmer-Regelung" anmelden. Zum "großen Unternehmer" werdet Ihr automatisch, wenn der Jahresumsatz 50.000 übersteigt. Da müsst Ihr erstmal hinkommen ... Ob man Stand- oder Reisegewerbe wählt, hängt davon ab, was man machen will. Standgewerbe ist billiger, Reisegewerbe ist flexibler (und wesentlich teurer)
bei der IHK die "Gaststättenunterrichtung" ablegen
beim Gesundheits- oder Veterinäramt die "Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz" ablegen.
Habt Ihr diese Scheine zusammen, geht es los und ihr dürft mitspielen.
Schönen Gruß und gutes Gelingen
Ingo
"Bildung ist etwas Wunderbares - Bedauerlich ist nur, dass wahre Bildung nicht gelehrt werden kann" . Frei nach Oscar Wilde
Re: Wir starten auch durch ... in Berlin
Tervetuloa forumiin ... willkommen im Forum
Grüße vom 68. Breitengrad in die Heimat
Re: Wir starten auch durch ... in Berlin
Hallo und herzlich wilkommen
Re: Wir starten auch durch ... in Berlin
Gaststättenunterricht mus nicht mehr unbedingt sein:
Wegfall der Gaststättenunterrichtung ist Aufforderung zur Eigenverantwortung: Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) zu Beginn des Jahres 2012 ist die Gaststättenunterrichtung in Niedersachsen weggefallen. Sie war bislang von den IHKs durchgeführt worden und hatte insbesondere die Aufgabe, die fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession nachzuweisen. Sie sollte gewährleisten, dass der zukünftige Gastwirt mit den Grundzügen des Lebensmittelrechts und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften vertraut war. Die Unterrichtung beinhaltete speziell die Hygienevorschriften, einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittelgesetzes sowie das Fleischbeschaugesetz, das Milch-, Getränke- und Getränkeschankanlagenrecht, den Jugend- und Lärmschutz und zudem die Gaststätten- und Sperrzeitverordnung. Es galt: Ohne Gaststättenunterrichtung keine Tätigkeit als Gastronom.
Der Wegfall der Gaststättenunterrichtung bedeutet aber nicht, dass Gastronomen nicht über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sein müssen. Hier sind jetzt Eigenverantwortung und Eigeninitiative gefragt. Aus diesem Grunde halten die Kammerorganisation und andere Anbieter verschiedene Weiterbildungsangebote für angehende und bereits tätige Gastwirte und deren Mitarbeiter bereit.