Experte im Verkehrsrecht gesucht!
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!
Oh Sorry, vorher leider verkehrte Tast gedrückt !
Jetzt zum Thema!
Hatte gestern kleinen Verkehrsunfall (kein Personenschaden).
Komme aus einer Nebenstrasse, Vorfahrt eigentlich alles klar, aber der Unfallgegner fährt ohne ersichtlichen Grund, auf der linken Fahrbahn! Da er zusätzlich noch aus einer Kurve heraus kommt, habe ich keine Chance. Da ich nach rechts und links geschaut habe und gerade erstangefahren bin, ist meine Bremmsspur sehr kurz. Drei Räder sind sogar noch auf dem Sand zu sehen (wurde von der Polizei fotpgrafiert).
Der Unfallgegner hat auch alles so der Polizei zu Protokoll gegeben. Sogar das er links gefahren, abgelenkt war(Zigarette angezündet!!!) und nicht mal gebremst hat (Null Reaktion)!
Nun interessiert mich, wie hoch mein Verschulden (Vorfahrt) angerechnet werden wird!
Kennt sich da jemand aus, oder hat schon jemand etwas ähnliches erlebt?
mfg Kalle007
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!
Erlebt habe ich so etwas noch nicht, aber ich denke mal, daß Dich die Hauptschuld trifft wenn Du noch beim Abbiegen warst.
Wärst Du bei freier Fahrbahn fertig eingebogen, hättest beschleunigt und es wäre dann zu einem Zusammenprall gekommen, läge die Schuld beim Linksfahrer.
Des öfteren kann man beobachten, daß Rechtsabbieger beim Heranrollen an eine Kreuzung lediglich nach links schauen und weiterfahren wenn die zu benutzende Fahrbahn frei scheint.
An überholende oder vorbeifahrende Fahrzeuge aus der Gegenrichtung wird oft nicht gedacht und schnell stehen Kühler an Kühler.
Kalle, selbiges Verhalten wird man Dir nun unterstellen.
Je nach Zustand der beiden Unfallfahrzeuge ist es oft sinnvoll, die Angelegenheit ohne die Versicherungen zu regulieren und den Schaden jeweils selbst zu finanzieren.
Klar, diese Variante kostet erstmal richtig Kohle und hängt vom Zusammspiel mit dem Unfallgegner ab, aber die SF-Hochstufung kann unterm Strich noch teurer werden.
Wenn doch über die Versicherung- kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen und nach der humansten Gesellschaft suchen:
https://ssl.kundenserver.de/blaudirekt.com/homepage-Dateien/load2-Dateien/kfz/pkw/SF_Rueckstufer.php?Vermittler=001495&emil=info@delevie.de
Sehr viele Fragen und Antworten zum Verkehrsrecht findet man auch dort --->
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php
Ciao und viel Glück,
steno
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Die Erde überläßt euch ihre Früchte, und wenn
ihr nur eure Hände zu füllen wißt, wird es euch
an nichts mangeln (Khalil Gibran - der Prophet)
Hallo,
meinem Mann ist fast das gleiche passiert. Kam aus einer Nebenstrasse & mußte etwas weiter vorfahren, weil ein Busch die Sicht behindert hat.
Er steht, schaut nach links & rechts knallt es, weil eine Frau unbedingt links fahren muß um Schlaglöchern auszuweichen.
Die Polizei war der Ansicht, daß es vollkommen unerheblich ist, ob der Unfallgegner die linke oder rechte Straßenseite benutzt.
Mein Mann bekam 100% der Schuld.
@Innes & steno
Das war kein echter Trost .
Natürlich werde ich die Hauptschuld bekommen, Vorfahrt bleibt Vorfahrt! Aber wieso darf er (Unfallgegner) ohne trifftigen Grund links fahren!?
Zumal er noch aus eine Kurve kommt, welche ich sehr schlecht einsehen kann. Seine Geschwindigkeit konnte ich nicht einschätzen, da er urplötzlich vor mir war. Er hat auch nicht mal gebremst, geschweige hat er versucht auszuweichen! Meiner Meinung nach hat er mächtig gepennt! Übrigens auch nach Ansicht der Polizei! Das hat sie so protokolliert und er hat zugegeben, sich eine Zigarette angezündet zu haben!
Da soll ich dann noch immer zu 100% Schuld sein !?
Na, warten wir's erstmal ab.
mfg Kalle007
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@Kalle
Wie geht es nun weiter?
Außergerichtlich, oder löst Ihr das Rätselraten in Sachen Schuldfrage mit einem Verkehrsrechtsstreit?
Berlin (dpa) Den Gang vor den Kadi sollte man sich künftig noch besser überlegen: Am 1. Juli 2004 werden die Rechtsanwaltsgebühren erhöht. Und auch die Gerichtskosten steigen zu diesem Zeitpunkt. Wer für den Fall der Fälle vorsorgen möchte, kann eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Zwar werden auch hier die Prämien ansteigen - aber erst mit Verzögerung.
Die Stiftung Warentest hat die Kostenerhöhung für einen Modellfall berechnet: Das eigene Auto ist von einem anderen Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall beschädigt worden. Die Reparaturkosten betragen 2500 Euro. Will man diese Summe vor dem Amtsgericht einklagen und sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen, musste man bisher der Rechnung zufolge insgesamt 662,92 Euro an den Advokaten bezahlen. Nach dem 1. Juli kostet der gleiche Prozess demnach 877,70 Euro. In diesem Fall also eine satte Erhöhung um knapp ein Drittel. Löst man den Verkehrsrechtsstreit außergerichtlich mit Hilfe eines Anwalts, muss man nach altem Recht 163,72 Euro bezahlen. Ab Juli darf der Rechtsanwalt für die gleiche Leistung 265,99 Euro nehmen - ein Anstieg um immerhin 65 Prozent. Trotzdem bleibt die außergerichtliche Einigung weit billiger als der Gang vor Gericht.
http://www.bds-mecklenburg-vorpommern.de/oz_240404.html
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@steno
Bin ein Mensch der den Gang vor Gericht, wenn möglich, vermeiden möchte. (Rechtsanwälten möchte ich kein hart verdientes Geld hinterher werfen!)
Habe versucht erstmal bei der gegnerischen Versicherung so viel wie möglich rauszuholen. Bis jetzt war der Unfallgegner sehr einsichtig. (Könnte natürlich sich ändern, wenn wenn ein RA dazwischen funkt!)
Zum Beispiel 50 zu 50 würde ich mitmachen, doch die volle Schuld möchte ich nicht übernehmen. Vielleicht können sich ja die Versicherungen irgendwie einigen.
mfg Kalle007
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noch eine Anmerkung:
Es ist schlicht ein Unding wie unser Staat dafür sorgt, daß sich die Damen und Herren Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc. hinter ihren immer überheblicher werdenden Gebührenordnungen verstecken dürfen.
Den abzukassierenden Mandanten wird dann in mitfühlender, jedoch scheinheiliger, Stimmlage suggeriert, daß man diese gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungen abzukassieren habe, um keinen Ärger mit der jeweiligen Kammer zu bekommen.
Aber weiter nachgehakt und darauf angesprochen scheuen die oben Genannten den frei verhandelbaren Vergütungssatz wie der Teufel das Weihwasser!
Getreu dem Motto:
Wettbewerb? Klar, ist schon sehr wichtig- aber nicht mit uns!
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Mein Tipp: 60% Schuld Du und 40 % Schuld der Gegner.
Ich hatte mal etwas anderes gehabt.
Rosa Luxemburg Str. Ich fuhr einem Auto hinterher. Als es mir zu langsam wurde, setzte ich den Blinker und überholte. Wollte zumindest. Mitten im Überholvorgang setze er den Blinker nach links und zog sofort links rüber und versuchte in die linke Einfahrt zu kommen. Ging nicht, da ich im Wege war. Für mich war alles klar gewesen. Die Rechtssprechung sah das allerdings anders. Es gab über so etwas schon ein Urteil und das besagte in diesem Fall, dass ich mit 40% Schuld hatte.
LG Einlieber :o)
@Kalle
Ich glaube kaum, dass sich die gegnerische Versicherung auf einen Deal einläßt. Letztendlich versuchen die so wenig wie möglich zahlen zu müssen...
Auch wenn der Unfallgegner zugegeben hat, sich eine Zigarette angezündet zu haben, bedeutet das nur, daß seine Versicherung ihm die Kaskohaftung entweder komplett oder teilweise streicht, weil dies als grob fahrlässig ausgelegt werden könnnte.
Da der Fall hier jedoch anders liegt (Du auf Nebenstrasse etc.) würde seinen Schaden Deine Haftpflichtversicherung tragen.
Man kann es drehen und wenden wie man es will, ich befürchte für Dich, daß es nicht positiv für Dich ausgehen wird.
Das Verkehrsrecht sieht in so einem Falle nunmal die Vorfahrtsregeln als maßgebend.
Wenn der Unfallgegner vor Gericht ein komplettes Schuldanerkenntnis geben würde, sehe die Sache vielleicht anders aus, aber ich glaube kaum, daß jemand so dumm wäre, dies zu tun.
Ohne Anwalt wirst Du in diesem Fall wohl nichts rausholen können.
LG
Innes
@einlieber
Mit 60 zu 40 wäre ich auch einverstanden. Werde mich auf alle Fälle wieder zum Thema melden, wenn sich etwas getan hat.
Ach übrigens, heute an genau der selben Stelle hat eine Nachbarin von mir beinahe auch einen Unfall. Es wurde wieder einfach links gefahren, nur hat der andere es gerade noch geschafft, nach rechts rüber zu ziehen (wo er verdammt noch mal auch hingehört !!!)!
mfg Kalle007
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