Auch die Bundesregierung arbeitet an den Voraussetzungen für mehr Wettbewerb bei der Energieversorgung. Die Verbraucher können weit mehr tun =
Angebote nutzen, Preise vergleichen, wechseln.
Das Bundeskabinett hat am 19.05.2010 die Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung verabschiedet, um den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beleben. Wesentliche Neuerungen sind die Reduktion der Zahl der Gasmarktgebiete, ein verbesserter Zugang zu knappen Transportkapazitäten und ein erleichterter Anschluss von Gaskraftwerken an das Netz.
Diese Verordnung regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren.
Verordnungstext
Bundesregierung will mehr Wettbewerb am Gasmarkt
Die Bundesregierung will für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt sorgen. Neue Anbieter sollen es in Zukunft leichter haben, ihr Gas in die Leitungsnetze einzuspeisen. Dazu beschloss am 18. August 2010 das Kabinett eine neue Gasnetzzugangsverordnung von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP).
Diese sieht im deutschen Gasgeschäft nur noch zwei statt sechs Marktgebiete vor. Der Staat hofft, dass dadurch neue bundesweite Gasangebote für die Kunden entstehen.Zudem werden Kapazitäten für den Gastransport künftig versteigert. Auch soll verhindert werden, dass etablierte Konzerne den Anschluss neuer Gaskraftwerke von Konkurrenten behindern.
Brüderle sagte:
"Ich erwarte, dass die neue Gasnetzzugangsverordnung zu deutlich mehr Bewegung auf dem bisher recht trägen deutschen Gasmarkt führt - auch zum Nutzen der Verbraucher."