absurder Ist-Zustand
Hallo zusammen,
da die Einsicht in die Notwendigkeit durch das Aufzeigen der unmöglichen
Realität steigen müsste, habe ich folgende Leitfäden für Partnerschaften und
Eigenheimbauer aufgestellt.
Im Web: http://www.reinerskunstwerkstatt.de/politik/zeit_komments_4.html
Hier im Text:
Leitfaden für Hartz IV - feste Partnerschaften
Sie möchten sich verlieben und suchen einen Partner,
oder zu spät,
Sie haben sich schon verliebt
Fall 1: Sie haben einen halbwegs guten ganztags Job
1. vergewissern sie sich das der neue Partner nicht unter Hartz IV fällt
2. Ziehen Sie auf keinen Fall mit Ihrem Partner in eine gemeinsame
Wohnung
(auch wenn er/sie einen guten Job hat, das kann sich ändern)
3. benutzen Sie Verhütungsmittel
4. Wenn Sie nicht wissen wie es weiter gehen soll, suchen Sie sich einen
neuen Partner
Fall 2: Sie sind arbeitslos und fallen schon oder demnächst unter Hartz IV
1. Sie haben so gut wie keine Chance einen neuen Partner zu finden
2. Wenn Sie doch einen finden der selber nicht unter Hartz IV fällt,
lesen Sie unter Fall 1 weiter und/oder befolgen Sie trotzdem alle weiteren
Empfehlungen (oder Sie bitten Ihren neuen Partner gleich zur Kasse)
3. Wenn Sie einen Partner finden der auch unter Hartz IV fällt (was die
wahrscheinlichste weil einzige Möglichkeit ist) ziehen Sie auf keinen Fall
mit ihm zusammen in eine Wohnung
4. vermeiden Sie auf jeden Fall alles was darauf schließen ließe Sie
hätten eine feste Partnerschaft
5. achten Sie darauf ihren Partner nicht in der nächsten Nachbarschft zu
finden, zwei Wohnungen für zwei Hartz IV Empfänger ist Sozialbetrug
6. schlafen Sie nicht zu oft und keine längeren zusammenhängenden Zeiten
(Wochen) bei Ihrem Partner in dessen Wohnung
7. wenn diese Partnerschaft einige Jahre hält (ohne Leistungskürzungen),
können Sie sich sicher sein den richtigen zu haben
Fall 3: Sie wollen mit Ihrem Partner zusammen Kinder groß ziehen
1. Davor sei dringend gewarnt, dies ist unter Hartz IV nicht vorgesehen
(obwohl Sie eigentlich genug Zeit hätten, wenn Sie nicht ständig Bewerbungen
schreiben müssten) und legt jedem einzelnen Mitglied der dann
Bedarfsgemeinschaft genannten Familie die volle Versorgungsverpflichtung für
alle Mitglieder auf. Unabhängig davon ob es auch eine Versorgungsmöglichkeit
gibt. Sollte die Familie unter dieser Belastungsprobe zerbrechen, obliegt es
Ihnen zu beweisen das dem so ist und keine Bedarfsgemeinschaft mehr vorliegt.
Sie werden Ihren ehemaligen Partner verklagen müssen um diesen Beweis
glaubhaft erbringen zu können. Einvernehmliche Absprachen werden
grundsätzlich als nicht glaubhaft erachtet. (hat schon eine gewisse Logik
dieses Misstrauen)
2. Wenn sich unsere Politik nicht ändert bevor Ihre Kinder größer sind,
werden Sie es bereuen.
Ausnahmefälle ?:
Fall 4: Sie haben genug Geld und brauchen nicht zu arbeiten
Sie haben fast vollkommen freie Auswahl, Sie müssten glücklich sein
Fall 5: Sie verdienen jede Menge Geld, haben aber kaum Zeit
In dieser kurzen Zeit ist es für Sie günstiger Liebe zu kaufen
--
Leitfaden für Hartz IV - festen Eigenheimbau
1. Fragen Sie Ihren Architekten oder die Fertigbaufirma ob die Grundstückslage
und der Baugrundriss den Bestimmungen von Hartz IV standhält.
2. Sollten die Bestimmungen von Hartz IV bei der Planung nicht zu Grunde
gelegt worden sein oder zeigt sich gar das weder der Architekt noch die
Fertigbaufirma davon eine Ahnung haben, wechseln Sie diese sofort oder
übernehmen am besten selber die Planung.
3. Grundsätzliches
a. Grundstücksgröße max. 400 qm
b. keine zweite Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück
c. die Wohnfläche darf max. 129 qm (Vorsicht!) betragen und muss
eingeschossig ausgeführt sein
d. verzichten Sie auf einen Flur, stattdessen entscheiden Sie sich besser
für einen großen Wohnraum mit Kochnische/ecke und einen Schlafraum als
Durchgangszimmer
e. kein Gästezimmer
f. kein Gäste WC
g. eventuelle Bankkredite müssen spätestens an Ihrem 50sten Geburtstag
getilgt sein
h. sollten Sie zu diesem Zeitpunkt über positives Geldguthaben verfügen,
kaufen Sie am besten Gold und verstecken es im Keller.
Erklärung:
Sie dürfen ab 50, wenn Sie aller Voraussicht nach spätestens arbeitslos
werden, auf keinen Fall Eigentum besitzen das, wie auch immer, verwertet
werden könnte. Wenn Sie also Ihre zweite Lebenshälfte nicht mit fremden
Untermietern verbringen möchten, müssen Sie strengstens darauf achten das
alle, wirklich alle!, Bestimmungen eingehalten werden. Wenn Sie hier auch nur
die geringste Nachlässigkeit begehen, müssen Sie damit rechnen die
arbeitslose Zeit Ihrer zweiten Lebenshälfte mit Prozessen gegen die
Arbeitsagenturen bis hin zum Verfassungsgericht verbringen zu müssen, da
ansonsten Ihre Schulden durch die Darlehensgewährung zur Sicherung Ihres
Lebensunterhalts mit Erreichen des Rentenalters wesentlich höher sein dürften
als Ihr mühevoll gebautes Eigenheim noch wert ist.
Sie müssen also die Bedingungen genau einhalten, oder verzichten lieber
gleich auf den Eigenheimbau und verjubeln lieber Ihr Geld solange es noch
geht. Unsere freie Demokratie lässt Ihnen jede Möglichkeit offen.
Gruß
Reiner Schmidt