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Stupa der Uni Hannover gegen Studiengebühren

Stupa der Uni Hannover gegen Studiengebühren

Das Stupa der Uni Hannover hat sich auf seiner Sitzung am 17.12.2003 mit großer Mehrheit in einer namentlichen Abstimmung in einer Reslution für ein gebührenfreies Studium ausgesprochen.

Diese Resolution ist in versöhnendem Stil geschrieben und baute Brücken mit dem Ziel, einen einstimmigen Beschluss herzustellen.

Im Stupa gab es eine längere Debatte um die Frage von Studiengebühren, Langzeitstudiengebühren und den Verwaltungskostenbeitrag.
Zwar gab es aus Reihen des RCDS verschiedene Bedingungen, unter denen man der Resolution zustimmen könnte. U.a. sollte die Formulierung aufgenommen werden, das man Studiengebühren ablehne, weil sie nur zum "Schließen von Haushaltlöchern und nicht für die bessere Finanzausstattung der Hochschulen" genutzt würden. - Dieses verstanden fast alle Stupa-Mitglieder als polit-taktisches "Hintertürchen", welches übersetzt lautet: "Studiengebühren sind dann okay, wenn sie den Hochschulen zugute kommen."

Mit diesem und ähnlichen Tricks wurde versucht, die glasklare Position gegen Studiengebühren aufzuweichen. Bezeichnender Höhepunkt der Debatte war ein Wortbeitrag eines Mitgliedes der CDU-Hochschulgruppe, man solle nur nicht glauben, das der nds. CDU-Fraktionsvorsitzende diese Resolution lese, wenn nicht sein Name als Unterzeichner mit darunter stehe. - Manche Leute nehmen sich scheinbar allzu wichtig...

Alle Stupa-Mitglieder folgender Gruppen stimmten für die Resolution:
- Jusos und Unabhängige
- Wirtschaftskrise
- Bafög- und Sozialberatung
- Gesunder Menschenverstand
- MaPhy
- PDS
- Chemische Keule
- Liste Biologie

Das Abstimmungsverhalten folgender Gruppen war anders:
- RCDS - stimmte geschlossen gegen die Resolution
- CDU - eine Person enthielt sich, Rüdiger erklärte sich für "nicht anwesend"
- Liberaler Campus - Enthaltung

Die Resolution findet Ihr in der Anlage bzw. unter diesem Text.

Ciao Thilo
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Resolution des StudentInnenparlaments der Universität Hannover
Für ein gebührenfreies Studium!

Das StudentInnenparlament der Universität Hannover lehnt Studiengebühren jedweder Ausgestaltung ab. Dieses schließt die von der Vorgängerregierung eingeführten Verwaltungskostenbeiträge und Langzeitstudiengebühren ein.

Bundesweit sind Menschen aus sogenannten bildungsfernen Schichten innerhalb der Studierendenschaft unterre-präsentiert. Der Trend läuft abwärts, er ist 2002 von bisher 12% auf nunmehr 8% gefallen. Dieser Selektionspro-zess beginnt zwar bereits in der Schulzeit, wird aber durch weitere Blockaden während des Studiums verschärft.
Die Einführung von Studiengebühren wird zwangsläufig dazu führen, dass nur noch StudentInnen aus wohlha-benderen Familien die Möglichkeit haben werden, sich ein Studium an einer Hochschule in Deutschland leisten zu können. Laut 16. Sozialerhebung des DSW müssen mehr als 60% der Studierenden zur Finanzierung ihrer Bildung neben ihrem Studium arbeiten. Einen Anstieg der bereits bestehenden Kosten um zum Beispiel 500€ pro Semester ist damit für einen Großteil der Studierenden unzumutbar.
Studiengebühren erhöhen unter anderem durch eine Erweiterung des Studiendrucks die Konkurrenz zwischen den Studierenden.
Dies ist der Versuch, einen schnellen Studienerfolg bei den Studierenden herbeizuführen; dieser Studien-“Erfolg“ ist nur scheinbar, da durch die Studiendruckerhöhung verkürzte universitäre (Aus-)Bildung einem klas-sischen Humboldtschem Bildungsideal nicht entsprechen kann.
Das Einführen von Studiengebühren ist somit als Schlag gegen eine an Aufklärung orientierte Bildung zu be-trachten und dient lediglich dem wirtschaftlichen Bedarf des Marktes an schnell „hoch“-qualifiziertem “Hu-mankapital“.
Weiterhin fordern wir die Rücknahme der bereits existierenden Langzeitstudiengebühren. Die sogenannten Stu-dienkonten berücksichtigen zum einen nicht die Lebenssituation der Studierenden, da die 60% erwerbstätigen Studierenden weniger Zeit zum Studium haben als ihnen in der knappen „Regelstudienzeit“ zugesprochen wird. Weiterhin werden Studierende, die einen Fachwechsel betreiben, bestraft. Bei den bestehenden mangelhaften Studienberatungsangeboten in Schulen, Arbeitsämtern und Hochschulen ist dies aber durchaus häufig, zumal ein Lebenslauf nicht nach einer Diplomprüfungsordnung geplant werden kann. Verlängerungsmöglichkeiten des Studienguthabens aufgrund von z.B. Krankheit oder Erziehung sind nicht weitgehend genug und in der beste-henden Form lebensfremd geregelt.

Das StudentInnenparlament der Universität Hannover verurteilt die Klage von Unions-geführten Bundesländern beim Bundesverfassungsgericht gegen das Hochschulrahmengesetz bezüglich des Studiengebührenverbots. Die niedersächsische CDU/FDP-Koalitionsregierung wird aufgefordert, für den Fall des Erfolgs der Klage in Nieder-sachsen keine Studiengebühren einzuführen.