Info: Mögliche Szenarien der Satzungsberatungen.
Liebe Jusos, liebe Interessierte,
Auf der gestrigen Juso-HSG-Sitzung wurden die Rechtsfolgen zweier Szenarien zu den derzeit laufenden Satzungsberatungen untersucht:
1. Satzungsänderungen werden beschlossen, Wahlordnungsänderung aber nicht.
2. Satzungsänderungen werden auch nicht beschlossen.
Die Ergebnisse:
Zu 1.: Die Wahlordnung muss grundsätzlich im Fall einer Satzungsänderung angepasst werden. Geschieht dies nicht, so könnten einzelne Vorschriften der Wahlordnung dieser Satzung aufgrund der beschlossenen Satzungsänderungen widersprechen. In einem solchem Fall bricht aber die Satzung die Wahlordnung, und widersprechende Vorschriften kommen insoweit nicht zur Anwendung. Maßstab für die Wahlordnung ist die Satzung. Es würde zwar durch notwenige Auslegungsarbeit in eine Beschäftigungsmaßnahme für das Rechtsdezernat ausarten, aber die rechtliche Wertigkeit dieser Regelwerke ist klar: Die Satzung steht über der Wahlordnung. Letztere ist "nur" Ausformulierung und Detailregelung der Satzungsvorschriften zu den Wahlen.
Zu 2.: Gibt es auch keine Satzungsänderung, erübrigt sich auch eine Anpassung der Wahlordnung. Dann gilt die am 28.01.04 beschlossene neue Satzung. Sie muss dann dem Uni-Präsidium vorgelegt werden. Das Präsidium hat diese Satzung bereits durch das Rechtsdezernat prüfen lassen. Diese Rechtsprüfung verlief positiv, insoweit muss das Präsidium in kürzester Zeit zustimmen und öffentlich bekannt machen, damit die Wahlen vorbereitet werden können. Ein Ermessen des Uni-Präsidiums besteht hier nicht, da es nur die Rechtsaufsicht und keine Fachaufsicht hat. In einem solchem Fall gilt also der aktuelle Satzungsbeschluss. Das würde auch bedeuten, dass dadurch der § 9 Abs. 2 so bleibt wie er ursprünglich beschlossen wurde.
MsG
Torben