Vorsätzlicher Betrug am Bauherren
Die Mitarbeiter/in der Baubetreuung haben die Bauherren denen sie Rechnungen
zu früh (vor erbrachter Leistung) geschickt haben ,wissentlich
Vorsätzlich Betrogen!
Sie hatten ja Einblick in den Bautenstand,die sollten auch belangt werden!
Re: Vorsätzlicher Betrug am Bauherren
Zitat: Ronny Maiwitz
Die Mitarbeiter/in der Baubetreuung haben die Bauherren denen sie Rechnungen
zu früh (vor erbrachter Leistung) geschickt haben ,wissentlich
Vorsätzlich Betrogen!
Sie hatten ja Einblick in den Bautenstand,die sollten auch belangt werden!
Hallo Ronny,
mein Tipp, stelle bitte einen Anzeige wegen Betrug, die Staatsanwaltschaft in Gera hat gestern Bundesweit richtig arbeit bekommen vom Handwerker-Pool.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver keul