ALG 2 - Zuverdienst durch geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II.

Zuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II 2

Zuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II 2

Zum Arbeitslosengeld II können 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro,
- Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro,
- Fahrtkosten.
(Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)

Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.