Bei Mega-Company standen gestern die Telefone nicht still! (08.01.07)
...
nee, Patty, das ist der scheinheilig behauptete Anstand
dieses elenden Zeitungsschmieranten.
Erfreulicherweise bekommen er und sein Klo-Blatt oft
genug die richtigen Kommentare.
Die Menschen spüren schon, wenn irgendwo eine
Schweinerei läuft.
Und das ist es, was die AZ und Mitzlaff derzeit abziehen:
eine bodenlose Schweinerei !
De nihilo nihil fit.
da muss ich dir recht geben ich bin echt erschrocken darüber man was denken die denn wer sie sind das sie das sich alles erlauben? zum kotzen sorry
Hier der Deutsche Presserat mit seinem Ehrenkodex:
Ehrenkodex
Da gibt es auch die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen !
Zitat:
Beschwerdeanleitung
Wie beschwere ich mich beim Deutschen Presserat?
Jede Person
kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und
redaktionelle Inhalte von Online-Diensten von Verlagen, sofern deren
Inhalt printidentisch ist, beschweren. Auch Vereine, Verbände etc. sind
hierzu berechtigt. Die Beschwerde ist kostenlos.
Wenn Sie der
Ansicht sind, dass ein Artikel oder eine Abbildung gegen den
Pressekodex verstoßen, senden Sie uns einen Brief, in dem Sie Ihre
Beschwerde begründen. Sie sollten dabei möglichst auf den Pressekodex
Bezug nehmen. Den betreffenden Artikel bzw. die Abbildung fügen Sie
Ihrem Anschreiben bitte unter Angabe des Mediums, des
Erscheinungsdatums und der Seitenzahl bei.
Der Presserat bietet Ihnen zum Downloaden ein Beschwerdeformular im
Word-Format/RTF-Format an, das Sie am Computer ausfüllen und uns per Post
zusenden können.
Für den Rundfunk, Gegendarstellungs- und Schmerzensgeldansprüche sowie
Anzeigen und Werbung ist der Presserat nicht zuständig.
Was passiert dann?
Nach Eingang
der Beschwerde findet eine Vorprüfung durch den/die
Beschwerdeausschussvorsitzende/n und die Geschäftsstelle statt. Falls
Ihre Beschwerde offensichtlich unbegründet sein sollte, würden wir
Ihnen dies schriftlich mitteilen.
Sofern Ihre
Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist, wird das betroffene
Medium um eine Stellungnahme gebeten. Anschließend entscheidet der
Beschwerdeausschuss, der sich vier Mal im Jahr trifft, über den Fall.
Sie werden über diese Entscheidung schriftlich unterrichtet. Ist Ihre
Beschwerde begründet, ergreift der Ausschuss eine Maßnahme gegen das
Medium.
Auf geht's ....