/* muss an dieser Stelle fuer das folgende Bild extra eingestellt werden, fuer den fall, dass die bilder von seite zu seite unterschiedlich gross sind. Falls auf allen Artikelseiten das erste Bild im Artikel immer gleich gross ist, kann und sollte der Code in das externe CSS ausgelagert werden */ .item .article_image, .item .article_image img, .item .article_videoteaser{width: 216px;height: 136px;border: 0;} .item .article_videoteaser a img{top: 115px;}
Fast anderthalb Jahre nach Beginn des Missbrauchsprozesses gegen Marco W. in der Türkei war der Freispruch in greifbare Nähe gerückt, jedoch entschied das Gericht erneut eine Vertagung auf den 10. April 2009. Dies war eine Überraschung auch für die Rechtsanwälte von Marco W. in Antalya. Ein vom Gericht in Antalya angefordertes Gutachten belege den Vorwurf der Vergewaltigung nicht, teilten die Anwälte des 18-Jährigen mit.
Marco war am 12. April 2007 in seinem Urlaubshotel in Antalya festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 in der Türkei die damals 13-jährige Engländerin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco hat das stets bestritten und sprach von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einem Kennenlernen in der Disco.
Anfangs vertagten die Richter in der Türkei die Sitzungen noch im Monatsrhythmus, dann ließen sie sich immer länger Zeit, um in dem Prozess neue, stets ergebnislose Termine anzuberaumen. Beobachter konnten den Eindruck gewinnen, die türkische Justiz wolle jenen deutschen Politikern eine Lektion erteilen, die öffentlich auf eine Beschleunigung des Verfahrens gedrängt hatten.
Krankenhausarzt: Charlotte wurde nicht vergewaltigt
Jetzt sollte die Verhandlung gegen den jungen Mann aus dem niedersächsischen Uelzen fortgesetzt, und nun liegt endlich ein vom Gericht schon im September 2007 angefordertes Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts des Justizministeriums in Istanbul vor. Darin stehe, dass der bisherige Ermittlungsstand den Vorwurf der Vergewaltigung nicht stütze, erklärten Marcos deutsche Anwälte Michael Nagel und Matthias Waldraff.
Bereits im August 2007 hatte ein Krankenhausarzt, der Charlotte untersucht hatte, zu Marcos Gunsten ausgesagt: Das Mädchen sei nicht vergewaltigt worden und habe auch keinen Geschlechtsverkehr gehabt. Allerdings hatte er Spermaspuren gefunden. Der damals 17-jährige Marco war nach einer Anzeige von Charlottes Mutter festgenommen worden. Der türkische Anwalt des Mädchens bestreitet allerdings, dass das Istanbuler Gutachten den Vorwurf der Vergewaltigung entkräftet. "Definitiv steht in dem Papier nirgendwo, dass es keine Vergewaltigung war", sagt Ömer Aycan.
Die Linie des Anwalts ist widersprüchlich. Im April hatte er erklärt, dass eine Haftstrafe für Marco nicht mehr realistisch sei. Kurz vor Marcos Freilassung aus achtmonatiger Untersuchungshaft im Dezember 2007 forderte er noch die Höchststrafe von zehn Jahren für minderjährige Vergewaltiger.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland, kurz vor dem Weihnachtsfest 2007, war Marco trotz der versäumten Schulzeit der Realschulabschluss zuerkannt worden. Inzwischen besucht der 18-Jährige eine Fachoberschule für Technik.