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Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

Hallo zusammen,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe eine Frage zu den AGB´s einer Castingagentur bei der ich mich einschreiben möchte.
Punkt 1
Das Bewerbungsmaterial geht bei der Bewerbung automatisch in das Eigentum der XXX GmbH XXX über

Punkt 2
Der Darsteller erklärt sich damit einverstanden, dass ihm im Falle einer tatsächlichen Vermittlung von der Filmagentur XXX eine Vermittlungsprovision in Höhe von 18% plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer., bezogen auf seine Gage berechnet wird.

Ist das üblich?

Ich habe telefonisch versucht die Agentur zu erreichen (war nur der AB dran), bisher hat sich niemand bei mir gemeldet.

Jetzt weiß ich nicht ob ich mich bei dieser Agentur eintragen soll, oder lieber die Finger davon lassen soll.

Liebe Grüße
etelchen


Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

als komparse???????????
von 55€ 18% weg- was machst du mit dem rest dann?

finger weg
du kannst aber auch ruhig die agentur hier nennen.


Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

Mit welchem Rest? Viel bleibt dann nicht mehr über, wenn man noch die Fahrtkosten abrechnet.

Auch das das Bewerbungsmaterial (sprich meine Photos) in das Eigentum der Agentur übergeht finde ich seltsam.

Vielleicht melden die sich ja noch bei mir, werde dann das Ergebnis hier posten.


Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

ebend, da bleibt nicht mal was für mäges über. gut, die fotos schickt keiner mehr zurück. habe aber selber auch noch nie welche hinschicken müssen.
auf jedenfall schön aufpassen!!!
und viel erfolg!!!!!!!!


Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

Es gibt ein Gesetz, welches den Prozentsatz vorschreibt, welchen eine Agentur höchtens nehmen darf. 18% sind eindeutig zuviel.

Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

ja gut bei kleindarstellern u.s.w.
aber bei reinen komparsenjobs hab ich noch nie etwas abgeben müssen.
von was auch????????????
die agentur handelt ja für sich einen betrag mit der produktion aus,behält sich ja eh schon einen prozentsatz, und dann nochmal........ also bitte.

wie gesagt als komparse-finger weg davon.


Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

@ etelchen:

Sieh mal unter "Erfahrungsberichte" und hier in den Beitrag
"Aufpassen 1 !! Man will Euer Bestes - Euer Geld!"!
Ist das zufällig eine der hier genannten Agenturen?
Dann absolut dem Tipp von Andreas folgen: HANDS OFF!!!


Das wichtigste Casting im Leben endet meistens mit Heirat!

Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

welche Agentur ist es denn?
Das kannst du ruhig sagen zumal du mit einem Nick schreibst.
Frage lässt sich sonst nicht vernüftig beantworten.
Suchen die Kleindarsteller / Komparsen, Schauspieler, Protagonisten für was auch immer?
Bei 18% von den 50-55 Eur für Kleindarsteller / Komparsen auf jeden Fall Finger weg.
Das das Bewerbungsmaterial, also das Papier, die CD oder andere Datenträger Eigentum der Agentur wird hat nichts mit den Rechten an den Fotos, Texten und Clips zu tun. Also den Daten auf dem Material. In seriösen AGBs steht das die Rechte nicht abgetreten werden sondern beim Einsender verbleiben.

@ Arne

Wo steht denn das es einen höchstsatz für die Vermittlungsprovision gibt?
Ich habe nichts gefunden und dachte bisher 15-20% wären üblich.

JohannesA


Zahlt ein in das Bankergenesungswerk!!
Spendet für den Drittwagen in der Garage der Zweitvilla von Managern in Not!!

Re: Frage zu den üblichen AGB´s einer Castingagentur

Johannes,
auf der Homepage von EXTRAFACES (der besten Agentur des Nordens) war bis vor kurzem noch ein Link zum einem Gerichtsurteil - dort ist das genau geregelt. Frag doch mal bei EXTRAFACES nach.

ICH WEISS, dass die Produktion für einen Komparsen (60,- EUR) zusätzlich ca. 7,- bis 9,- EUR Vermittlungsprovosion an die Agentur zahlt. DAVON lebt die Agentur.

a.

Gesetzestext bzgl. maximal 18%

@ a.rany

Hab den Gesetzestext gefunden :

http://bundesrecht.juris.de/vermittvergv/__2.html