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Rückstellungsvertrag

Rückstellungsvertrag

Ey Leute, ich hör hier immer häufiger das Wort "Rückstellungsvertrag".

Als erstes finde ich die zunehmende Häufigkeit mit der ich dieses Wort höre schon mal sehr bedrohlich.

Aber vor allem frage ich mich, ob IRGENDJEMAND schon JEMALS Kohle gesehen hat, wenn er so einen Vertrag unterschrieben hat.

Als ob das Geld, sofern es denn reinkommt, auch tatsächlich weitergegeben wird. Als ob es nicht genügend Tricksereien gäbe, um den eventuellen Gewinn zu verschleiern.

Das ganze ist doch nur ein billiger Trick um Komparsen für "lau" zu kriegen und denen vorzugaukeln, dass es ein Happy-End geben könnte.

Re: Rückstellungsvertrag

Erstmal ist festzuhalten, dass Rückstellungsverträge generell nur für Darsteller bzw. Schauspieler gemacht werden.

Da Du mit einem Rückstellungsvertrag auch die Verwertung frei gibst, hast Du jederzeit die Möglichkeit, solltest Du dennoch kein Geld zu sehen, die Senderechte zu entziehen.

Re: Rückstellungsvertrag

Zitat: Hagen27
Da Du mit einem Rückstellungsvertrag auch die Verwertung frei gibst, hast Du jederzeit die Möglichkeit, solltest Du dennoch kein Geld zu sehen, die Senderechte zu entziehen.Blödsinn. Leider passt kein anderes Wort besser zu deiner Aussage.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Rechtefreigabe kann man auch ohne finanzielle Gegenleistung gewähren. Das wird tagtäglich unzählige male in der täglichen Berichterstattung so gemacht,
sogar meistens stillschweigend.

Da Rückstellungsverträge generell bei Juristen nur Lachanfälle auslösen, ist die Frage und die Antwort eh nicht weiter relevant.

Re: Rückstellungsvertrag

Wieso das?

Wenn ich als popeliger Komparse eingesetzt werde und ich keine Gage bekomme, obwohl eine vereinbart war, kann ich jederzeit die Senderechte entziehen. Weil ich der Verwertung zugestimmt habe und gleichzeitig eine finanzielle Vergütung für meine "Leistung" vereinbart wurde.

Nach angemessener Fristsetzung zur Zahlung und nichterfolgen jener welcher, kann ich gegenüber der Produktion den Entzug der Senderechte bekannt geben.

Re: Rückstellungsvertrag

Zitat: Hagen27
Wieso das?

Wenn ich als popeliger Komparse eingesetzt werde und ich keine Gage bekomme, obwohl eine vereinbart war, kann ich jederzeit die Senderechte entziehen. Weil ich der Verwertung zugestimmt habe und gleichzeitig eine finanzielle Vergütung für meine "Leistung" vereinbart wurde.

Nach angemessener Fristsetzung zur Zahlung und nichterfolgen jener welcher, kann ich gegenüber der Produktion den Entzug der Senderechte bekannt geben.Hagen, wenn man keine Ahnung hat....
http://www.nuhr.de/images/wallpaper/1024/03.jpg

Es ging um einen RÜCKSTELLUNGSVERTRAG.
Dieses Wort hast du sogar selber zitiert.
In einem RÜCKSTELLUNGSVERTRAG wird Gage nur im "Erfolgsfall" vereinbart. In 99,99% aller Fälle ist es kein "Erfolg", daher gibts auch kein Geld. (Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, daß irgend jemand Geld bekommen hätte, ich schließe mich da ein.)

Ob oder ob nicht hat jedoch nicht das geringste mit der Rechteeinräumung zu tun. Die muß bei einem Film immer sein,
sonst kann man ihn ja nie, nicht, niemals, nirgends zeigen
und dann kann es ja auch kein Erfolg werden.

Klugscheißen will gekonnt sein.

Re: Rückstellungsvertrag

Ich habe mich auf den Fall des Komparsen bezogen, als mal schön geschmeidig bleiben.

Ich kann in Sachen Rückstellungsvertrag nur sagen, dass ich meine vereinbarte Gage von 1500€ bekommen habe.

Fakt ist, wie Gast richtig zitiert: Nur im Erfolgsfall bekommst du deine Gage.

Dennoch kannst Du, falls der Film im Fernsehen auf einmal aufgestrahlt wurde oder im Internet bzw. auf DVD auftaucht, Auskunkft verlangen, was der Film bisher an Verwertung eingebracht hat. Dies muss die Produktionsfirma auf Verlangen vorlegen.

Und sollte dennoch keine Gage gezahlt werden, obwohl der Film einen oder mehrere Verwerter gefunden hat, kannst Du der weiteren Vermarktung widersprechen.

Natürlich trittst Du erstmal alle Rechte beim Rückstellungsvertrag ab, dennoch bist Du nicht ganz Rechtelos.

Und ich werde weiterhin nicht meinen Mund halten

Re: Rückstellungsvertrag

Zitat: Hagen27
Erstmal ist festzuhalten, dass Rückstellungsverträge generell nur für Darsteller bzw. Schauspieler gemacht werden.Nonsens
Zitat: Hagen27
Da Du mit einem Rückstellungsvertrag auch die Verwertung frei gibst, hast Du jederzeit die Möglichkeit, solltest Du dennoch kein Geld zu sehen, die Senderechte zu entziehen.Noch mehr Nonsens
Zitat: Hagen27
Und sollte dennoch keine Gage gezahlt werden, obwohl der Film einen oder mehrere Verwerter gefunden hat, kannst Du der weiteren Vermarktung widersprechen.Kannst du nicht. Du kannst deine Vergütung einklagen, mehr nicht.

Re: Rückstellungsvertrag

können wir also feststellen, dass hagen27 immer nonsens schreibt?

hatte den eindruck sowieso

Re: Rückstellungsvertrag

mal ein bischen nett hier!

Re: Rückstellungsvertrag

"Entzug der Senderechte" ist aber starker Tobak.
Erstens kannst man dies nur, wenn man die Abtretung nicht unterschrieben hat, zweitens gibts kreative Cutter, welche schon Wege finden,
diese Person herauszuschneiden.