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Was ist von diesen AGBs zu halten?

Was ist von diesen AGBs zu halten?

Ist das normal? Habe ich bei Casting Agency Roggenbuck gefunden:

1. Voraussetzungen zur Terminvermittlung
1.Hiermit akzeptiert der Bewerber ausdrücklich die Vermittlungsvereinbarung der Casting Agency.
Der Bewerber teilt Änderungen seiner Angaben unverzüglich der Casting Agency unter der
Rufnummer ( 0152-06133265 oder per E-Mail var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'www.castingagency-film'+String.fromCharCode(64)+'email'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');www.castingagency-film@emailde) mit. Im
Zweifelsfall ist Rücksprache zu nehmen.
2.Den Vorgaben / Vereinbarungen (Drehterminen, Uhrzeiten, Bekleidungsangaben) ist grundsätzlich
zu entsprechen
3.Bei Rücknahme von Terminzusagen ist dies sofort, seit Kenntnis des Grundes, mitzuteilen,
spätestens jedoch am Vorabend bis 18°° Uhr. Eigenverschuldete Verhinderungen gelten nicht
(verschlafen o.ä.) bzw. haben keine Wirksamkeit. Unmittelbarer Anruf unter
0152-06133265 bei der Casting Agency ist dennoch erforderlich.
Bei Unterlassung der rechtzeitigen Absagemitteilung wird die Löschung aus der Kartei
vorgenommen. Sollten Sie trotz Buchung nicht erscheinen, so wird eine
Vertragsstrafe/Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.
gegenüber der Casting Agency fällig.
Nachträgliche Nachweise des Unverschuldens der Unterlassung der rechtzeitigen Mitteilung/des
Erscheinens hebt die Löschung/Vertragsstrafe auf.
4.Bei groben Fehlverhalten am Drehort sind die Darsteller eigenverantwortlich! Es erfolgt die sofortige
Datenlöschung ( eine erneute Vermittlung ist dann ausgeschlossen! ).
5.Es wird auf die gesetzlichen Bestimmungen der SGB und BGB hingewiesen.
6.Die beim Produktionsablauf entstandenen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte an der
vermittelten Person verbleiben ausschließlich bei der Produktionsfirma. Dies gilt im gesamten
Umfang der vermittelten und ausgeübten Tätigkeit.
7.Bei Nichtantritt zum Drehtermin besteht generell kein Anspruch auf Entgelt!
8.Für Vermittlungszwecke werden zwischen zwei und vier Fotos (Porträts und Ganzkörperfotos)
benötigt!
9.Das Bewerbungsmaterial geht bei der Bewerbung automatisch in das Eigentum der Casting Agency





Re: Was ist von diesen AGBs zu halten?

Hatte ich auch gelesen und für mich beschlossen, das muss ich mir nicht antun.

Re: Was ist von diesen AGBs zu halten?

Vielleicht sind da so viele "Asis" in der Kartei, die immer unentschuldigt fehlen ;-)

Aber solche AGBs gehen natürlich schon mal garnicht.