KOMPARSE.DE - Portal für Komparsen u. Kleindarst. - Gagenübersicht

komparsengagen per überweisung

Re: komparsengagen per Xberweisung

immerhin, wenigstens eine übereinstimmung

Re: komparsengagen per Xberweisung

lass uns doch mal eben chatten. vielleicht können wir was grundsätzliches bereden.




Re: komparsengagen per Xberweisung

mmm, würde mich eher im trockeneis tummeln

Re: komparsengagen per Xberweisung

immerhin werden jetzt bei mecon algI und algII empfänger akzeptiert,
wenn sie die lohnsteuerkarte vorlegen und es gibt eine durchschrift
(wegen überstunden etc.), allerdings wird die abolut unnützige
50-tage-regelung durch die datenerfassung überprüft, vielleicht
können sich einige engagierte hier mal drum kümmern, denn nebenverdienst ist nebenverdienst, die begrenzung auf 50 tage ist purer schwachsinn

Re: komparsengagen per Xberweisung

Zitat: Gast
immerhin werden jetzt bei mecon algI und algII empfänger akzeptiert, wenn sie die lohnsteuerkarte vorlegen und es gibt eine durchschrift (wegen überstunden etc.), allerdings wird die abolut unnützige 50-tage-regelung durch die datenerfassung überprüft, vielleicht können sich einige engagierte hier mal drum kümmern, denn nebenverdienst ist nebenverdienst, die begrenzung auf 50 tage ist purer schwachsinn

Es ist kein purer Schwachsinn, wenn es nicht begrenzt wäre dann könntest Du, mehr verdienen als bei einer normalen Beschäftigung, wo wäre dann der Sinn der Besteuerung und Sozialabgaben?

Mit der Überweisung schützen sich die Firmen vor Sozialversicherung Missbrauch, ist die SV Nummer falsch, gibt es ja noch den Kontoinhaber der die Angaben machen kann.

Die Agenturen werden Stichpunkt artig überprüft, vor allem wenn die SV Nummer fehlerhaft sind und Das Geld für die Abgaben an die Minijob Zentrale nicht verbucht werden kann.

Denn mit den 50 Tagen zahlst Du nix ein nur eine kleine Unfallversicherung sichert dich ab.

MfG :Andi

Re: komparsengagen per Xberweisung

andi,
als selbständiger trifft eh die 50-tage-regelung nicht auf dich zu
und bei den arbeitslosen sind sozialversicherungsbeiträge fällig
und der nettobetrag wird als nebeneinkommen gewertet, darum
ist diese begrenzung schwachsinn

Re: komparsengagen per Xberweisung

Die 50 Tageregelung gilt für alle auch für Selbständige.

Beim Film ist alles anders , da geht es nur auf Lohnsteuerkarte oder eben als geringfügige Beschäftigung.

Auch ein Selbständiger muß sich wenn er über 50 Tage im Kalenderjahr auf dieser Basis arbeitet damit abfinden das er dann auf Lohnsteuerkarte arbeiten muß.

Wer es nicht glaubt ..bitte...bei MECON kann man es erfragen.

Daswegen auch noch mal von mir die Frage die schon mal gestellt wurde... an alle Kollegen... was macht Ihr wen eine Produktion von Euch verlangt das Ihr für einen Drehtag , 2 Komparsenscheine ausfüllen sollt und möglichst noch das Datum Offen lassen, oder für eine Kostümprobe = 10 Euro einen Schein ?

Re: komparsengagen per Xberweisung

Zitat: Heinz
Die 50 Tageregelung gilt für alle auch für Selbständige.

Beim Film ist alles anders , da geht es nur auf Lohnsteuerkarte oder eben als geringfügige Beschäftigung.

Auch ein Selbständiger muß sich wenn er über 50 Tage im Kalenderjahr auf dieser Basis arbeitet damit abfinden das er dann auf Lohnsteuerkarte arbeiten muß.

Wer es nicht glaubt ..bitte...bei MECON kann man es erfragen.

Daswegen auch noch mal von mir die Frage die schon mal gestellt wurde... an alle Kollegen... was macht Ihr wen eine Produktion von Euch verlangt das Ihr für einen Drehtag , 2 Komparsenscheine ausfüllen sollt und möglichst noch das Datum Offen lassen, oder für eine Kostümprobe = 10 Euro einen Schein ?nanana, welche produktion verlangt denn sowas?!

also den 10er für die kostümprobe könnte man auf den schein am drehtag hinverhandeln oder man verzichtet auf den 10er, tja! vielleicht eine quittung? vor ort fragen!

Re: komparsengagen per Xberweisung

aber mecon scheint mit dem geld zu arbeiten, nach 14 werktagen immer
noch keine überweisung, denke nun an ein mahnschreiben mit
5,- euro mahngebühr, fristsetzung 5 tage, dann mahnbescheid,
wenn alle sich das nicht gefallen lassen, kommen die vielleicht mal
aus der finanziellen hüfte

Re: komparsengagen per Xberweisung

Hi, in der Satzung von Mecon steht geschrieben, das nach dem postalischen Eingang die Bearbeitungszeit ja 14 Tagen dauern kann.

Im klar Text bedeutet es, wenn Mecon die Scheine bekommt,

1 Tag        - vom Set bis in das Büro der Produktion                                 

1 Tag   - Bearbeitung je nach Anzahl der Komparsen                

2 Tage - Der Post Weg                             

 

Es sind mindestens vier Tage vielleicht bis sogar eine Woche, bis Mecon die Scheine erhält.

Wenn die Scheine gesammelt werden bei Anschlussdrehs, ist durch aus eine Woche möglich.

Meistens ist das Geld ja spätestens Anfang der vierten Woche wohl da oder?

Für Notfälle wäre da noch die Hotline  09001910911 (0,15 €/Min) sollte es zu lange dauern.

Es gibt auch nicht das Perpetuum Mobile und trotzdem funktioniert irgendwie Alles.

MfG Andi