KOMPARSE.DE - Portal für Komparsen u. Kleindarst. - Sonstiges (Off Topic)

Landpartie ...

Re: Landpartie ...

Ach, muss man gar nicht ernst nehmen.

Mittlerweile stehen derartige Sprüche von ihm in allen Gästebüchern der User dieses Forums.

Ich sach nur: "Zäpfchen-Alarm!"

Garnich um kümmern :)

a.

Re: Landpartie ...

Zitat: Gast
An die Person im Abspann des Filmchen, "Thomas K.":

Im Gästebuch von Timeline Media Produktion

findet sich folgender Eintrag:

Test (var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'test'+String.fromCharCode(64)+'test'+String.fromCharCode(46)+'test';document.writeln(''+e+'');test@testtest)
Datum: Mi 26 Sep 2007 12:31:54 CEST
Betreff: Test
Thomas, was Du begehst, ist Drehbuchraub, schäme Dich, dafür sollte man Dir Deine Hackfresse polieren!!!

Wollte nur mal darauf hinweisen, falls noch nicht gelesen.

GrußSteht da gaaaaar nicht. *fg*
Ein Drehbuchraub setzt ein geschütztes Drehbuch voraus. Unabhängig davon sehe ich das wie arany.
Trotzdem Danke fürs Besuchen. Wenn Wordpress endlich vernünftig läuft, gibts die Seite dann auch in schön.
Ich sammel das alles und gehe bei Gelegenheit mal wieder zum Anwalt. Wenn "Er, dessen Name nicht genannt werden darf" seine letzte Strafe abgezahlt halt, ist es sicher wieder Zeit für einen neue.

Re: Landpartie ...

... weiß nicht mal, ob man das was wir als Vorlage hatten unbedingt als Drehbuch bezeichnen kann. Ich fand es einfach nur Schwachsinn. ... und aus Sch..... kann man nun mal keine Pizza machen :)

Theo,

noch eine Strafanzeige bringt nix. Laut Auffassung meines Anwaltes hilft in diesem Fall nur noch ein Antrag auf einen Betreuer.

... soeben gefunden:

Dass eine Person unter Betreuung gestellt wird, kann jede Person beim Vormundschaftsgericht anregen. Die meisten Vormundschaftsgerichte oder Betreuungsstellen stellen hierfür sogar einen Betreuungsantrag zur Verfügung. In diesem Antrag muss der Antragsteller unter anderem seine persönlichen Daten, einen Vorschlag für die Aufgabenkreise des Betreuers, die Krankheit und den Aufenthaltsort des Betroffenen angeben. Immer angegeben werden muss, woran man erkennt, dass der Betroffene die Fähigkeit verloren hat, seine Angelegenheiten selbst zur regeln. Beachten sollte der Antragsteller aber, dass der Betroffene im Verlauf des Betreuungsverfahrens voraussichtlich erfahren wird oder wissen wollen wird, wer die Betreuung angeregt hat. Diese Informationen werden vom Vormundschaftsgericht bzw. von anderen Verfahrensbeteiligten an die Betroffenen weitergegeben. Zudem kann eine Betreuungsanregung nicht zurückgezogen werden, da das Gericht die Erforderlichkeit der Betreuerbestellung solange prüfen wird, bis die Frage einer eventuellen Betreuungsanordnung abschließend geklärt ist. Damit das Gericht sich nicht mit ungerechtfertigten Betreuungsanregungen auseinandersetzten muss bzw. dass nicht aus reiner Mutwilligkeit eine Betreuung angeregt wird, hat das Gericht die Möglichkeit, dem Antragsteller die Kosten des Betreuungsverfahrens aufzuerlegen, wenn seine Anregung aus der Luft gegriffen und mutwillig war. Zu diesen Kosten zählen unter anderem das Sachverständigengutachten, die Gerichtskosten und die Kosten für den Verfahrenspfleger.

Interessant, gelle?

Re: Landpartie ...

Zum Original-Drehbuch und dem Film "Landpartie".

Ich habe das "Drehbuch" vom J.Z. gelesen und leider ist hier nicht nur eine deutliche Anlehnung, sogar ganze Szenerien in "Landpartie" wiederzuerkennen.

Die Frage, ob es als "Drehbuch" zu behandeln ist, ist ein Sache, ob es jemand als Schwachsinn bezeichnet, vollkommen egal (man könnte dann immer und bei allem so argumentieren!).

Die grobe Geschichte sowie größtenteils der Ablauf in "Landpartie" entstammt aber dem Drehbuch des J.Z..

J.Z. besitzt also das Urheberrecht. Er hat keine Idee (weil nicht schützend) gepostet.

Man sollte also nicht rumwitzeln in Urheberrechtlichen Dingen, nur weil man weiß, dass die Gegenseite nicht die Möglichkeit besitzt, sich einen Anwalt zu nehmen.


Aber was soll man anderes von jemanden verlangen, der anberaunt, eine Person unter Betreuung zu stellen ...

Das einzig Interessante daran ist, wie das Vakuum eines anderen zum Lebensinhalt werden kann ...

Re: Landpartie ...

Zitat: Gast
Die Frage, ob es als "Drehbuch" zu behandeln ist, ist ein Sache, ob es jemand als Schwachsinn bezeichnet, vollkommen egal (man könnte dann immer und bei allem so argumentieren!).Jupp, da bin ich auf deiner Seite, allerdings habe ich auch von einem "geschützten Drehbuch" geredet. Meines (Halb-)wissens nach haben die Teilnehmer des Wettbewerbes, in dem o.g. Drehbuch eingereicht wurde, mit der Teilnahme eben auf ihr Recht verzichtet und es zur freien Verwendung zugelassen.
Allerdings bin ich da vielleicht auch der falsche Ansprechpartner, da ich für den technischen Bereich zuständig war. Da können andere sicher fundiertere Auskünfte geben.
Anyway....
Noch zum Anwalt: Wenn es um meine Person geht, bin ich ein Buddhist und ruhe in mir selbst. Jedoch einen Nummer, wie er mit einer anderen Independent-Produktion abgezogen hat, läuft bei mir nicht. Da wehre ich den Anfängen. Sobald da Unbeteiligte leiden müssen, greift meine Rechtsschutzversicherung. (Nett, wenn man mal mit Anwälten gedreht hat).

So genug off Topic

Re: Landpartie ...

hmmmm, es gibt eine menge drastische unterschiede. viel mehr figuren, andere handlungsstränge, eine völlig andere auflösung.

allen falls könnte man kritisieren, daß manchmal zitiert wurde.
das ist aber wohl so gewollt. und als satire darf man das auch.

Re: Landpartie ...

Hi Theo

Ein jedes FERTIGES - also "ausgeschriebenes" Werk besitzt Urheberschutz. Außer Ideen, und selbst Exposes sind nicht wirklich schützbar.
Es spielt laut Urheberrecht dahingend keine Rolle, WER seinen Otto darunter setzt, ob irgendeine Registrierungseinrichtung für Drehbücher oder mein Putzfrau. Vor Gericht zählt der Diebstahl, nicht wann es geschrieben/"registriert" wurde.
Deswegen erübrigen sich manch Fragen, wo man denn sein Drehbuch registrieren lassen kann, damit die Geschichte darin geschützt ist.

Sie ist geschützt mit Fertigstellung.

Zu "freie Verwendung":
So weit ich weiß, räumt sich der Wettbewerbsträger dieses Recht ein, was nicht gleichbedeutend ist, dass nun jeder Teilnehmer oder nur Zuschauer usw. das Recht dadurch haben, sich dieses "Drehbuch" oder was auch immer, aneignen dürfen.

Vielleicht kannst du mal den Link des Wettbewerbsausträgers posten.

Und natürlich gebe ich dir Recht, wie sich angesprochener Rufschädigend verhält. Dies muss natürlich dann Konsequenzen haben.

Re: Landpartie ...

<sarkasmus>kann man dafür bstraft werden das man etwas besser macht? </sarkasmus>


If there's anything more important than my ego around, I want it caught and shot, now.

Re: Landpartie ...

ach, das ganze ist auch noch geklaut ? und besser ?

Re: Landpartie ...

besser wäre der "wuchtbrummenfilm", die idee darf geklaut werden

Re: Landpartie ...

ist irgendwie für die virtiuelle tonne