Gewusst, alle Vereine, auch die Schützenvereine sind zwangsweise Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger dieser Versicherung sind die Berufsgenossenschaften, in unserem Fall die Verwaltungsberufgenossenschaft VBG. Dort sind alle für den Verein arbeitenden Vereinsmitglieder, Vorstände, Platzwarte, Standaufsichten usw. bei ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert. Zu den Aufgaben der VBG gehört auch die Ausbildung von Ersthelfern für Erste Hilfe. Jedes Vereinsmitglied, das für seine (zukünftige) Aufgabe im Verein die Erste Hilfe braucht, kann sich von der VBG ausbilden, oder die Ausbildung vor Ort durch die VBG bezahlen lassen. Interessant, gelle. Diese Wundereinrichtung und ihre Angebote findet ihr im Internet unter dem Stichwort "VBG". Bemerkung: Leider bin ich vor ein paar Minuten zum gleichen Thema mit der Maschine nicht zurechtgekommen. Aber der Administrator wird es schon richten.