Was sogenannte Aufstocker beachten müssen
Arbeit allein reicht oft nicht: Viele Menschen in Deutschland verdienen zu wenig, um davon leben zu können - sie müssen deswegen ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen, um ihr Einkommen aufzustocken. Besorgniserregend ist: Die Zahl der Voll- und Teilzeitarbeitnehmer mit zusätzlichen Hartz-IV-Bezügen steigt. Den Informationen der Bundesagentur für Arbeit zufolge ist die Zahl der sogenannten "Aufstocker", die mit einem Bruttolohn zwischen 400 und 800 Euro auskommen müssen, von Januar bis Juli 2008 um fast 12000 auf 243550 gestiegen.
Grundsätzlich ist es so, dass die Aufstocker in drei Gruppen aufgeteilt sind. Es gibt die, die mehr als 800 Euro im Monat verdienen und damit im Regelfall als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte einem Vollzeitjob nachgehen, und solche, die zwischen 400 und 800 Euro pro Monat beziehen. Die letzte Gruppe bilden diejenigen, die weniger als 400 Euro moantlich verdienen. Sie bessern in der Regel ihren Lohn nicht mit Arbeitslosengeld II auf, sondern mit staatlichen Grundsicherung.
Bei der Berechnung des individuellen Aufstockungssatzes kommt es auf die persönlichen Verhältnisse an. wie hoch ist der Verdienst? Lebt der Antragsteller allein oder hat er Kinder? Allgemeingültige Aussagen gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Der Gesetzgeber sieht für erwerbstätige Hilfsbedürftige nach Abzug eines pauschalen Grundfreibetrages für Versicherungsbeiträge sowie Werbungs- und Fahrkosten noch weitere Absetzbeträge vor. Diese liegen in der Abhängigkeit des Bruttoeinkommens: Es sind 20 % für den Teil des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro und zusätzlich 10 % für den Teil zwischen 800 und 1200 Euro (mit einem Kind erhöht sich der Betrag auf 1500 Euro). Zur Vereinfachung ein Beispiel: Eine 35-jährige lebt mit ihren 2 Kindern (3 und 4 Jahre alt) in einer kleinen Wohnung. Die zweifache Mutter verdient rund 600 Euro brutto. Sie kann 351 Euro Arbeitslosengeld II beantragen. Dazu stehen ihr 126 Euro als so genannter Mehrbedarf sowie Sozialgeld (422 ) und Kosten der Unterkunft und Heizkosten (insgesamt 528 ) zu. Ihr "Bedarf" beträgt somit 1427 Euro. Davon abgezogen werden bei der Berechnung das Kindergeld (308 ) und der Unterhaltsvorschuss in Höhe von 297 . Die Leistung, die sie unter dem Strich von der ARGE als "Aufstockung" beziehen kann, beträgt also 502 Euro.
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Admin
Doppelt, heißt es, sei der Appetit der Frauen, vierfach ihr Verstand, sechsfach ihre Unbesonnenheit und achtfach ihre Liebeslust.
Dom´s best friend auch ohne Orden