Treffpunkt Lebensweg(e) - Rechte & Pflichten

Die Patientenrechte

Die Patientenrechte

Patientenrechte – Psychotherapie/Seelsorge

Die Patientenrechte gelten nicht nur bei einer Psychotherapie sondern analog auch für Seelsorger, Psychiater, Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Ärzte, Ehe- und Familienberater, Lebensberater, Leiter bei Freizeitaktivitäten und Ausbilder.

Aus: „Therapieschäden – Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapien“ (2002),
Michael Märtens/Hilarion Petzold (Hg.) Grünewald-Verlag

„Die gescheiterte therapeutische Beziehung“
Als Nichtfachmensch ist es schwer zu unterscheiden, ob man sich in einer Therapiekrise befindet, oder ob grundlegend etwas falsch läuft. Vielleicht merken Sie keine Fortschritte mehr oder fühlen sich bevormundet oder unverstanden von Ihrem/r TherapeutIn? In jedem Fall muß ein Beziehungskonflikt zwischen Ihnen und dem Therap. angesprochen werden, auch wenn es schwer fällt. Sofern die Therapiebeziehung „gesund“ ist, wird Ihr/e TherapeutIn Ihre Offenheit ernst nehmen und auf Ihre Zweifel, Angst oder Kritik eingehen. Geschieht dies, handelt es sich um eine „normale“ Krise.

Warnsignale, die auf unüberwindliche Störungen des Therapeut/Klientenverhältnis hinweisen, können sein:
Trotz Klärungsversuchen bleiben Fortschritte aus. Symptome oder die  gesamte Verfassung verschlimmern sich zunehmend.Sie haben den Eindruck, mit Ihrer Kritik unverstanden zu bleiben.Sie fühlen sich wegen Ihrer Zweifel oder Kritik belächelt, gar bestraft oder zurechtgewiesen.Ihre Kritik wird nur als mangelnde Mitarbeit oder mangelnde Motivation gedeutet.Sie bekommen zunehmend das Gefühl, nicht alles sagen zu dürfen oder zu können.Ihre Lust, zur Therapie zu gehen schwindet dauerhaft.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Probleme in der Therapie nicht gelöst werden können, sind Sie erst einmal auf Rat von aussen angewiesen. Ebenso, wie der/die TherapeutIn sich immer wieder Rat von einem Dritten holen kann und sollte (Supervision), sollten auch Sie diese Situation mit einem Dritten besprechen. Suchen Sie sich dafür Fachkompetenz, z. B. in Beratungsstellen oder bei den Berufsverbänden der PsychologInnen.
Eine Trennung von Ihrem/Ihrer Therapeuten/In dem/der Sie sich anvertraut haben ist in aller Regel ein schwieriger Schritt. Unterstützung durch Dritte wird für diese Loslösung und ggf. für einen Neuanfang daher wahrscheinlich notwendig sein.

„ Mißbrauch in der Therapie“
Der Mißbrauch innerhalb einer Therapie fängt nämlich nicht erst beim sexuellen Mißbrauch an! Er beginnt schon, wenn der/die Therapeut/in nicht den nötigen Anstand zum Klienti/In hat und er/sie, der/die Therapeut/In, sich nicht therapeutisch, sondern „menschlich“ verhält. Deutlicher wird der Mißbrauch, wenn der/die Therapeut/In sein/ihr Verhalten darauf ausrichtet, den/die Klient/In in einer dauerhaften und übermäßig psychischen Abhängigkeit zu halten. Der Therapeut wird dann seine Macht zur eigenen Bedürfnisbefriedigung einsetzen.

Vorsicht ist angebracht,
wenn Ihr/e TherapeutIn versucht, Sie an sich zu binden, indem er/sie unrealistische Erwartungen über Ihre Heilung in seiner/ihrer Therapie weckt.er/sie Ihre Therapiestunden mit seinen/ihren Problemen füllt. Dabei kann es passieren, dass die Rolle der ZuhörerIn vertauscht wird, und der/die KlientIn die Rolle des ZuhörerIn und TherapeutIn einnimmt.er/sie Ihnen wiederholt bestimmte Religionen oder Lebensphilosophien nahe legt, und Ihnen gar in diesem Zusammenhang Zusatzangebote über Kurse, Seminare, Vorträge oder Bücher macht, die Sie schlecht ablehnen können.wenn er/sie Ihnen sexuelle Verhaltensweisen vorschreibt, anzügliche Bemerkungen oder sexuelle Annäherungsversuche macht, Sie mit Kosenamen begrüßt, oder eine sexuelle Beziehungen zu Ihnen verharmlost.wenn er/sie Ihnen von sich aus eine freundschaftliche Beziehung anbietet, sowie das „Duzen“, oder Ihren Wunsch nach Freundschaft während der Therapie ermutigt.wenn er/sie Ihnen vorschreibt, was Sie tun und lassen sollen.wenn er/sie schutzlos Kritik ausgesetzt ist (auch Kritik von MitpatientInnen)Sollten Sie in eine missbräuchliche therapeutische Situation geraten, ist es sehr wichtig, dass Sie sich professionelle Hilfe holen. Die Therapie muß abgebrochen werden, denn eine weitere therapeutische Arbeit ist unter solchen Voraussetzungen nicht möglich! Ausserdem ist eine juristische Beratung bei einem Fachanwalt oder Patientenberatungsstelle angesagt.

Die Entscheidungsphase...
...ob der Therapeut wirklich zum Klienten passt:
Faktoren der Qualität eines Therapeuten oder Therapeutin sind z. B.: menschliche Reife, fachliche Qualifikation und Kompetenz.

Was die angebotene Therapiemethode betrifft, sollte der Klient spätestens mit der letzten Probestunde ein Gefühl dafür entwickelt haben, ob die angebotene Methode angemessen ist.
Entspricht die Behandlungsmethode des Klienten eigenen
1.) Fähigkeiten, wie z:B. reden, innere Bilder entwickeln, Körperausdrucke etc.
2.) Bedürfnissen, wie: Therapeuptin, Therapeut, schnelle Verhaltensänderung, Entlastung, Verstehen, Entspannung...)
3.) Lebensumständen, wie: Häufigkeit und Uhrzeit der Sitzungen, Anfahrtsweg...

Ob ein/e Therapeut/in zum Klienten passt, kann man anhand folgender Kriterien überdenken:

   1. Klient/in fühlt sich in seinem Leid ernst genommen.
   2. Klient/in kann alles äußern, ohne zurechtgewiesen zu werden.
   3. Klient/in hat genügend Zeit und Freiraum, um sich für oder gegen therapeutische Angebote zu entscheiden. Er/Sie fühlt sich nicht manipuliert, Ratschläge anzunehmen, überrumpelt durch voreilige Interpretationen oder bedrängt, sich öffnen zu müssen.

Es ist ratsam, nochmals zu überprüfen, ob klare Absprachen zwischen Klient/in und Therapeut/in bestehen.

   1. Die Therapieziele sind zusammen mit Klient/in abgesprochen worden.
   2. Die vertraglichen Bedingungen sind akzeptabel.
   3. Die Kosten/Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind abschließend geklärt.

Vorsicht ist bei Therapeut/innen angebracht, die vorgeben, sie selbst oder ihre Therapiemethode sei die einzig Richtige für Klient/in, bzw. ihre Krankheit oder gar behaupten, ihre Methode sei das Allheilmittel.

Aus: „Therapieschäden – Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapien“ (2002),
Michael Märtens/Hilarion Petzold (Hg.) Grünewald-Verlag.
(Anmerkung: Die Autoren sind Begründer der Gestalttherapie)

Die Patientenrechte gelten nicht nur bei einer Psychotherapie sondern analog auch für Seelsorger, Psychiater, Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Ärzte, Ehe- und Familienberater, Lebensberater, Leiter bei Freizeitaktivitäten und Ausbilder.

Aus: Werner Tschan, „Missbrauchtes Vertrauen – Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen“ 2001
mit freundlicher Genehmigung des Verlag S. Karger GmbH
Kapitel 3.2 – Möglichkeiten zur Feststellung eines Mißbrauches

Seite 51 bis Seite 53

„Emotionaler Mißbrauch"

   1. Inadäquate Komplimente.
   2. Therapeut benutzt Patient als Ratgeber für persönliche Zwecke.
   3. Persönliche Beziehung:

Der Therapeut geht mit seinem Patient eine freundschaftliche Beziehung ein, oder arrangiert gemeinsame Besuche von Theater- und Kinovorstellungen, Unterhaltungsveranstaltungen o. ä. Gemeinsame Essen gehören ebenfalls hierher. Die Rolle des Therapeuten wird unklar- ist er der Fachmann, oder ein Freund? Diese Rollendiffusion führt bei Klienten regelmäßig zu Konfusionen und dient nicht der Klärung ihrer Beschwerden, sondern verschlimmert diese vielfach.

  4. Therapeut schenkt Patient keinen Glauben.
  5. Therapeut mangelt es an Einfühlungsvermögen.
  6. Therap. verwendet Fachjargon.
  7. rassistische oder sexistische Äußerungen.
  8. Negative Bemerkungen über Aussehen, Altere, Geschlecht oder soziale
      Stellung.
  9. Einschüchterungen, Beschuldigungen:

Insbesondere im Zusammenhang mit Aussprachen und Klärungsversuchen oder Klagen ist immer wieder zu beobachten, dass Fachleute versuchen, die Klienten mit Drohungen, unter Umständen gegen Leib und Leben, einzuschüchtern anstatt sich sachlich mit der Kritik auseinander zu setzen. Ebenso werden Opfer häufig beschuldigt, selber schuld und verantwortlich zu sein, oder sie würden übertreiben und seien überempfindlich. Wir raten immer, Konfrontationsgespräche niemals alleine zu führen, sondern nach Möglichkeit sich durch eine Vertrauensperson begleiten zu lassen.

Seite 56 bis 58

Sozialer Mißbrauch

1.Soziale Kontakte außerhalb der Behandlung:
Dies stellt in der Psychotherapie eine Verletzung der Abstinenzregel dar. Unabhängig davon, von wem die Initiative zu derartigen Kontakten ausgeht, ist es der Therapeut, der die Grenzen setzen muß. Die Abstinenzregel hat den Sinn, eine selbstständige Entwicklung des Patienten während der Behandlung zu fördern, unabhängig und unbeeinflusst von den Ansichten und Lebenserfahrungen des Therapeuten.

2. Überlappende Beziehungen:
(...)kommt es zu einem Rollenkonflikt (...) wenn gemeinsame Freizeitbeschäftigungen und dergleichen mehr mit PatientInnen unternommen werden oder sonstige sozialen Kontakte ausserhalb der Behandlung gepflegt werden. (…...) Man trifft immer wieder auf Therapeuten, die behaupten, solche Rollenkonflikte problemlos handhaben können. Meistens führen jedoch die divergierenden Interessen zu unlösbaren Konflikten, welche letztendlich die Patienen sehr schädigen können.
Es liegt eindeutig am Fachmann oder an der Fachfrau, hier die entsprechenden Grenzen und Bedingungen für die Arbeit zu setzen.“

3. Persönliche Dienstleistungen.
4. Weitegabe persönlicher Daten.

5. Opferbeschuldigungen:
Besonders wenn Opfer von therap. Missbrauch sich zur Wehr setzen, passiert es nicht selten, dass Täter versuchen, die betreffenden Personen im sozialen Umfeld schlecht zu machen oder gar im Sinne der Täter-Opfer-Umkehr die Opfer als Verantwortliche beschuldigen. (...) Derselbe Mechanismus lässt sich regelmäßg in nahen Beziehungsverhältnissen beobachten, wo es den Tätern häufig gelingt, Opfer sozial zu isolieren und als „unmögliche“ Person hinzustellen.

In diesem Zusammenhang sind diejenigen Personen besonders gefährdet, die an psychiatrischen Störungen leiden. (....) Die Bereitschaft, an ihren Aussagen zu zweifeln ist generell erhöht, und rasch kann es heißen, weil die betreffenden Personen „verrückt“ seien, könne man ihren Behauptungen sowieso nicht glauben. Alles sei Ausdruck ihrer Krankheit und die geschilderten Tatsachen und Begebenheiten werden gleichsam als Beweis ihrer Krankheit hingestellt.

Kapitel - Grenzverlertzungen durch Fachleute, Abschnitt: Sexuelle BelästigungSeite XII:

Die Patientenrechte gelten nicht nur bei einer Psychotherapie sondern analog auch für Seelsorger, Psychiater, Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Ärzte, Ehe- und Familienberater, Lebensberater, Leiter bei Freizeitaktivitäten und Ausbilder.

Kapitel - Grenzverletzungen durch Fachleute, Abschnitt: Ihre Rechte als Patient oder Klient
Seite XII:

In der Regel bestimmen Sie selbst, an wen Sie sich für eine Behandlung wenden möchten.
Empfehlenswert ist es, zu Beginn einer Behandlung zwei oder drei Fachleute zu kontaktieren, um zu einer Entscheidung zu kommen (...)
Sie dürfen Ihren Therapeuten jederzeit Fragen zur Behandlung stellen. Dies betrifft insbesondere Dauer und Kosten. Fragen über Behandlungsmethode, Vorgehensweise, über Aus- und Weiterbildung, sowie spezifische Berufserfahrung gehören ebenso dazu.
Sie können mit wem Sie möchten und jederzeit über Ihre Therapie sprechen – der Therapeut hat seine berufliche Schweigepflicht einzuhalten.

Aus: Werner Tschan, „Missbrauchtes Vertrauen – Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen“ 2001, mit freundlicher Genehmigung des Verlag S. Karger GmbH

(Die Patientenrechte gelten nicht nur bei einer Psychotherapie sondern analog auf für Seelsorger, Psychiater, Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Ärzte, Ehe- und Familienberater, Lebensberater, Leiter bei Freizeitaktivitäten und Ausbilder.)

Aus: Monika Becker-Fischer und Gottfried Fischer,
„Sexueller Mißbrauch in der Psychotherapie – was tun?“ (Eine weitere ausführlichere Darstellung dieser Abläufe widmet sich Kapitel 3.1) mit freundlicher Genehmigungdes Verlages Asanger

„Typische Grenzüberschreitungen im Vorfeld von SÜP
(SÜP = Kürzel für sexuelle Übergriffe in Psychiatrie, Psychotherapie u. Beratung)

„Überschreitungen des therapeutischen Rahmens, die zu weitergehendem missbräuchlichem Verhalten bis hin zu sexuellen Übergriffen führen können, sind:

   1. Überschreitung der o. g. Rahmenbedingungen z. B. der vereinbarten Sitzungsdauer, Erhöhung der Sitzungshäufigkeit, Minderung der Bezahlung etc;

   2. Die Therapeuten lassen zunehmend Aspekte ihrer privaten Situation in die Therapie einfließen, insbesondere sprechen sie von persönlichen Krisen, Trennungssituationen und Krankheiten. Bei den Patienten kommen Gefühle von Mitleid oder „Sich-kümmern-Müssen "auf.

   3. Die Therapeuten machen während den Sitzungen vertrauliche Anspielungen, Witzeleien, sex. Anzüglichkeiten, Äußerungen über die besondere Attraktivität der Patientinnen. u. ä.

  4.Die therapeutische Beziehung geht immer mehr in eine unangemessene Persönliche Beziehung über; aus der Anrede mit „Sie“ wird ein „Du“.

  5. Es werden private Verabredungen im Cafè, Restaurant, Theater, in der Wohnung von Therapeut oder Patient getroffen.

  6. Die Behandelnden streben nicht danach – wie es sein sollte -, die Patientinnen in die Lage zu versetzen, unabhängig von ihnen Anerkennung und Liebe in ihrer Umwelt zu finden. Im Gegenteil, sie arbeiten auf die zunehmende Isolierung der Patientin von ihren sozialen Beziehungen hin (viele langjährige, sehr stabile Freundschaften, Familienbande zerbrechen unwiderbringlich) und fördern die Abhängigkeit zu ihnen nach Kräften.

  7.Die Patientinnen bekommen infolge sich einschleichender Grenzüberschreitungen zunehmend das Gefühl, für die Therapeuten „etwas Besonderes“ zu sein, fühlen sich aufgewertet, sind darauf stolz und „blühen“ auf. Zugleich spüren sie die Bedürftigkeit und Verletzlichkeit der Therapeuten. Da sie die Zuneigung und die besondere Bedeutung , die sie für ihre Therapeuten zu haben glauben, nicht verlieren wollen, richten sie sich nach den Bedürfnissen, die sie bei den Therapeuten wahrnehmen. Wenn sie das Gefühl haben, die Therapeuten wollen von ihnen bewundert oder begehrt werden, verhalten sie sich dementsprechend.

  8. Warnende Gefühle, dass in der Therapie etwas nicht richtig läuft, dass sie und ihr eigentliches Anliegen geheilt zu werden, zu kurz kommen, werden von den Patient/Innen in den Hintergrund gedrängt: „Der Therapeut muß doch wissen, was er macht.“

  9. Die behandelnden Therapeuten behaupten, die Berührungen, Massage u.ä. intimer Zonen bzw. sexuelle Kontakte mit ihnen (oder andere Kontakte, wie diese privaten Treffen) seien Bestandteil der Therapie. Ohne diese seien die z. B. Sexualstörungen, „Verklemmungen“ nicht abzubauen, sei kein therapeutischer Fortschritt zu erzielen.

  10. Die behandelnden Therapeuten schlagen vor, die Therapie zu beenden (d. h. abzubrechen) und eine „freundschaftliche, private Beziehung“ einzugehen.

Wenn solche oder ähnliche Grenzüberschreitungen drohen oder bereits eingetreten sind, empfiehlt es sich zunächst, diese gründlich mit den betreff. Therapeuten zu besprechen. Kommt es zu keiner Klärung, sollten Außenstehende, unabhängige Fachleute zu Rate gezogen werden. (Beratungsstellen, Ansprechpartner der entsprechenden Therapie- bzw. Berufsverbände etc.)

Aus: Monika Becker-Fischer und Gottfried Fischer,
„Sexueller Mißbrauch in der Psychotherapie – was tun?“ Eine weitere ausführlichere Darstellung dieser Abläufe widmet sich Kapitel 3.1, mit freundlicher Genehmigungdes Verlages Asanger.

Die Autoren sind Ansprechpartner bei Verdacht auf Therap. Mißbrauch
Prof. Dr. Fischer, Tel. 02245-91 940 nur DI u. DO 10 – 12 Uhr
Frau Monika Becker- Fischer, Telefon: 0221 – 47 06 852 , Mittwochs 9.30 – 10 Uhr zu erreichen.
www.Psychotraumatologie.de
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Quelle: www.Psychotraumatologie.de