Narrengericht 2009
Anklageschrift
Am Anfang wurden die 6 § nach denen Geahndet wird Vorgelesen . (zum Zeitpunkt der Niederschrift lagen die § noch nicht vor .
Zur Anklage Standen Cryss und Mike
Richter (Sigmund ) und Staatsanwalt ( Motz) Belasteten Cryss mit der Anschuldigung an der Burafasnet in Büsingen ihr Häs Vergessen zu haben . Und an einem Umzug die Strümpfe Vergessen zu haben .
Die Angeklagte gestand die Missetat ein und Bekannte sich Schuldig .
Die angeklagte Verzichtete anhand der Belastenden Beweise auf eine Verteidigung .
Strafe Cryss:
Am Sonntag den 01.03.2009 auf der Fahrt ins Elsass mit Flossen und Schwimmring im Bus mit zu Reisen .
Richter und Staatsanwalt legen Mike zur Last in Herrenberg die Aufmerksamkeit einer Älteren Dame auf Sich gezogen zu haben als er sich an einer ihrer Hecken Erleichterte .
Auf grund der Belastenden Beweise Verzichtete der Angeklagte auf eine Verteidigung und Gestand die Tat ein .
Strafe Mike:
Auf der Fahrt ins Elsass einen Rückblick auf die Fasnet in Reimform Vorzutragen .
Nach Abschluss der Verhandlungen wurde der Richter und Staatsanwalt auf die Anklagebank Gerufen .
Als Richter wurde vom Verein das Unscheinbare Hehle Oddole Berufen .
Zur Anklage nach § 7 ( Anmerkung jener § tritt nur bei Zuwiderhandlung von Zunftmeister und Stellvertreter in Kraft ) Standen am Abend des 24.02.2009 , der Zunftmeister (Angeklagter 1) der NZRL Sigmund Speiser und dessen Stellvertreter (Angeklater 2) Martin Motz .
Anklageschrieft
Ihnen wurde zur Last gelegt ihre Strickmütze die sie zu jeder Zeit zum Häs ohne Maske zu Tragen haben , durch Unsachgemäßen Umgang Verloren zu haben .
Nach Hinweis des Richters steht den beiden Angeklagten aufgrund ihres Standes ( setzt hohe Intelligenz und Redegewandtheit Voraus ) kein Verteidiger zur Verfügung .
Angeklagter 1 ( Zunftmeister)
Auf Wundersame weise wurde mir meine Mütze vom Kopf entwendet .
Ein Schuldiger konnte nicht Ausfindig gemacht werden .
Richter
Auf den Hinweis des Richters hin hatte der Angeklagte eine Ersatzmütze dabei die er an einem Umzug nicht Aufgesetzt ( Dabei ) hatte .
Angeklagter 1
Die Reserve Mütze sei eindeutig zu Groß Gewesen und hatte die Sicht Behindert .
Der Richter Wandte sich zu dem zweiten Angeklagten .
Angeklagter 2 (Stellvertretender Zunftmeister .)
Als ich so im Bus saß wendetet ich meinen Blick in den Himmel um die Wunderbare Aussicht zu Genießen , und Lauschte den Worten meines Nebensitzes .
Zwischenruf des Ersten Angeklagten :
Du ich glaube so war es bei mir auch .
Zwischenfrage des Richters :
Wie könne man den Schönen Himmel Begutachten wen man in einem Bus sitzt und nur die Verkleidung sehen kann .
Angeklagter 1 :
Nun auch ein Bushimmel hat so seine Reize .
Als er so in den Himmel Blickte und der Konversation seines Nebensitzer´s Lauschte , Rutschte im seine Mütze vom Haupt .
Als er sein Gespräch Beendet hatte und er Genug von jenem Wunderbaren Himmel Gesehen hatte machte er sich auf die Suche nach seiner Kopfbedeckung , konnte jene aber nicht mehr auffinden .
Richter :
Ob der zweite Angeklagte eine Verdächtige Person im Auge hätte
Angeklagter 2
Er schaute in die Elustere Runde und meinte Unverfroren und Eiskalt .
Ich Beschuldigt hiermit alle Anwesenden .
Richter
Da das Ausmaß der Verhandlung , sprich alle im Verein Anzuklagen den Zeitlichen Rahmen Sprengen würde und kein Vernünftiges Straffmass zur Verfügung stand Entschied der Richter wie Folgt .
Im Anbetracht dessen das die Aussagekraft der Schuldigen nicht Tragfähig sind ergeht Folgendes Urteil .
Die Angeklagten haben bis zum Guggen Openair Zeit das Wiesenlied einzustudieren um es dann als Programmpunkt Vorzutragen .
Die Beschuldigten nahmen die Straffe an und fügten noch hinzu das sie es Freiwillig auf beiden Bühnen Vortragen werden .