Narrenzunft Rebhehle Leinfelden - Interesantes

Narrengericht 2009

Narrengericht 2009

Anklageschrift

Am Anfang wurden die 6 § nach denen Geahndet wird Vorgelesen . (zum Zeitpunkt der Niederschrift lagen die § noch nicht vor .

Zur Anklage Standen Cryss und Mike

Richter (Sigmund ) und Staatsanwalt ( Motz) Belasteten Cryss mit der Anschuldigung an der Burafasnet in Büsingen ihr Häs Vergessen zu haben . Und an einem Umzug die Strümpfe Vergessen zu haben .
Die Angeklagte gestand die Missetat ein und Bekannte sich Schuldig .
Die angeklagte Verzichtete anhand der Belastenden Beweise auf eine Verteidigung .

Strafe Cryss:

Am Sonntag den 01.03.2009 auf der Fahrt ins Elsass mit Flossen und Schwimmring im Bus mit zu Reisen .

Richter und Staatsanwalt legen Mike zur Last in Herrenberg die Aufmerksamkeit einer Älteren Dame auf Sich gezogen zu haben als er sich an einer ihrer Hecken Erleichterte .
Auf grund der Belastenden Beweise Verzichtete der Angeklagte auf eine Verteidigung und Gestand die Tat ein .

Strafe Mike:

Auf der Fahrt ins Elsass einen Rückblick auf die Fasnet in Reimform Vorzutragen .

Nach Abschluss der Verhandlungen wurde der Richter und Staatsanwalt auf die Anklagebank Gerufen .

Als Richter wurde vom Verein das Unscheinbare Hehle Oddole Berufen .

Zur Anklage nach § 7 ( Anmerkung jener § tritt nur bei Zuwiderhandlung von Zunftmeister und Stellvertreter in Kraft ) Standen am Abend des 24.02.2009 , der Zunftmeister (Angeklagter 1) der NZRL Sigmund Speiser und dessen Stellvertreter (Angeklater 2) Martin Motz .

Anklageschrieft

Ihnen wurde zur Last gelegt ihre Strickmütze die sie zu jeder Zeit zum Häs ohne Maske zu Tragen haben , durch Unsachgemäßen Umgang Verloren zu haben .

Nach Hinweis des Richters steht den beiden Angeklagten aufgrund ihres Standes ( setzt hohe Intelligenz und Redegewandtheit Voraus ) kein Verteidiger zur Verfügung .

Angeklagter 1 ( Zunftmeister)

Auf Wundersame weise wurde mir meine Mütze vom Kopf entwendet .
Ein Schuldiger konnte nicht Ausfindig gemacht werden .

Richter

Auf den Hinweis des Richters hin hatte der Angeklagte eine Ersatzmütze dabei die er an einem Umzug nicht Aufgesetzt ( Dabei ) hatte .

Angeklagter 1

Die Reserve Mütze sei eindeutig zu Groß Gewesen und hatte die Sicht Behindert .

Der Richter Wandte sich zu dem zweiten Angeklagten .

Angeklagter 2 (Stellvertretender Zunftmeister .)

Als ich so im Bus saß wendetet ich meinen Blick in den Himmel um die Wunderbare Aussicht zu Genießen , und Lauschte den Worten meines Nebensitzes .

Zwischenruf des Ersten Angeklagten :

Du ich glaube so war es bei mir auch .

Zwischenfrage des Richters :

Wie könne man den Schönen Himmel Begutachten wen man in einem Bus sitzt und nur die Verkleidung sehen kann .

Angeklagter 1 :

Nun auch ein Bushimmel hat so seine Reize .

Als er so in den Himmel Blickte und der Konversation seines Nebensitzer´s Lauschte , Rutschte im seine Mütze vom Haupt .
Als er sein Gespräch Beendet hatte und er Genug von jenem Wunderbaren Himmel Gesehen hatte machte er sich auf die Suche nach seiner Kopfbedeckung , konnte jene aber nicht mehr auffinden .

Richter :

Ob der zweite Angeklagte eine Verdächtige Person im Auge hätte

Angeklagter 2
Er schaute in die Elustere Runde und meinte Unverfroren und Eiskalt .

Ich Beschuldigt hiermit alle Anwesenden .

Richter

Da das Ausmaß der Verhandlung , sprich alle im Verein Anzuklagen den Zeitlichen Rahmen Sprengen würde und kein Vernünftiges Straffmass zur Verfügung stand Entschied der Richter wie Folgt .

Im Anbetracht dessen das die Aussagekraft der Schuldigen nicht Tragfähig sind ergeht Folgendes Urteil .

Die Angeklagten haben bis zum Guggen Openair Zeit das Wiesenlied einzustudieren um es dann als Programmpunkt Vorzutragen .

Die Beschuldigten nahmen die Straffe an und fügten noch hinzu das sie es Freiwillig auf beiden Bühnen Vortragen werden .