Vor der Bundestagsdebatte am Donnerstag legen Abgeordnete aus vier Fraktionen gemeinsamen Entwurf vor
BERLIN (fuh). Abgeordnete aus vier Bundestagsfraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen geeinigt. Danach sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr handlungsfähigen Menschen nur bei einem irreversibel tödlichen Krankheitsverlauf oder bei dauerhafter Bewusstlosigkeit möglich sein.
Nur wenige Menschen formulieren Patientenverfügungen. In den kommenden Monaten will der Bundestag klare gesetzliche Regelungen beschließen. Foto: imago
Der Entwurf ist von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) erarbeitet worden.
Wenn eine Erkrankung noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat, soll dem Entwurf zufolge nur in Ausnahmefällen ein Behandlungsabbruch erlaubt sein. Bedingung: Der Patient ist ohne Bewusstsein und wird nach ärztlicher Erkenntnis trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wieder erlangen. Er muss in seiner Verfügung den Behandlungsabbruch für diesen Fall eindeutig angeordnet haben.
Der parteiübergreifende Entwurf ist in der FDP-Bundestagsfraktion auf Widerspruch gestoßen. Die Formulierungen ermöglichten Betreuern und Ärzten, Patientenverfügungen auszuhebeln, kritisierte etwa die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP trommelt derweil für ihr eigenes Konzept: Danach sollen Therapiebeschränkungen in jeder Krankheitsphase erlaubt sein. Nur in Konfliktfällen soll ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
Am Dienstag wird die Bundesärztekammer überarbeitete Handreichungen zum Umgang von Ärzten mit Patientenverfügungen vorstellen. Am Donnerstag ist eine dreistündige Aussprache zu diesem Thema im Bundestag angesetzt, bei der allerdings noch nicht über konkrete Gesetzentwürfe entschieden werden soll.
soll das etwa heißen das meine oma ihre patientenverfügung nun in die tonne kloppen kann ? sie will nicht das, wenn es mal soweit kommen sollte, irgendwelche lebenserhaltenden maßnahmen ergriffen werden
meine ältere schwester hat die vollmacht sich dann um solche sachen zu kümmern
soll das etwa heißen das meine schwester dann nicht das recht hat diese maßnahmen zu ergreifen ?
können die ärzte sich über die patientenverfügung meiner oma einfach so hinweg setzten ?
oder was soll der text bedeuten ?
ich verstehe den text leider nicht und es wäre nett wenn du mich bitte aufklären könntest
gruß sandra
Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung
Hallo kleinerstern, ich habe den Text auch nur weider gegeben. Er stammt, wie unten vermerkt, aus der Ärzte Zeitung. Das sind deine Ansprechpartner, schreibe einfach an die Redaktion und dort kannst du bestimmt eine Aufklärung bekommen. Noch besser waere vielleicht direkt an die masgebenden Bundestags-Abgeordneten zu schreiben. Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Aufklärung der Angelegenheit. Wir würden uns sehr freuen wenn du uns mitteilen würdest, wenn du eine Antwort bekommst. Viele Grüße und alles Gute, wünscht dir
Rhönie
经营业务
Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung
hallo rhönie
danke für deine antwort
ich würde gerne deinen vorschlag behertzigen aber ich hab doch keine email adresse weder von dieser zeitung noch von irgend jemanden sonst dem man solche fragen stellen könnte
hast du eine idee wie ich das anstellen kann ?
gruß sandra
Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung
Hallo kleiner Stern, hier die Mailadresse von der Aerztezeitung: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info'+String.fromCharCode(64)+'aerztezeitung'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info@aerztezeitungde und der Link:http://www.aerztezeitung.de/
Der HP Link von ulla Schmitt: http://www.bmg.bund.de/
Nachfolgent hast einige Telefon Nummern die du Anrufen kannst und unter Kontakt ist auch ein Mail Formular das du ausfüllen kannst, viel Erfolg wünscht dir
Rhöni
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var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info.deaf'+String.fromCharCode(64)+'bmg.bund'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info.deaf@bmg.bunddevar m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info.gehoerlos'+String.fromCharCode(64)+'bmg.bund'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info.gehoerlos@bmg.bundde
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var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info-zentrum'+String.fromCharCode(64)+'baua.bund'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info-zentrum@baua.bundde
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Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung
hallo rhönie
danke für deine hilfe ich habe jetzt mal eine email an die zeitung geschrieben
sollte ich tatsächlich eine antwort erhalten werde ich dich/euch darüber informieren