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Neues Konzept zu Patientenverfügung

Neues Konzept zu Patientenverfügung

Neues Konzept zu Patientenverfügungen


Vor der Bundestagsdebatte am Donnerstag legen Abgeordnete aus vier Fraktionen gemeinsamen Entwurf vor


BERLIN (fuh). Abgeordnete aus vier Bundestagsfraktionen haben
sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen
geeinigt. Danach sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr
handlungsfähigen Menschen nur bei einem irreversibel tödlichen
Krankheitsverlauf oder bei dauerhafter Bewusstlosigkeit möglich sein.







Nur
wenige Menschen formulieren Patientenverfügungen. In den kommenden
Monaten will der Bundestag klare gesetzliche Regelungen beschließen. Foto: imago


Der Entwurf ist von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU), René
Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) erarbeitet
worden.


Wenn eine Erkrankung noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf
genommen hat, soll dem Entwurf zufolge nur in Ausnahmefällen ein
Behandlungsabbruch erlaubt sein. Bedingung: Der Patient ist ohne
Bewusstsein und wird nach ärztlicher Erkenntnis trotz Ausschöpfung
aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wieder
erlangen. Er muss in seiner Verfügung den Behandlungsabbruch für diesen
Fall eindeutig angeordnet haben.


Der parteiübergreifende Entwurf ist in der FDP-Bundestagsfraktion
auf Widerspruch gestoßen. Die Formulierungen ermöglichten Betreuern und
Ärzten, Patientenverfügungen auszuhebeln, kritisierte etwa die frühere
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP
trommelt derweil für ihr eigenes Konzept: Danach sollen
Therapiebeschränkungen in jeder Krankheitsphase erlaubt sein. Nur in
Konfliktfällen soll ein Vormundschaftsgericht entscheiden.


Am Dienstag wird die Bundesärztekammer überarbeitete Handreichungen
zum Umgang von Ärzten mit Patientenverfügungen vorstellen. Am
Donnerstag ist eine dreistündige Aussprache zu diesem Thema im
Bundestag angesetzt, bei der allerdings noch nicht über konkrete
Gesetzentwürfe entschieden werden soll.









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Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung

hallo

ich werde aus diesem text leider nicht schlau

soll das etwa heißen das meine oma ihre patientenverfügung nun in die tonne kloppen kann ? sie will nicht das, wenn es mal soweit kommen sollte, irgendwelche lebenserhaltenden maßnahmen ergriffen werden

meine ältere schwester hat die vollmacht sich dann um solche sachen zu kümmern

soll das etwa heißen das meine schwester dann nicht das recht hat diese maßnahmen zu ergreifen ?

können die ärzte sich über die patientenverfügung meiner oma einfach so hinweg setzten ?

oder was soll der text bedeuten ?

ich verstehe den text leider nicht und es wäre nett wenn du mich bitte aufklären könntest

gruß sandra




Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung

Hallo kleinerstern,
ich habe den Text auch nur weider gegeben. Er stammt, wie unten vermerkt, aus der Ärzte Zeitung. Das sind deine Ansprechpartner, schreibe einfach an die Redaktion und dort kannst du bestimmt eine Aufklärung bekommen. Noch besser waere vielleicht direkt an die masgebenden Bundestags-Abgeordneten zu schreiben. Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Aufklärung der Angelegenheit. Wir würden uns sehr freuen wenn du uns mitteilen würdest, wenn du eine Antwort bekommst. Viele Grüße und alles Gute, wünscht dir


Rhönie



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Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung

hallo rhönie

danke für deine antwort

ich würde gerne deinen vorschlag behertzigen aber ich hab doch keine email adresse weder von dieser zeitung noch von irgend jemanden sonst dem man solche fragen stellen könnte

hast du eine idee wie ich das anstellen kann ?

gruß sandra




Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung

Hallo kleiner Stern, hier die Mailadresse von der Aerztezeitung: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info'+String.fromCharCode(64)+'aerztezeitung'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info@aerztezeitungde und der Link:http://www.aerztezeitung.de/

Der HP Link von ulla Schmitt: http://www.bmg.bund.de/

Nachfolgent hast einige Telefon Nummern die du Anrufen kannst und unter Kontakt ist auch ein Mail Formular das du ausfüllen kannst, viel Erfolg wünscht dir


Rhöni




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var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info.deaf'+String.fromCharCode(64)+'bmg.bund'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info.deaf@bmg.bunddevar m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info.gehoerlos'+String.fromCharCode(64)+'bmg.bund'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info.gehoerlos@bmg.bundde









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var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info-zentrum'+String.fromCharCode(64)+'baua.bund'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');info-zentrum@baua.bundde



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Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung

hallo rhönie

danke für deine hilfe ich habe jetzt mal eine email an die zeitung geschrieben

sollte ich tatsächlich eine antwort erhalten werde ich dich/euch darüber informieren

gruß sandra