neue adresse parkinson-treffpunkt - Pflegeheim, häusliche Pflege oder betreutes Wohnen

Wohnformen - das kann doch nicht alles sein...

Wohnformen - das kann doch nicht alles sein...

Na wenn das unsere einzigen Möglichkeiten sind, sieht es alles andere als rosig aus. Redkäppy macht sich Richtung Wohnen stark (wenn ich das so behaupten darf) und das sollte sehr wohl im Auge behalten werden.

Folgendes ist unter " thema-altenpflege.de zu finden ":

Das richtige Altenheim - Wohnformen

Heim ist nicht gleich Heim - Zur Unterscheidung hier ein paar Erklärungen zu den verschiedenen Arten des Wohnens im Alter. Welche Wohnart für Ihren Angehörigen die richtige ist, hängt größtenteils sicherlich vom Gesundheitszustand und der Selbständigkeit ab.

Da heute aber Wohnen und Pflegen an einem Ort stattfinden soll, überschneiden und erbinden sich in vielen Häusern die verschiedenen Wohnformen in einem Komplex. Dadurch kann die Wahl für eine bestimmte Einrichtung schwer fallen. Eine Entscheidungshilfe kann hier das oftmals angebotene „Probewohnen“ sein.

Das Altenwohnheim

Als Altenwohnheime werden Einrichtungen bezeichnet, die abgeschlossene Wohnungen, d. h. Ein- oder Mehrzimmer-Appartements mit Bad/WC und Küche bzw. Kochnische ausschließlich an noch selbständige Senioren vermieten. Zur gemeinschaftlichen Nutzung stehen Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung. In diesen können sie zum Beispiel auf Wunsch gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen oder an Beschäftigungsangeboten teilnehmen. Die BewohnerInnen dieser Altenwohnheime führen ihren Haushalt noch selber, können also die täglichen Verrichtungen des Lebens ohne fremde Hilfe selbständig erledigen.
In manchen Häusern kann für eine vorübergehende Zeit von Pflegebedürftigkeit im Bedarfsfall zusätzlich Verpflegung, Betreuung und Pflege in der eigenen Wohnung gewährt werden. Manche Wohnheime verfügen auch über so genannte Pflegeabteilungen, in denen die Senioren während einer Krankheit vorübergehend, aber auch bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit dauernd gepflegt werden. In anderen Wohnheimen ist im Fall von Pflegebedürftigkeit ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich.

Das Altenheim

Das Altenheim ist eine Einrichtung, in der ältere Menschen, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und bei Bedarf Pflege erhalten. In diesen Häusern leben Senioren, die nicht pflegebedürftig, aber auch nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbständig zu führen. Den Senioren stehen in der Regel Einzelzimmer mit Bad/WC zur Verfügung.
Altenheimbewohner können meist ohne betreuende Hilfe auskommen, ihnen steht aber nach Bedarf Pflegepersonal für die Grundpflege (Waschen, Kleiden, Essen, …) und für die Behandlungspflege (Pflegeleistungen nach ärztlicher Anordnung) zur Verfügung.
Altenheime verfügen meist über Pflegeabteilungen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner bei dauernder Pflegebedürftigkeit, d. h. auch bei Bettlägerigkeit, rund um die Uhr betreut werden können.

Das Altenpflegeheim

Das Pflegeheim ist eine Einrichtung für ältere Menschen, die wegen Krankheit, Alter oder Behinderung pflegebedürftig und damit auf Hilfe angewiesen. Im Altenpflegeheim wird Unterkunft, Verpflegung und die notwendige Betreuung und Pflege gewährleistet. Eine ärztliche Versorgung wird durch die eigene Arztwahl sichergestellt. In diesen Häusern kann der Pflegebedürftige auch bei Veränderung seines Gesundheitszustandes in seinem Zimmer verbleiben und muss nicht, wie bei den anderen Wohnformen s. o. im Bedarfsfall in eine spezielle Pflegeabteilung umziehen.

Betreutes Wohnen

Unter den Begriff des betreuten Wohnens, auch „Service-Wohnen“ bezeichnet, werden Wohnformen gefasst, bei denen ein barrierefreies Wohnumfeld mit dem Angebot verschiedener bei Bedarf abrufbarer Hilfedienste gekoppelt ist.
Beim klassischen „Betreuten Wohnen“ sind das Wohnen und die Hilfeangebote rechtlich von einander getrennt. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen haben mit dem Betreiber des Gebäudekomplexes einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Daneben können von einem Dienstleistungsanbieter verschiedene Dienste (z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Hol- und Bringdienste, Beratung und Vertretung gegenüber Behörden) abgerufen werden. Die Praxis hat sich so entwickelt, dass mit einer sogen. Betreuungspauschale ein 24-stündiger Notrufdienst und die Vorhaltung von Beratungs- und Hilfediensten abgegolten werden. Die individuell in Anspruch genommenen Hilfedienste werden gesondert berechnet.
 






Liebe Grüße
Dagmar nena

Kommt Zeit - kommt Rat

Re: Wohnformen - das kann doch nicht alles sein...

hallo nena und alle anderen,

ich hatte nicht erwartet, daß waschkörbe voll mit zuschriften zum thema kommen. es ist ein thema, daß wir gerne verdrängen, verschieben,... ach es hat noch sooo viel zeit.

frage mal jemand, wie er sich sein persönliches ende vorstellen könnte.

du bekommst  fast immer die gleiche antwort.

richtig: morgens im eigenen bett nicht mehr aufwachen!

nur, wenn das mein wunsch ist, dann muß ich darüber nachdenken, muß meine wünsche beizeiten reifen lassen.

spruch einer ehemaligen kollegin: alle wollen alt werden, aber niemand möchte alt sein.

da ist was dran. die meisten senioren sind heute sehr aktiv, finanziell geht es ihnen so gut wie nie. ich spreche  von denen, die nicht chronisch krank sind.

sie machen reisen, was das zeug hält. sie hätten zeit gehabt, ihren lebensabschnitt im alter vorzubereiten, aber sie werden doch meist unvorbereitet von den problemen überrollt.

wir, die wir chronisch krank sind, haben eine gute chance, unseren  lebensabschnitt im alter besser zu planen. wir mußten  schon viel eher mit körperlichen einschränkungen leben. was  tun? der fantasie freien lauf lassen! miteinander drüber reden. ideen austauschen.

herzliche grüße von rotkäppchen