Erteilung Reisedokumente (Infos Auswärtiges Amt)
AA: Erteilung von Reisedokumenten
Auswärtiges Amt: Mitteilung an RAe Grohe und Pitzen, Bonn, vom 17.3.2008 (ID 96105)
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)
Beginnend vom Tag der Unabhängigkeitserklärung (17.02.2008) werden
Reisedokumente der Interimsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo
((
) (UNMIK)) noch für etwa 120 Tage ausgestellt oder verlängert. Diese
Reisedokumente verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf von zwei Jahren,
also etwa im Juni 2010.
Das Inkrafttreten des kosovarischen
Staatsbürgerrechts, geplant nach Beendigung der 120-tägigen
Übergangsperiode, wird in der Official Gazette veröffentlicht werden.
Ab diesem Zeitpunkt beabsichtigt die Republik Kosovo, eigene
Reisedokumente auszustellen.
Nach dem Entwurf eines Gesetzes über die kosovarische
Staatsbürgerschaft sollen Personen, die am 1. Januar 1998 Bürger der
Föderativen Republik Jugoslawien mit gewöhnlichem Wohnsitz im Kosovo
waren, in das Staatsangehörigkeits-Register aufgenommen werden. Der
Gesetzentwurf sieht ferner die Möglichkeit einer doppelten
Staatsangehörigkeit vor.
Das kosovarische Außenministerium wird nicht vor Ende der 120-tägigen
Übergangsperiode eingerichtet werden und voraussichtlich Mitte Juni
seine Arbeit aufnehmen. Eine Auskunft, wann die ersten kosovarischen
Vertretungen im Ausland öffnen werden, kann das Auswärtige Amt nicht
geben. Diese Frage müsste an die Regierung der Republik Kosovo
gerichtet werden (www.ks-gov.net).
Derzeit nimmt keine diplomatische Vertretung in Deutschland die
konsularischen Belange der kosovarischen Staatsangehörigen bis zur
Eröffnung einer kosovarischen Vertretung wahr. Damit besteht für
kosovarische Staatsangehörige keine Möglichkeit, Reisedokumente
verlängern bzw. neu ausstellen zu lassen. Um zu verhindern, dass dieser
Personenkreis gegen die in § 3 (1) Aufenthaltsgesetz vorgeschriebene
Passpflicht verstößt, hat das Bundesministerium des Innern den
Innenministerien/-senatsverwaltungen der Länder mit Schreiben vom
27.02.2008 empfohlen, für in Deutschland lebende Kosovaren in
begründeten Einzelfällen unter Berücksichtigung des § 5
Aufenthaltsverordnung Reiseausweise für Ausländer mit einer Gültigkeit
von bis zu sechs Monaten auszustellen. Nach Informationen des
Bundesministeriums des Innern können mit dem Reiseausweis für Ausländer
auch Reisen, Rückführungen und freiwillige Rückkehr in die Republik
Kosovo durchgeführt werden. Die kosovarische Grenzpolizei hat erklärt,
dieses Dokument für die Einreise anzuerkennen. Nach Einreise in den
Kosovo kann der Antrag auf Verlängerung/Ausstellung eines UNMIK-Passes
gestellt werden, die Wartezeit dafür beträgt etwa vier Wochen."
Einsenderin: RAin Pitzen, Bonn
Quelle: Asyl.net