Enduring Freedom
Die Operation ENDURING FREEDOM
Bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus kommt Seewegen eine besondere Bedeutung zu. Im Vordergrund stehen dabei die Überwachung des Schiffsverkehrs und die Unterbrechung von Versorgungslinien terroristischer Organisationen.
Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2001 die Beteiligung der Bundeswehr an den Operationen ENDURING FREEDOM beschlossen. Das Marinekontingent umfasst dabei See- und Seeluftstreitkräfte in einer Stärke bis zu 1300 Mann.
Auftrag des deutschen Einsatzverbandes sind die Seeraumüberwachung und der Schutz der Seeverbindungslinien in den Gebieten um das Horn von Afrika . Darüber hinaus sollen Handel und Transport von Gütern unterbunden werden, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus dienen können. Gemeint sind damit Drogen ebenso wie Waffen und Munition. Dies geschieht unter anderem durch intensive Beobachtung und Dokumentation des Schiffsverkehrs, die so genannte "Rasterfahndung auf See". Möglich ist auch die Kontrolle von Handelsschiffen bei begründetem Verdacht auf Unterstützung des Terrorismus durch das so genannte "Boarding", also die Kontrolle von Ladung und Ladungspapieren. Bei eindeutigen Beweisen für die Unterstützung terroristischer Organisationen oder Aktionen sind auch Zwangsmaßnahmen, wie etwa die Umleitung in Häfen zur weiteren Untersuchung von Schiff und Besatzung möglich. Die Deutsche Marine ist seit Februar 2002 im Einsatz am Horn von Afrika.
Als Stützpunkt für den Einsatz am Horn von Afrika dient der deutschen Marine der Hafen von Djibouti.
Der Verantwortungsbereich des deutschen Einsatzkontingentes Marine reicht bei der Operation ENDURING FREEDOM vom Roten Meer bis vor die Küste Kenias sowie bis zur Strasse von Hormuz und umfasst ein Seegebiet von etwa der achtfachen Größe Deutschlands.
Quelle: Die Bundeswehr im Einsatz.de