USA wir kommen euch näher: Verschärfung im Sexualstrafrecht
Es wird wohl in Zukunft eine klitzekleine Neurung im Sexualstrafrecht geben. Anja, werde ganz schnell 18, sonst sitzt du noch im Knast.
Karl Weiss - Völlig ohne jede Meldung in den bürgerlichen Massenmedien wird im Moment in aller Heimlichkeit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durch den Bundestag gezogen, die wesentliche Teile der Bevölkerung zu Verbrechern stempeln soll. Selbst ein grosser Teil der Bundestagsabgeordneten scheint uninformiert.
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Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt (Das folgende bezieht sich einerseits auf die europäische Rahmenrichtlinie und andererseits auf den konkreten deutschen Gesetzentwurf):
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.
Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre Kinder. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert ist, dass Kinder nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der Täter selbst ein Kind ist, als Kinderschändung, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches Doktor-Spielzu verstehen.
Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.
Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in aufreizender Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)
Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).
Das kann nicht wahr sein! sagt sich da jeder. Wir leben in Deutschland, einem aufgeklärten Land! Das wäre ja Wahnsinn! Das würden die nie wagen!
Und doch ist es genau so.
Der Kommentar eines Fachmannes von der Bremer Universität zu diesen Plänen findet sich im dritten Kommentar zu diesem Artikel: Sex?? Gefängnis!!
Es geht nicht um Kinderporno im Internet, es geht um das Durchsetzen der Moralvorstellungen extremistisch-christlicher Fanatiker mit den Mitteln des Strafrechts. In den USA hat man bereits mit der Einführung dieses Rechts begonnen, nun wurde über eine UN-Organisation ein gleiches von allen anderen Ländern verlangt. Die EU hat aus diesem Grund eine Rahmenrichtline herausgebracht, die nun von der Regierung in Deutschland umgesetzt wird.
Quelle: http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/