Winterreifenpflicht
Autofahrer, die ihre Bereifung nicht an Schnee und Eis anpassen, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Wer von der Polizei erwischt werde, müsse 20 Euro zahlen, wer durch solches Fehlverhalten liegen bleibe und den Verkehr behindere, sogar 40 Euro. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte einen Bericht der Augsburger Allgemeine. Nach Angaben der Zeitung soll das Bußgeld erst nach einer Übergangszeit am 1. Mai 2006 erhoben werden. Dies bestätigte das Ministerium nicht. Allerdings werde mit den vom Bundesrat noch zu beschließenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich keine Winterreifenpflicht geben, sagte eine Sprecherin auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Das Bußgeld solle zudem bei anderem nicht an die Wetterverhältnisse angepasstes Verhalten gelten. Dies könne auch im Sommer der Fall sein, wenn bei strömendem Regen die Scheibenwischer nicht richtig funktionierten. Die Änderungen seien zum Teil nur Klarstellungen und Bündelungen bereits geltender Regelungen. Künftig soll gelten: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehörten eine geeignete Bereifung ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt. (Quelle: sueddeutsche.de, 17.11.2005)
Gruß Peter