Wohnmobile: Sicherheitsprüfung entfällt
Für Wohnmobile ist am 1. November 2003 generell die Pflicht zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen entfallen. Bei Wohmmobilen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen wurden die Untersuchungsfristen für diese Fahrzeugkategorie erheblich gestreckt. Bis zum Alter von zwölf Jahren müssen Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einmal weniger zur Hauptuntersuchung. Bei mehr als 3,5 und höchstens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entfallen in diesem Zeitraum drei Hauptuntersuchungen, zwischen 7,5 und maximal 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht neun und darüber zehn Sicherheitsprüfungen (SP).
Das geht aus einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hervor, die mit der 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Verkehrsblatt 22/2003 vom 29.11.2003 veröffentlicht worden ist. Wer ein Wohnmobil hat, das bisher zur SP musste, darf jetzt SP-Schilder und Prüfplaketten entfernen und muss kein Prüfbuch mehr führen.
(dif, 09.12.03)
[Mit freundlicher Genehmigung vom Verlag H. Vogel]
Gruß Peter