Bericht: Weihnachtsbaum
Alle Jahre wieder
Wer seinen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportiert, sollte einiges beachten. Der wichtigste Tipp klingt einfältig, wird aber viel zu oft missachtet: Der Baum muss in jedem Fall sicher verstaut sein und darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Egal ob er auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird.
Hinsichtlich des Transports auf dem Dach weist der ADAC darauf hin, dass die Spitze des Baumes stets nach hinten zeigen muss. So kann der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen. Auch darf der Baum weder seitlich noch vorne über das Fahrzeug hinaus stehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einem roten Tuch gekennzeichnet werden.
Beim Verzurren mit dem Dachträger müssen die Spanngurte nicht um die Äste, sondern direkt um den Stamm geschlungen und gut festgezogen werden. Gummiexpander eignen sich nicht zum Sichern. Bei großen Bäumen ist zudem auf die zulässige Dachlast und die Belastungsgrenze des Trägersystems zu achten. Die entsprechenden Infos finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs oder des Dachgepäckträgers.
Freie Sicht muss sein
Wird ein Baum im Fahrzeuginneren befördert, muss er ebenfalls gut gesichert werden. Die Sicht des Fahrers nach rechts und links darf nicht eingeschränkt sein. Besitzt das Fahrzeug zwei Außenspiegel, darf der Baum aber die Sicht durch den Innenspiegel nach hinten behindern.
Frisch geschlagene Nadelbäume verlieren Baumharz. Deshalb ist es ratsam, den Innenraum vor dem Beladen mit Plastikfolie auszulegen. Lässt sich die Hecklappe nicht mehr vollständig schließen, muss sie mit Spanngurten fixiert werden, sie kann sonst beschädigt werden. Vorsicht: Bei geöffneter Heckklappe können auch Abgase ins Fahrzeuginnere gelangen, deshalb Fenster einen Spalt offen lassen. Keinesfalls dürfen Kennzeichen, Beleuchtungseinrichtungen und Blinker verdeckt werden.
Kein Weihnachtsschmuck im Auto
Der ADAC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beleuchteter Weihnachtsschmuck im oder am Wagen untersagt ist. Der Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett oder die Lichterkette auf der Hutablage können ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Außerdem beeinträchtigt das Licht dieser Dekoartikel die Sicht und damit die Sicherheit der Autofahrer. (red/mg)
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