Forum der Fahrschule Rakowski - Nach der Prüfung

Neuerungen beim TÜV ab 01. April

Neuerungen beim TÜV ab 01. April

Neuerungen beim TÜV ab 01. April

Ab 1. April 2006 gibt es für die Hauptuntersuchung von Autos und Motorrädern einige Änderungen / Fragen und Antworten

Noch hat die kleine sechseckige AU-Plakette ihren Platz auf jedem Frontnummernschild. Doch ihre Ära geht zu Ende. Dafür verantwortlich ist die stufenweise Integration der Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung. Ab 1. April 2006 treten in dem Zusammenhang erste gesetzliche Änderungen in Kraft, die für Auto- und Motorradfahrer einige Neuerungen mit sich bringen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die neuen Regelungen bei der Hauptuntersuchung.

Wann genau werden die HU und AU bei den Pkw endgültig zusammengefasst?

Die Zusammenfassung von Haupt- und Abgasuntersuchung wird in zwei Stufen eingeführt. Zunächst gilt sie sofort für Neufahrzeuge ab dem Zulassungsdatum 1. April 2006. Für ältere Fahrzeuge ist die Schonfrist ab dem 1. Januar 2010 abgelaufen. Demzufolge gibt es ab diesem Zeitpunkt für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge nur noch die um die Abgasmessung erweiterte Hauptuntersuchung samt Prüfplakette, die wie bisher alle zwei Jahre erneuert wird. Bis dahin gilt für diese Fahrzeuge weiter die nach Paragraf 47a StVZO vorgeschriebene Regelung, einschließlich der AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.

Erstmals kommt die Elektronik im Auto auf den Prüfstand. Was wird kontrolliert?

Die Prüfung von elektronisch geregelten Systemen ist ab April im Rahmen der Hauptuntersuchung Vorschrift. Die Sachverständigen stellen auf Basis der Systemdaten fest, ob beispielsweise das Antiblockiersystem, das ESP oder die Airbags richtig funktionieren. Leider ist Elektronik schnell anfällig. Die Einbeziehung dieser Systeme in die Prüfung ist daher sinnvoll. Die Integration dieser Prüfung in die HU trägt in hohem Maße dazu bei, die Fahrzeugsicherheit zu optimieren.

Gibt es bei den Prüfstellen für alle Marken und Modelle die entsprechende Technik?

Ja. Zudem stellt der Hersteller den Prüfstellen alle entsprechenden Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche sicherheitsrelevanten Systeme in einem Fahrzeug stecken. Diese Infos dienen den Experten bei der Hauptuntersuchung dann als Prüfungsgrundlage.

Betroffen von der Gesetzesänderung sind auch die Fahrer von OBD-Fahrzeugen. Was versteht man darunter?

OBD ist die Kurzbezeichnung für On-Board-Diagnose. OBD bedeutet nichts anderes als eine Art Eigenüberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler im System werden dem Fahrer durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt. Bei der neuen Abgasuntersuchung wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen und gleichzeitig auch noch bewertet, gegebenenfalls durch eine Abgasmessung ergänzt.

Erstmals wird es eine Umweltuntersuchung für Motorräder geben. Woraus besteht der Test?

Die Untersuchungen betreffen kennzeichenpflichtige Krafträder, die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Zu erst einmal wird die Umweltuntersuchung zusätzlich in die bisher bekannte HU integriert. Sie besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschuntersuchung. Darüber hinaus wird eine Geräuschmessung eingeführt, um beispielsweise Veränderungen von Auspuffanlagen festzustellen. So wird die subjektive Geräuschmessung, die auch bisher in der HU schon immer durchgeführt wurde, noch mehr unter die "Gehör-Lupe". Wird bei einer Fahrprobe entdeckt, dass die Auspuffgeräusche zu laut sind, muss zudem beim Standgeräusch und mit Hilfe eines Datenabgleichs überprüft werden, ob die Zahlen mit denen des Herstellers identisch sind.

Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dadurch Probleme bei der nächsten Motorrad-HU zu bekommen?

Relativ gering. Feldversuche und zahlreiche Messungen im Vorfeld der Motorrad-AU haben ergeben, dass keine nennenswerten Probleme zu erwarten sind. Im Gegenteil - es ist davon aus-zugehen, dass so gut wie alle Motorräder den Umwelt-Check bei den Prüfstellen bestehen dürften.

Verändern sich ab April auch die Grund-Preise für die zusätzlichen Kontrollen?

Ja. Beim TÜV und der Dekra in Berlin kostet beispielsweise eine HU derzeit 45 Euro und die AU rund 37 Euro. Beim Motorrad sind es bei der HU 33 Euro. Für Mängelnachprüfungen sind beim Pkw zusätzlich 27 Euro fällig, beim Motorrad 20 Euro. Extra beim Auto kostet auch der Stoßdämpfertest (fünf Euro). Im Land Brandenburg sind die Preise ähnlich. Die neuen elektronischen Prüfungen werden ab 1. April bei der HU überall mit etwa drei Euro zusätzlich zu Buche schlagen, da ja für die Elektronik-Prüfung ein deutlich größerer Zeitaufwand erforderlich ist.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich noch weiterreichende Fragen zum Thema Umweltuntersuchung, Hauptuntersuchung oder zu den anfallenden Kosten habe?

Beispielsweise beim TÜV. Dort beantworten kompetente Experten unter der Servicenummer 0180 / 5 00 8838 (0,12 Euro pro Minute) alle weiterreichenden Fragen.

Text: beke., Berliner Zeitung (25.03.2006)


Gruß Peter