Ellen schrieb am 04.08.2004 um 23:18 Uhr in unser Gästebuch:
Hallo ihr Lieben,
ist es war, dass man bei den Sonderfahrten die Überlandfahrten nicht unbedingt machen muss? Sondern nur Autobahn und Nachts? Hoffe auf Antworten (von Fahrlehrern)?
Re: Frage zu den Sonderfahrten
Zitat: Ellen Ellen schrieb am 04.08.2004 um 23:18 Uhr in unser Gästebuch:
ist es war, dass man bei den Sonderfahrten die Überlandfahrten nicht unbedingt machen muss? Sondern nur Autobahn und Nachts? Hoffe auf Antworten (von Fahrlehrern)?Hallo Ellen und alle Interessierten,
ist nicht wahr! Der Gesetztgeber schreibt klar vor dass z.B. für die Klasse B mindestens 12 Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit) gefahren werden müßen.
So nebenbei... Nach meiner 27jährigen Erfahrung als Fahrlehrer weiss ich dass besonders die Überlandfahrten sehr wichtig sind und dazu beitragen locker zu werden, die vorausschauende Fahrweise zu schulen, das Fahrzeug besser zu beherrschen und damit auch die eine oder andere normale Übungsfahrt einzusparen.
Gruß Peter
Re: Frage zu den Sonderfahrten
Zitat: pebo ist nicht wahr! Der Gesetztgeber schreibt klar vor dass z.B. für die Klasse B mindestens 12 Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit) gefahren werden müßen.
Ellen schrieb am 05.08.2004 um 23:07 Uhr: IP: 84.128.249.204
Und was ist wenn z.B. jemand die Überlandfahrt oder Autobahn, oder Nachtfahrt nicht machen will? Überland und Autobahn ist doch fast gleich.
Re: Frage zu den Sonderfahrten
Zitat: Ellen Ellen schrieb am 05.08.2004 um 23:07 Uhr: IP: 84.128.249.204
Und was ist wenn z.B. jemand die Überlandfahrt oder Autobahn, oder Nachtfahrt nicht machen will? Überland und Autobahn ist doch fast gleich.Wenn jemand die Sonderfahrten nicht machen will bekommt er keinen Führerschein!
Am Tag der Prüfung muss dem Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung (unterschrieben von Fahrschüler und Fahrlehrer) ausgehändigt werden, in der die gefahrenen Sonderfahrten angekreuzt sind. Wenn sich nun ein Fahrschüler weigert die Sonderfahrten zu fahren wird zwar die Ausbildungsbescheinigung ausgefertigt und dem Prüfer übergeben - nur sind die Sonderfahrten nicht angekreuzt und damit nicht bescheinigt. Zwangsläufige Folge: Der Prüfer lehnt die Prüfungsfahrt ab...
Gruß Peter
Re: Frage zu den Sonderfahrten
Zitat: Ellen ... Überland und Autobahn ist doch fast gleich.Nein. Auf der Autobahn gibt es keinen Gegenverkehr (und somit keine Möglichkeit das Überholen bei möglichem Gegenverkehr zu üben), keine Ortseingangsschilder, keine Radfahrer, Fußgänger, Traktoren, keinen Wechsel von freier Landstraße zu engen Ortsdurchfahrten... Und auf Landstraßen gibt es sehr selten Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen.