Theorie-Pflicht
Je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse und evtl. Vorbestitz hat der Gesetzgeber jeweils eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vorgeschrieben. Der Besuch dieser Pflichtstunden müssen sowohl von Fahrschüler als auch vom Fahrlehrer mit Unterschrift bestätigt werden.
Hier eine Liste der vorgeschriebenen Stunden:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/theoretischer_unterricht.php
Gruß Peter