Alkohol-Reha wird belohnt
Ein Fahrer, der sich nach einem Alkohol-Delikt in eine intensive
Rehabilitation begeben hatte, durfte zur Belohnung seine
Fahrerlaubnis behalten.
Wer sich nach einem Alkohol-Delikt in eine intensive Rehabilitation
begibt, darf darauf hoffen, dass er seine Fahrerlaubnis behalten kann.
Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam, das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
veröffentlicht hat.
Im verhandelten Fall war ein Mann mit etwa 1,5 Promille
Blutalkoholkonzentration aufgefallen. Das Amtsgericht verurteilte ihn
daraufhin zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Gegen
das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein und erzielte einen
Teilerfolg: Die zweite Instanz hob den Führerscheinentzug auf.
Zur Begründung verwiesen die Richter auf den Umstand, dass der Mann "mit
erheblichem Einsatz von Geld und Zeit erfolgreich an der intensiven
Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer teilgenommen"
habe. Innerhalb von sieben Monaten habe er insgesamt 54 Therapiestunden
absolviert - teils in Einzelgesprächen, teils in kleinen Gruppen sowie
während eines dreitägigen Intensivseminars.
Dafür habe der Angeklagte über 1.000 Euro aufgewendet. Die
Verantwortlichen hätten ihm eine "positive Verkehrsprognose" erteilt und
einen "guten Rehabilitationserfolg" bescheinigt. Zudem gäben die
klinisch-chemischen Laborwerte keinen Hinweis mehr auf einen
Alkohol-Missbrauch.
"Der Angeklagte hat aus dem Vorfall deutliche Konsequenzen gezogen und
seine Lebensführung - insbesondere seinen Alkoholkonsum - nachhaltig
verändert", lobten die Richter. Deshalb bestehe für einen Entzug der
Fahrerlaubnis kein Anlass mehr.
(sym, 29.03.04)
Landgericht Potsdam
Aktenzeichen: 27 Ns 188/03
[Mit freundlicher Genehmigung Verlag H. Vogel]
Gruß Peter